Wer 2026 neue Großbatteriespeicher plant, darf sich über bessere Rahmenbedingungen freuen. (Symbolbild)

Wer 2026 neue Großbatteriespeicher plant, darf sich über bessere Rahmenbedingungen freuen. (Symbolbild)

Bild: © phonlaimaiphoto/AdobeStock

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern beschlossen. So wird die Frist zur Befreiung der Speicher von doppelten Netzentgelten um bis zu drei Jahre verlängert. Die bisherige Regelung sah vor, dass Speicher, die bis 4. August 2026 in Betrieb genommen werden, für 20 Betriebsjahre befreit waren (§118 Abs. 6 EnWG). Nun bleiben auch Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, von den Netzentgelten befreit.

Ohne diese Regelung würde Strom, der aus dem Speicher wieder ins Netz eingespeist und erst dann dem Letztverbrauch zugeführt wird, doppelt mit Netzentgelten belastet. Einmal beim Einspeichern und dann noch einmal nach dem Ausspeichern ins Netz und der Lieferung an den Letztverbraucher.

Speicherstrategie angekündigt

"Das ist ein wichtiger Meilenstein, um die Marktdynamik weiter zu befördern, reicht aber allein noch nicht aus, um den Speicherausbau voranzutreiben", kommentierte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Sie begrüße, dass BMWK-Staatssekretär Philipp Nimmermann in dieser Woche eine baldige Speicherstrategie angekündigt habe.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) begrüßt die jüngsten Erleichterungen, da damit eine drohende Blockade systemdienlicher Speicher-Geschäftsmodelle gelöst werde. "Bedauerlich ist allerdings, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte", so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar.

Lösung der Netzentgeltproblematik

Stattdessen soll nach dem Bundestagsbeschluss die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Festlegung über die künftige Regelung treffen. Die BNetzA hat mit dem Gesetzesbeschluss einem EuGH-Urteil folgend weitgehende Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte erhalten.

"Wir benötigen die grundlegende Lösung der Netzentgeltproblematik für Energiespeicher", mahnt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). Die gewonnenen drei Jahre seien bei den derzeitigen Projektvorlaufzeiten schnell vorbei und würden demnach auch nicht für langfristige Speicherprojekte wie etwa für Pumpspeicher greifen.

Baukostenzuschüsse ungelöst

So listet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Notwendigkeit von über 23 GW an Batteriespeichern im Netzentwicklungsplan auf, um die Anforderungen der Energiewende zu erfüllen. "Um diese Anlagen jetzt auch aufzubauen, reicht die Fristverschiebung nicht aus", betont Windelen. Neben der Netzentgeltsituation seien auch Themen wie Baukostenzuschüsse, Genehmigungsverfahren, das Ausschließlichkeitsprinzip und der privilegierte Netzzugang für Energiespeicher nach wie vor ungelöst.

Der BVES fordert deshalb systematische, rechts- und investitionssichere Regelungen, um den notwendigen Ausbau der Flexibilität im Energiespeicherbereich zu ermöglichen. "Die Technologien sind vorhanden und können schnell skaliert werden. Es fehlt weiter ein belastbarer Rechtsrahmen", resümiert Windelen.

Fehlende Neudefinition

So sieht die bereits seit Juli 2023 geltende neue Speicherdefinition im EnWG (§3 Nr. 15d) den europarechtlichen Regelungen folgend Speicher als neue Säule im Stromsystem, die den Stromverbrauch lediglich zeitlich verschieben. Die Umsetzung dieser Neudefinition fehlt im Energierecht jedoch noch weitgehend. Diesen wird von Branchenverbänden seit langem kritsiert. (jk)

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