Bewerbungen: Wann dürfen Arbeitgeber Google-Recherchen durchführen?
Zwei aktuelle Urteile zeigen: nur anlassbezogen und mit sofortiger Information. Wie Stadtwerke und Energieversorger rechtssicher mit digitaler Kandidatenprüfung umgehen, erläutern Nicole Deparade und Kathrin Kleiser von GSK Stockmann.

Selbst, wenn gegen einen Bewerber ein Strafverfahren läuft, darf der Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen Informationen im Internet einholen.
Bild: © Von/AdobeStock
Bild: © GSK Stockmann
Gastbeitrag von
Nicole Deparade,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
GSK Stockmann
und
Kathrin Kleiser,
Rechtsreferendarin
GSK Stockmann
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