War bei der Abschlussdebatte in der Rolle des Zuschauers: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

War bei der Abschlussdebatte in der Rolle des Zuschauers: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Bild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Bundestag hat dem mittlerweile 88 Jahre alten Energiewirtschaftsgesetz am Freitag eine umfassende Erfrischungskur verpasst. Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedete das Hohe Haus einen Entwurf, der zuallererst einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung trug, aber auch einen Rahmen für das Wasserstoffkernnetz schafft und neue Regeln zum Thema "Nutzen statt Abregeln" einführt.

Auch Stromspeicher und Elektrolyseure bleiben mit dem angepassten Gesetz länger von Netzentgelten befreit. (Mehr zu diesem Aspekt finden Sie hier.)

Mehr Macht für Bundesnetzagentur

Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2021 befunden, dass die Bundesnetzagentur in Netzzugangs- und -regulierungsfragen unabhängiger von politischem Einfluss werden müsse, um europäischem Recht zu entsprechen.

Daraufhin schlug das zuständige Bundeswirtschaftsministerium vor, gesetzgeberische Verordnungsermächtigungen gegenüber der Regulierungsbehörde beim Netzzugang sowie bei Anreizen für effiziente Leistungserbringung aufzuheben. In beiden Fällen soll die Bundesnetzagentur eigene Festlegungskompetenzen bekommen. (Die ZfK berichtete.)

Große Beschlusskammer

Um Sorgen vor einer freischwebenden Behörde ohne Kontrollmechanismen zu lindern, zogen die Ampel-Fraktionen im parlamentarischen Verfahren Schranken ein. So soll bei der Bundesnetzagentur eine sogenannte Große Beschlusskammer eingerichtet werden, die aus dem Präsidium der Behörde sowie sachlich zuständigen Beschlusskammervorsitzenden und Abteilungsleitungen der Bundesnetzagentur besteht.

Sie soll bundesweit einheitlich Bedingungen und Methoden für den Netzzugang sowie zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Netzentgelte festlegen. (Die ZfK berichtete.)

CDU-Energiepolitiker fürchtet "Superbehörde"

Dem CDU-Energiepolitiker und Bundestagsabgeordneten Mark Helfrich geht dies nicht weit genug. Man habe die Bundesnetzagentur zu einer "Superbehörde" gemacht, mit mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen, aber ohne Pflichten, ohne Checks und Balances, kritisierte er in der abschließenden Plenardebatte. Dazu falle ihm nur ein: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."

Der Energiebranchenverband BDEW beließ es bei dem Hinweis, dass das Handeln der Bundesnetzagentur "transparent und nachvollziehbar" sein müsse. Wichtig sei insbesondere, dass bei kostenregulatorischen Entscheidungen der Stand der Wissenschaft und die aktuellen Marktverhältnisse berücksichtigt würden.

Wasserstoffkonzern "Meilenstein für Energiewende"

Als "Meilenstein für die Energiewende" bezeichnete Andreas Rimkus, Wasserstoffbeauftragter seiner Fraktion, die ebenfalls im Gesetz verankerten Rahmenbedingungen für das Schaffen eines Wasserstoff-Kernnetzes. Gemeint sind Leitungen, die die verschiedenen Regionen Deutschlands schnell miteinander verbinden und den örtlichen Verteilnetzen vorgelagert sein sollen.

In einer ersten Modellierung gingen die deutschen Gas-Fernleitungsnetzbetreiber von einem Netz mit einer Gesamtlänge von gut 11.000 Kilometern aus. Die Kosten dafür schätzten die Unternehmen auf einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag. Das Netz soll in Gänze bis 2032 stehen. (Die ZfK berichtete.)

Auch interessant: SPD-Wasserstoffbeauftragter: "Wir benötigen Frieden in den Heizungskellern"

"Nutzen statt Abregeln"

Darüber hinaus nahm der Bundestag die Regelung "Nutzen statt Abregeln" ins Energiewirtschaftsgesetz auf. Ziel ist es, über einen finanziellen Anreiz erneuerbaren Überschussstrom besser zu nutzen statt entsprechende Anlagen wegen drohender Netzüberlastung abzuschalten.

Grundsätzlich positiv bewertete die Kanzlei Ritter Gent Collegen die Regelung in einer ersten Einschätzung Anfang November. Aus ihrer Sicht greife sie allerdings zu kurz, erklärte Anwältin Yvonne Hanke im ZfK-Interview. (Mehr dazu hier.)

Nach dem Update ist vor dem Update

Nach dem Update des Energiewirtschaftsgesetzes ist übrigens vor dem Update. Ende dieses Monats beschäftigt sich der Bundesrat mit einer Verlängerung der im Sammelgesetz aufgeschriebenen Füllstandsvorgaben von Gasspeichern über 2025 hinaus. Der Bundestag nahm die Beratungen bereits am Donnerstag offiziell auf.

Auch die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes soll im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Der entsprechende Änderungsentwurf soll Mitte November das Bundeskabinett passieren. Von Ruhestand kann also trotz 88 Jahren keine Rede sein. (aba)

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