Deutschland

Speicher bleiben von doppelten Netzentgelten befreit

Der Bundestag hat die Verlängerung der Netzentgeltenbefreiung um weitere 3 Jahre beschlossen. Laut Verbänden reichen die Erleichterungen jedoch nicht aus.
10.11.2023

Der Bundestag hat unter anderem Erleichterungen für Stromspeicher beschlossen. (Symbolbild)

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern beschlossen. So wird die Frist zur Befreiung der Speicher von doppelten Netzentgelten um bis zu drei Jahre verlängert. Die bisherige Regelung sah vor, dass Speicher, die bis 4. August 2026 in Betrieb genommen werden, für 20 Betriebsjahre befreit waren (§118 Abs. 6 EnWG). Nun bleiben auch Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, von den Netzentgelten befreit.

Ohne diese Regelung würde Strom, der aus dem Speicher wieder ins Netz eingespeist…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In