Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Von Julian Korb

Fünf Seiten, die es in sich haben: Mit "Regelungsvorschläge für Steuerung Windenergie" ist der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium überschrieben. Im Kern schlägt das Papier vor, dass Kommunen neue Windkraftprojekte für einen bestimmten Zeitraum verhindern können. Allerdings gilt dieses "Wind-Moratorium" nur für Projekte, die außerhalb eines ausgewiesenen oder geplanten Windenergiegebietes liegen. An dem Entwurf war neben dem Wirtschaftsministerium auch das SPD-geführte Bauministerium unter Klara Geywitz beteiligt, denn es sind auch Regelungen im Baurecht betroffen.

Hintergrund des Entwurfes ist wohl ein Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen. Ein Projektierer wollte im September 2023 im Kreis Soest ein Windprojekt errichten und stellte bei der zuständigen Behörde einen Genehmigungsantrag. Seit Juni 2024 galt jedoch eine neue Vorschrift im Landesplanungsgesetz. Demnach durften Genehmigungsverfahren für ein Jahr ausgesetzt werden, falls die Anlage nicht in einem Bereich liegt, in dem laut Regionalplanentwurf Anlagen bevorzugt zugelassen werden sollen. Der Kreis Soest setzte das Genehmigungsverfahren daher bis zum Juli 2025 aus.

Planungsverfahren nicht erschwert

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied Ende September vorläufig, dass das rechtswidrig war. Die Landesregelung verstoße gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz, befanden die Richter. Außerdem hätten die Voraussetzung für die Aussetzung nicht vorgelegen, weil es sich nur um eine Einzelanlage handele, die das Regionalplanverfahren nicht erschwere.

Das Urteil wurde von der Windbranche erleichtert aufgenommen, sorgt aber bei vielen Kommunen für Ärger. So sind zahlreiche Städte und Gemeinden mittlerweile der Ansicht, dass der verstärkte Erneuerbaren-Ausbau sie in ihrer Planungshoheit einschränkt. Hintergrund sind zahlreiche gesetzliche Vereinfachungen für neue Wind- und PV-Projekte, etwa die Umsetzung der EU-Notfallverordnung.

Abgeschwächter Erneuerbaren-Ausbau

Der neue Gesetzesentwurf würde die Position von Kommunen nun deutlich stärken. So wird etwa das "überragende öffentliche Interesse" an Windanlagen eingeschränkt. Künftig gilt das Interesse als erfüllt, wenn die gesetzliche Flächenziele erreicht sind. Heißt: Windprojekte außerhalb dieser ausgewiesenen Flächen hätten es dann deutlich schwerer.

Zudem erhalten Kommunen als Planungsträger neue Möglichkeiten, die Entscheidung über ein Windkraftprojekt aufzuschieben. Etwa, wenn ein Verfahren zur Raumordnungs- oder Bauleitplanung, das die Winflächenziele erfüllen soll, förmlich eingeleitet wurde. Oder eben dann, wenn sich der Vorhabensstandort außerhalb eines ausgewiesenen oder geplanten Windenergiegebietes liegt.

Als Begründung schreibt das Ministerium, dass am "Grundsatz der Planung festgehalten werden soll". Derzeit gäbe es für Projektierer sogar Anreize, neue Projekte zuerst außerhalb von Windenergiegebieten zu planen. Dies sei eine "unbeabsichtigte Entwicklung".

Privilegierung aufgehoben

Bislang sind Windkraftvorhaben im sogenannten Außenbereich grundsätzlich privilegiert. Durch den Gesetzesentwurf würde dieser Grundsatz künftig ausgehebelt. Einwände aus dem Naturschutz- oder Immissionsschutzrecht würden dann gleichberechtigt gelten.

Entsprechend ablehnend reagiert die Windbranche. "Der zirkulierende Entwurf stellt zentrale Anliegen der Flächenplanung und des Vorrangs der Windenergie infrage", sagt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Windverbandes BWE. "Solch weitgehende Änderungen verursachen für die zuständigen Behörden erhebliche Probleme."

Eine nicht mehr ausreichend legitimierte Bundesregierung solle von "so umfassenden Eingriffen absehen", so Heidebroek weiter. Branche und Verbände müssten einbezogen werden. Ohnehin ist aber unklar, ob der Gesetzesentwurf noch im Eiltempo vor der Neuwahl verabschiedet werden kann.

Im Merz' Wahlkreis

Interessant ist der Vorgang ohnehin vor allem für den anstehenden Wahlkampf. Denn der Entwurf ist pikant: Die Stadt Soest liegt im Hochsauerkandkreis, wo sich zugleich auch der Direktwahlkreis von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz befindet. Dass Merz kein Freund der Windkraft ist, hat er bereits deutlich gemacht. Er halte Windanlagen für "hässlich", so der Politiker, und hoffe, dass Deutschland eines Tages ohne die Technologie auskomme.

Nach dem Urteil des OVG Münster hatte sich Merz ebenfalls zu Wort gemeldet und vor einem "Windenergie-Wildwuchs im Sauerland" gewarnt. Er wandte sich auch an Habeck und forderte eine Neuregelung auf Bundesebene. Dass das Bundeswirtschaftsministerium schon nach zwei Monaten einen Entwurf vorlegt, könnte als Zeichen des guten Willens gedeutet werden. Schließlich ließ sich das von Habeck geführte Ministerium bei anderen Vorhaben deutlich mehr Zeit.

Debatte über Schwarz-Grün

Bereits seit Monaten tobt innerhalb der Union eine Debatte darüber, ob die Grünen als künftiger Koalitionspartner in Frage kommen. Während CSU-Chef Markus Söder dies kategorisch ausschließt, hatte sich Merz zuletzt unentschlossen gezeigt.

Energiepolitisch liegen Union und Grüne allerdings noch weit auseinander. So trommeln Unionspolitiker bislang vor allem für ein Comeback der Kernenergie und CO2-Abscheidung an fossilen Kraftwerken. Zur Windkraft findet sich in der "Energie-Agenda" der konservativen Partei hingegen wenig.

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