Speicher bleiben von doppelten Netzentgelten befreit
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern beschlossen. So wird die Frist zur Befreiung der Speicher von doppelten Netzentgelten um bis zu drei Jahre verlängert. Die bisherige Regelung sah vor, dass Speicher, die bis 4. August 2026 in Betrieb genommen werden, für 20 Betriebsjahre befreit waren (§118 Abs. 6 EnWG). Nun bleiben auch Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, von den Netzentgelten befreit.
Ohne diese Regelung würde Strom, der aus dem Speicher wieder ins Netz eingespeist…
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