Frau Vollmer, vor Kurzem ist die neue Preistransparenz-Plattform von AGFW, VKU und BDEW online gegangen. Was ist Ihr erster Eindruck? Kann das Angebot helfen, die Akzeptanz und das Verständnis für Fernwärmepreise zu erhöhen?
Mal ganz ehrlich, wir wissen doch alle spätestens seit dem Gaspreisschock, dass die meisten Leute sich für Energiepreise exakt einmal im Jahr interessieren: Wenn eine Nachzahlung kommt. Ansonsten gehen die Kunden in dem Meer an Informationen unter, mit denen eine gut gemeinte Verbraucherschutzpolitik sie bedenkt. Wenn ich allein an Energierechnungen denke. Insofern sind das natürlich interessante Daten. Ich werde auch damit arbeiten. Aber als Verbraucher fehlt einem jeder Kontext, das einzuordnen.
Die Plattform soll weiterentwickelt werden, unter anderem sollen Kunden sich künftig niedrigschwelliger und direkt mit Beschwerden an die Universalschlichtungsstelle wenden können statt an die Landeskartellbehörden; auch sollen die Preisgleitklauseln verbraucherfreundlicher und verständlicher gestaltet werden. Wie wichtig wären diese Schritte, um die Verbraucherakzeptanz weiter zu erhöhen?
Wer das erwartet, sollte mal seine Tante Erna anrufen und fragen, wie die das sieht. Im Ernst, für den Verbraucher ist es wichtig, dass sein Versorger zuverlässig, freundlich, günstig und gut erreichbar ist, aber bis auf eine Handvoll Oberstudienräte rechnet niemand seine Preisentwicklung nach.
Braucht es überhaupt mehr Transparenz bei der Fernwärme oder wird das Thema überschätzt?
Der Gesetzgeber glaubt seit Jahren, dass Verbraucher nur deswegen nicht gegen den Status Quo zu Felde (oder zu Gericht) ziehen, weil es ihnen an Informationen fehlen würde. Durch immer mehr Informationspflichten versucht er, dem beizukommen. Man sieht das gut im Strom, da sind die Rechnungen inzwischen oft mehr als zehn Seiten lang. Die Verbraucher ändern ihr Verhalten aber nicht oder kaum. Die Informationen werden auch kaum gelesen. Das spricht alles dafür, dass Verbraucher in Wirklichkeit gar nicht so unzufrieden sind. Aus meiner Sicht bedarf es deswegen keiner aufwändigen weiteren Informationspflichten. Vielleicht könnte man die (vertragsrechtlich ja ohnehin bestehenden) Rechte auf Auskunft in der öffentlichen Kommunikation mehr betonen.
Wie viel Transparenz ist überhaupt möglich angesichts der sehr komplexen Preisformel?
Fernwärmepreise und auch Preisgleitklauseln sind ja ohnehin nur selten vergleichbar. Sie hängen von der Geografie, vom Anschlussgrad, von technischen Parametern ab. Natürlich kann man einfach alle Daten unkommentiert online stellen, aber dann werden absehbar immer wieder Verbraucher Preise einfordern, die auf völlig anderen Gegebenheiten beruhen. Es ist zwar absehbar, dass solche Forderungen vor Gericht scheitern werden, aber das ist natürlich mit viel Aufwand und unnötigen Kosten vor allem für den Kläger verbunden. Diese Risiken sollte man nicht übersehen.
Verbraucherschützer finden, dass sich die Verbraucherpreise an den tatsächlichen Kosten der Versorger orientieren müssen. Wie stehen Sie dazu?
Schon jetzt setzt ja das Kartellrecht der Preisbildung Grenzen. Und Preissteigerungen – die bei langjährigen Verträgen ja noch deutlich relevanter sind als der Ausgangspreis – unterliegen schon heute nach § 24 As. 4 AVBFernwärmeV dem Gebot der Kostenorientierung. Insofern meine ich, dass es hier eigentlich keine echte Regelungslücke gibt.
Bundeswirtschaftsminister Habeck schlug kürzlich eine Schlichtungsstelle für Kunden vor, die Beschwerden bearbeitet und die Rechte der Kunden durchsetzt. Teilen Sie das? Herrschen im Fernwärmebereich wirklich Zustände wie im Wilden Westen?
Ich bin auch nicht immer glücklich über die Dauer von Gerichtsverfahren, aber auch aus meiner langjährigen prozessualen Praxis rund um die Fernwärme würde ich das Fernwärmerecht bei den ordentlichen Gerichten belassen. Die machen ihren Job schon sehr ordentlich. Im Zweifelsfall dauert es mit Schlichtung als Extraschleife nur länger.
Wie ist die Sicht der Versorger? Lassen sich aktuell viele Stadtwerke/Energieversorger in Sachen Änderungen oder Anpassungen der Preisgleitklausel beraten?
Ja, das hat natürlich auch damit zu tun, dass es bis 2022 bei den Preisen lange Seitwärtsbewegungen gab, und nun steigen die Preise wieder. Da sind Stadtwerke natürlich besonders sensibilisiert, dass da dann auch alles stimmt.
Was könnte die Politik tun bzw. was können Stadtwerke tun, um mehr Menschen für die Fernwärme zu begeistern?
Ich glaube, diesen Job hat schon Robert Habeck für die Stadtwerke übernommen. Seit immer mehr Menschen seit den Auseinandersetzungen um das Gebäudeenergiegesetz klar ist, dass die günstige Gasheizung bald Vergangenheit ist, wünschen sich viele eine sichere und komfortable Versorgung per Fernwärme.
Die Fragen stellten Hans-Peter Hoeren und Ariane Mohl.


