Die Unsicherheit über die Wärmewende hält an. Das spürt auch das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk (SHK), wie Vertreter der Innung SHK Hamburg bei einem Besuch von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in der Hansestadt verdeutlichten. Die kommunale Wärmeplanung führe zu einer Abwarte-Haltung bei vielen Bürgern, hieß es.
So sei vielen Bürgern unklar, ob ein möglicher Anschlusszwang an das Fernwärmenetz auch greife, wenn bereits eine Wärmepumpe installiert sei, sagte Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) der ZfK. "Einerseits sagt das Gebäudeenergiegesetz, dass die Wärmepumpe ausreicht. Andererseits dürfen Kommunen Satzungen für einen Anschlusszwang erlassen." Im Konfliktfall sei offen, welches Recht gelte.
Besonderer Schutz
Dass viele Bürger, aber auch Heizungsinstallateure über die Situation verunsichert sind, war aus Branchenkreisen mehrfach zu hören. Zu groß sind die Befürchtungen, eine teure Wärmepumpe wieder herausreißen zu müssen, wenn sich die Kommune anschließend auf den zwingenden Anschluss ans Fernwärmenetz einigt.
Ein Rechtsgutachten der Energierechtlerin Miriam Vollmer, im Auftrag des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP), war im April zu einem klaren Ergebnis gekommen: Die Investition in eine Wärmepumpe stehe wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter einem besonderen Schutz. Das Durchsetzen eines Anschlusszwangs gegenüber dem Betreiber einer Wärmepumpe verstieße daher fast immer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem müssten Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen für Wärmepumpen vorsehen.
Klimafreundlichere Lösung
Ähnlich argumentiert auch Habecks Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) auf ZfK-Nachfrage. Der Fernwärmezwang sei nur durchsetzbar, wenn das Fernwärmenetz eindeutig klimafreundlicher sei als die Wärmepumpe, so eine Sprecherin. In den kommunalen Satzungen müsse dies auch so geregelt werden.
Da Wärmepumpen mit Strom betrieben werden, bedeutet dies in der Praxis: Der Anschlusszwang wäre nur durchsetzbar, wenn die Dekarbonisierung in der Fernwärmeversorgung schneller voranschreitet, als die "Vergrünung" der Stromversorgung. Das ist aber höchst unwahrscheinlich. Denn derzeit liegt der Erneuerbaren-Anteil in der Fernwärme bei gut 20 Prozent, während es im Stromsektor bereits knapp 60 Prozent sind. Die meisten Fernwärmenetze werden zudem noch aus Verbrennungsprozessen gespeist und müssten entweder auf grüne Gase oder Großwärmepumpen umgerüstet werden.
Entwertung der Investitionen
Und selbst dann müsste die Durchsetzung des Anschlusszwangs noch angemessen sein. Wegen der "drohenden vollständigen Entwertung der Investitionen in die Wärmepumpe" brauche es "besonders triftiger Gründe", wenn dem Eigentümer zugemutet werden soll, auf diese zu verzichten, heißt es in dem Rechtsgutachten.
Dennoch scheint die Rechtslage in der Praxis noch nicht angekommen zu sein. Die SHK-Branche wünscht sich deshalb eine Klarstellung von der Politik. Hier reagiert das BMWK aber ausweichend: Es sei Aufgabe der Kommunen, die Nutzung der Fernwärme zu regeln. Deshalb könne es hier keine Klarstellung des Bundes geben. Aus Ministeriumskreisen war aber zu hören, dass noch eine Lösung, in Absprache mit den Kommunen, kommen könnte.
Frühzeitige Kommunikation
Neben dem Anschlusszwang beschäftigt die Heizungsbranche aber noch ein weiterer Aspekt: Die Fristen der kommunalen Wärmeplanung. Bis 2026 haben Großstädte und bis 2028 kleine Kommunen Zeit, um ihre Wärmepläne vorzulegen. Viele Heizungskunden würden diese Ergebnisse nun abwarten, ehe sie in eine neue Heizung investierten, so die Kritik.
Branchenvertreter Bramann hält es daher für sinnvoll, wenn die Kommunen "frühzeitig" in der Wärmeplanung kommunizierten, wo Fernwärmenetze hinkommen ‒ und wo nicht. Denn in vielen Quartieren sei bereits jetzt klar, dass die Fernwärme keine wirtschaftliche Option sei.
Zukunft der Heizungsförderung
Dass sich das Abwarten nicht lohne, meinte auch der Bundeswirtschaftsminister. "So lange ich Minister bin, wird es die Wärmepumpen-Förderung geben. Aber wer weiß, was danach kommt." Vertrer der Union hatten etwa bereits angekündigt, die Heizungsförderung in ihrer jetzigen Form rückgängig machen zu wollen. "Einen besseren Zeitpunkt zu investieren als jetzt, gibt es nicht", so Habeck.
Möglicherweise ist die Talsohle bei den Heizungsverkäufen mittlerweile durchschritten. Zumindest gingen im Juli die Förderzahlen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder hoch. Ob der Trend nachhaltig ist, wird sich im Laufe des Jahres zeigen. (jk)
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