Mit einer pauschalen, unbürokratischen Gaspreisbremse für Unternehmen wird es wohl nichts. Die Expertenkommission Gas und Wärme hat sich für einen Standort-Erhalt als Voraussetzung für Staatshilfen zur Entlastung der Unternehmen bei den hohen Gaspreisen ausgesprochen.
Dies berichtete das "Handelsblatt“ am Sonntag unter Bezug auf Auszüge des Abschlussberichts des von der Bundesregierung berufenen Gremiums. Dafür sollen Unternehmen eine Standort- und Transformationsvereinbarung abschließen müssen. "Der Standorterhalt wird in der Regel durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmen Aufsichtsrat nachgewiesen", heißt es in dem Bericht.
Rückzahlung bei fehlendem Nachweis zu Arbeitplatzerhalt
Sollte solch eine Struktur bei einem Unternehmen nicht bestehen, schlägt die Kommission eine Ausnahmeregelung vor. Betroffene Unternehmen müssten dann den Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus nachweisen. "Andernfalls ist die erhaltene Unterstützung zurückzuzahlen", so der Kommissionsbericht.
Die Expertenkommission hatte in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen, für die Großverbraucher aus der Industrie mithilfe von Subventionen den Gas-Beschaffungspreis für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde zu begrenzen. Etwa 25 000 Unternehmen in Deutschland könnten die Hilfe in Anspruch nehmen, die von Januar an wirksam werden soll.
Neuer beihilferechtlicher Krisenrahmen der EU - Lob von Habeck
Am Freitag hatte die EU-Kommission die Verlängerung des beihilferechtlichen Krisenrahmes („Temporary Crisis Framework“, TCF) veröffentlicht, welche ab Anfang 2023 greift. Brüssel spricht sich gegen pauschale Unternehmenshilfen aus, sondern knüpft die – zumindest ab einer bestimmten Höhe – an Bedingungen. So werden u.a. Obergrenzen für die Staatshilfen gefordert, je nachdem wie energieintensiv das Unternehmen wirtschaftet mit entsprechenden Nachweisen.
"Die heute von der EU-Kommission vorgelegten Änderungen am Beihilferahmen sind ein gutes und richtiges Signal", lobte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Hierdurch würde den Mitgliedstaaten der notwendige Spielraum eröffnet, um angesichts der gewaltigen Energiekostensteigerungen Wirtschaft und Arbeitsplätze zu sichern. Wenn die Auflagen für die Gaspreisbremse für Unternehmen wirklich kommen, wird es jedoch jedenfalls bürokratischer für die Unternehmen und voraussichtlich auch für die Energieversorger, die für die Auszahlung zuständig sind.
BDEW-Präsidentin Wolff zeigt sich zufrieden
Zufrieden zeigte sich allerdings BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff, Mitglied der Expertenkommission Gas und Wärme. Die vorgeschlagene spürbare Entlastung bei den Gaspreisen stabilisiere die privaten Haushalte, sichere die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und schützte somit auch den Arbeitsmarkt. "Gewinner sind die Gasverbraucher, der Mittelstand und auch die deutsche Industrie", erklärte Wolff. Entscheidend sei jetzt, dass die Entlastung schnell und unbürokratisch bei den Menschen und Unternehmen ankomme. "Wir als Energiewirtschaft sind dafür der zentrale Dienstleister und werden umgehend sämtliche Kapazitäten und Kompetenzen mobilisieren", so Wolff.
Am Montag wird nun der Abschlussbericht der Kommission in Berlin vorgestellt. Der finale Bericht wird im Kanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner übergeben. Danach sind die Bundesregierung sowie das Parlament am Zug. (hcn/dpa)



