Klaus Müller, designierter neuer Präsident der Bundesnetzagentur.

Klaus Müller, designierter neuer Präsident der Bundesnetzagentur.

Bild: © Christophe Gateau/dpa

Die Bundesnetzagentur will bei den festgelegten Zinsen für Netzbetrieb und Investitionen angesichts der aktuellen Entwicklung an den Finanzmärkten mit drastisch gestiegenen Zinssätzen aktiv werden. Die Regulierungsbehörde habe immer wieder betont, „dass wir, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, auch darauf reagieren werden“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, in einem Interview mit der ZfK. Gleichzeitig dürfe der Netzausbau aber nicht zu einem „Inflationstreiber“ werden. Vielmehr müsse er „so effizient und kostengünstig wie irgend möglich“ sein.

„Wir haben sowohl die Verzinsung im EK-Bereich im Blick, aber vor allem auch die Zinsen, die für Fremdkapital zu zahlen sind“, erklärte Müller weiter. Deshalb werde die Bundesnetzagentur noch in diesem März einen Vorschlag zu den Fremdkapitalkosten machen. Eine entsprechende Ermächtigung durch den Bundestag habe die Anpassung der Fremdkapitalzinsen für die Verteilnetzbetreiber zum Inhalt.

Festlegung auf dem Höhepunkt der Niedrigzinsphase

Die Energienetzbetreiber kritisieren seit langem die zu niedrige Verzinsung für Netzbetrieb und Investitionen in neue Leitungen. Diese müssten angesichts des seit kurzem stark veränderten Zinsumfeldes und des erheblichen Ausbaubedarfs durch den gewollten Boom bei den erneuerbaren Energien dringend erhöht werden. „Warum soll ich bei drei Prozent investieren, wenn ich 10 Prozent woanders hätte“, hatte kürzlich Enercity-Chefin Susanna Zapreva in einem ZfK-Interview erklärt.  

Für Strom- und Gasnetzbetreiber wurde ein neuer Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 Prozent vor Körperschaftsteuer festgelegt. Für Altanlagen beträgt der Zinssatz 3,51 Prozent. Diese Zinssätze gelten für die Gasnetzbetreiber seit Beginn dieses Jahres, für die Stromnetzbetreiber ab 2024. Die Festlegung durch die Bundesnetzagentur erfolgte im Oktober 2021 und damit auf dem Höhepunkt der historischen Niedrigzinsphase.

Fremdkapitalzinsen unterschiedlich für die Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber

Der Fremdkapitalzinssatz wird bislang für die Verteilnetzbetreiber und die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber unterschiedlich bestimmt. So wird für die letztere Gruppe der Fremdkapitalzinssatz für das jeweilige Jahr der Regulierungsperiode aktuell auf Basis der Rendite von Unternehmensanleihen und einer Zinsreihe für Kredite definiert.

Für die Verteilnetzbetreiber hingegen wird der anzusetzende Fremdkapitalzinssatz für die gesamte Regulierungsperiode (5 Jahre) auf dem Niveau des 10-Jahresdurchschnitts des sogenannten Eigenkapital II berechnet. Im Ergebnis führt dies aus Branchensicht zu einer erheblichen Unterdeckung bei den Fremdkapitalzinsen der Verteilnetzbetreiber.

„Liberalisierter Energiemarkt zum Wohle aller Seiten“

Zu seiner kürzlich geäußerten Einschätzung eines derzeit fehlenden Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt erklärte Müller, Wettbewerb sei die „existenzielle Voraussetzung“ dafür, dass der liberalisierte Strom- und Gasmarkt „zum Wohle aller Seiten“ funktionieren könne. Zu wünschen sei eine „Motivation der Menschen, die Möglichkeit eines Anbieterwechsels wieder wahrzunehmen. Das ist ja zeitweise auch aus der Branche hart angegangen worden“, sagte Müller.

„Müssen im Zweifel auch vor Gericht obsiegen“

Mit Blick auf die vor allem im vergangenen Jahr gehäuft aufgetretenen schlechten Erfahrungen mit sogenannten Energiediscountern und eine verschärfte Kontrolle der Bundesnetzagentur verwies der Behördenchef auf den erheblichen Aufwand solcher Verfahren. „Eine Herausforderung ist, Missbräuche im Einzelfall zu belegen. Wir können ja nicht nur sagen, uns gefällt etwas nicht, wir müssen im Zweifel auch vor Gericht obsiegen.“ (hil)      

Lesen Sie das komplette Interview mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, in der aktuellen März-Ausgabe der ZfK. Zum Abo geht es hier.

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