Von Lucas Maier und Andreas Baumer
Kaum ein anderes Gesetz hat in den vergangenen Jahren so polarisiert wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), landläufig auch als Heizungsgesetz bekannt. Kurz vor dem Koalitionsausschuss am Donnerstag gewinnt die Debatte wieder deutlich an Fahrt.
Zumal am selben Tag im Haushaltsausschuss die Mittel für die Wärmepumpen-Förderung auf den Prüfstand gestellt werden könnten. Laut Vorlage, die dann diskutiert werden soll, sollen die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gegenüber dem Regierungsentwurf um 100 Millionen Euro gekürzt werden. Damit bliebe das große Zusammenstreichen aus. Knapp zwölf Milliarden Euro würden weiterhin für klimafreundliche Maßnahmen im Gebäudebereich budgetiert werden. Zur Erinnerung: Über die BEG wird weit mehr gefördert als nur Wärmepumpen.
Im Gegenzug sollen neue Mittel für den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität wie Elektroautos insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bereitgestellt werden. 550 Millionen Euro sind allein im nächsten Jahr dafür vorgesehen. Zudem soll die sogenannte Strompreiskompensation zur Entlastung energieintensiver Unternehmen aufgestockt werden – von drei auf vier Milliarden Euro im kommenden Jahr.
Doch zurück zum Heizungsgesetz: Die Union fordert weiterhin, dieses abzuschaffen. Die SPD baut Druck aus der Gegenrichtung auf. Informierten Kreisen zufolge soll bereits ein Vorschlag für das neue Gebäudeenergiegesetz aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium dem SPD-geführten Bauministerium vorliegen. Darüber hinaus kommen von verschiedenen Verbänden Forderungen und Positionspapiere. Der aktuelle Stand im Überblick.
Grabenkämpfe entlang eines Paragrafen
Dreh- und Angelpunkt des Streits ist der Paragraf 71. In diesem sind die Anforderungen für neue Heizungsanlagen geregelt. Kernelement: die sogenannte 65-Prozent-Regelung. Sie legt fest, dass neu verbaute Heizungen prinzipiell mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen. Derzeit gilt die Regel nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Noch in der vergangenen Woche beharrte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) auf das Beibehalten der 65-Prozent-Regel. CSU-Parteichef Markus Söder sah das in der ZDF-Sendung "Berlin direkt" offensichtlich anders. Er pochte auf den Koalitionsvertrag. Dort steht zwar nichts von der 65-Prozent-Regel. Dafür drückte die Union durch, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Aus Sicht von CDU und CSU ist damit vor allem Paragraf 71 gemeint – also auch die 65-Prozent-Regel. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann pflichtete dem bei. "Das Heizungsgesetz gehört in der jetzigen Form abgeschafft", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
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Ein Streitpunkt war auch die Heizungsförderung BEG. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche deutete noch am Montag Einschnitte an. Konkret sagte die CDU-Politikerin, dass in Zukunft mehr Eigenverantwortung gefragt sei. Fördermaßnahmen sollten effizienter ausgerichtet und im Zweifel auch stärker zugeschnitten werden.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat in seiner jetzigen Form unter der Ampelregierung Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Damals hat der Paragraf 71 eine breite Diskussion in Bevölkerung und Politik losgetreten. |
Union pocht auf Einhaltung des Koalitionsvertrags
Der Heizungstausch ist auch aus Söders Sicht "überdimensioniert finanziert und subventioniert". Für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG, worunter auch die Förderung von Heizungen fällt, sah der Haushalt laut Regierungsentwurf im kommenden Jahr 7,7 Milliarden Euro vor. Nach Nordrhein-Westfalen gingen die meisten BEG-Zusagen im ersten Halbjahr des laufenden Jahres nach Bayern.
SPD stellt sich dagegen
Die SPD steht grundsätzlich hinter der BEG, kann sich aber eine zielgerichtetere Förderung für sozial schwächere Haushalte vorstellen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, man wolle sich die Förderkonditionen genau ansehen, da etwa die Subventionen für die Wärmepumpenförderung "in Teilen von einigen mitgenommen werden". Umweltminister Schneider hatte in der ARD gesagt: "Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten."
Apropos Hubertz. In ihrem neuen Amt vermied sie es lange, sich klar zum Gebäudeenergiegesetz zu äußern. Das änderte sie nun. "Wir wollen im Ziel keinen Rückschritt machen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Weiter widersprach sie dem Unionstenor, dass das Gesetz ein "Wärmepumpengesetz" sei.
Zugleich kündigte Hubertz Veränderungen an: "Wir werden es neu erschaffen. Das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form ist weder technologieoffen noch praktikabel. Manche Sätze, die in dem jetzigen Gesetz stehen, sind nicht verständlich." Diese Aussagen sind insofern bemerkenswert, weil Hubertz als damalige SPD-Fraktionsvize zu den Mitverfassern des Gesetzes in jetziger Fassung gehört.
SPD erhält Unterstützung von der Opposition
Aus der Opposition gibt es Unterstützung für die Linie von Schneider und seiner SPD. "Die 65-Prozent-Regel muss bleiben. Nur so lassen sich Emissionen im Gebäudesektor wirksam senken", stellt Kassem Taher Saleh (Grüne) im Gespräch mit der ZfK klar. Der Kurs von Umweltminister Schneider sei aus klimapolitischer, ökonomischer und sozialer Sicht richtig. Im Gebäudesektor wird Deutschland laut Klimaschutzbericht die Ziele bis 2030 deutlich verfehlen. Auch bei diesem Bericht sorgte die 65-Prozent-Regelung für Wirbel.
Branche appelliert an Bundesregierung
Am Dienstag meldete sich auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, zum Gebäudeenergiegesetz zu Wort. "Wir appellieren an die Bundesregierung, sich schnell über den Weg zur Reform des GEG zu verständigen und Klarheit für alle zu schaffen, dieses Thema darf nicht auf die lange Bank geschoben werden", sagte er. "Wir brauchen hier schnelle, grundlegende Entscheidungen in der Koalition."
In einem am Montag veröffentlichen Positionspapier stellte sich der Verband "Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft" hinter die Union und forderte ebenfalls eine Abschaffung der 65-Prozent-Regelung. Der Verband sprach sich für die Betrachtung der gesamten Energieeffizienz (Gesamtprimärenergie) aus. Dafür sollen die verschiedenen Energieformen auf eine gemeinsame Basis umgerechnet werden und in einem degressiven Verfahren festgelegt werden, wie viel weniger Energie im Laufe der Zeit verbraucht werden soll.
Der Gesamtprimärenergieansatz ist auf der europäischen Ebene als zentrale Steuerungsgröße eingeführt worden – und zwar in der EU-Gebäuderichtlinie. Die Ende Mai 2024 in Kraft getretene Regelung muss bis spätestens 29. Mai 2026 in den Mitgliedsstaaten Anwendung finden.
Verbände uneins in Forderungen
Weiter forderte der Verband "Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft" die Einführung einer Grüngasquote, um den Markthochlauf im Bereich Wasserstoff und Biomethan "erheblich zu beschleunigen und zu verstetigen". Der Verband kritisierte, dass in der aktuellen Gesetzesfassung das Heizen mit Fernwärme und Strom gegenüber dem Heizen mit Gas bevorzugt würde. Dabei seien bei der Fernwärme momentan lediglich 20 Prozent und beim Strom rund 62 Prozent aus erneuerbarem Ursprung. Bei Biomethan, synthetischem Methan und Wasserstoff würde hingegen direkt die 65-Prozent-Regelung angelegt werden.
Ziemlich genau das Gegenteil forderte die "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) in ihrem ebenfalls am Montag veröffentlichten Papier. Nach Auffassung der DUH sollten Energieträger wie Biomethan und Co. "weitgehend aus dem Gesetz gestrichen werden". Es würde sich nicht um zukunftsfähige Technologien handeln und fossile Infrastruktur weiter zementieren.
Anders als der fossile Konkurrent stellte sich die DUH hinter die 65 Prozent und damit hinter die Linie der SPD. Mit dem Vorschlag einer sofort verpflichtenden Regelung der 65 Prozent bei irreparablem Ausfall geht die DUH sogar noch weiter als das aktuelle Gebäudeenergiegesetz.



