Deutschland

Deutschlands Energie-Entscheider: Ein Überblick über Reiche, Müller und Co.

Wer im Wirtschafts- und Energieministerium nimmt Schlüsselstellen ein? Wer hat im Bundestag und Bundesrat bei Energiefragen viel zu sagen? Hier ein erster Überblick.
19.06.2025

Vier Energie-Entscheider unter vielen: (von links) SPD-Fraktionsvize Armand Zorn, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller und NRW-Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne).

Von Andreas Baumer

Fast vier Monate sind ins Land gezogen, seitdem Deutschland einen neuen Bundestag gewählt hat. Inzwischen heißt der Bundeskanzler nicht mehr Olaf Scholz, sondern Friedrich Merz. Und anstelle einer rot-grünen Koalition ohne Parlamentsmehrheit regiert nun wieder Schwarz-Rot das Land.

Auch energiepolitisch hat sich einiges getan. Mittlerweile haben sich Bundesregierung und Bundestagsfraktionen neu aufgestellt. Auch wir von der ZfK haben immer wieder über neue Energie-Entscheider berichtet. Was bislang fehlte, ist ein Gesamtüberblick über die Schlüsselakteure dieser Wahlperiode auf politischer Ebene.

Im Folgenden finden Sie wichtige Energie-Entscheider im Bundeskabinett, in Behörden, im Bundestag und im Bundesrat. Wir wollen die Listen möglichst aktuell halten und sukzessive erweitern. Wir freuen uns, wenn Sie eigene Vorschläge und Anmerkungen einbringen. Unseren Autor Andreas Baumer erreichen Sie dafür unter der E-Mail-Adresse a-baumer(at)zfk(dot)de oder über das Redaktionspostfach (redaktion@zfk.de).

Das für die Energiewirtschaft wichtigste Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Hier nehmen die meisten Energiegesetze ihren Anfang. Hier stehen mittlerweile alle relevanten Entscheidungsträger fest. Mehr zum neuen Führungsteam erfahren Sie hier.

Die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, auch bekannt als Bafa, gehören zum Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums. Das Umweltbundesamt zählt zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.

Wenn es um Regulierung und Kontrolle der Energiewirtschaft geht, ist die Bundesnetzagentur nicht weit weg. Sie handelt selbständig. Sie nimmt insbesondere in Fragen der Strom- und Gaswirtschaft eine zentrale Rolle ein. Geht es um die Kontrolle der Fernwärme, aber auch um Machtstrukturen in der Energiewirtschaft insgesamt, ist das Bundeskartellamt gefragt. Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Behörde. Für die Bewilligung wichtiger Energieförderprojekte ist das Bafa zuständig.

Klaus Müller, der früher unter anderem Grünen-Bundestagsabgeordneter und Landesminister war, ist seit 2022 Präsident der Bundesnetzagentur. Er wurde vom damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagen. Seine erste Amtszeit endet 2027. Sie kann einmal verlängert werden. Müller könnte nur dann vorzeitig entlassen werden, wenn er beispielsweise seine Amtspflichten grob verletzt.

Andreas Mundt ist seit 2009 Präsident des Bundeskartellamts. Mandy Pastohr ist seit 2014 Präsidentin des Bafa.

Das Umweltbundesamt ist eine wissenschaftlich unabhängig arbeitende Behörde. Ihr Präsident ist seit 2020 Dirk Messner.

Neben dem Bundeswirtschaftsministerium kommt dem Bundesumweltministerium in Energiefragen eine wichtige Rolle zu. Hier sind die Abteilungen für Klima- und Umweltschutz angesiedelt. In Finanzfragen – etwa bei der Zuteilung von Fördermitteln – spielt das Bundesfinanzministerium eine entscheidende Rolle. Geht es um das Verringern fossiler Abhängigkeiten im Verkehrsbereich, hat das Verkehrsministerium in der Regel die Federführung.

Das Bauministerium ist gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium für das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz zuständig. Geht es um die Digitalisierung der Energiewirtschaft, dürfte das neu geschaffene Digitalisierungsministerium mitbestimmen. Geht es um Fragen der Sicherheit – etwa um mehr Cybersicherheit auf IT- und Netzebene –, ist das Bundesinnenministerium involviert. Geht es um Forschungsprojekte im Energiebereich, ist das Forschungsministerium gefragt. Das Justizministerium spielt beispielsweise bei der Wärmelieferverordnung eine zentrale Rolle. Das Bundeskanzleramt hat eigene Fachbeamte, die sich um Energiethemen kümmern.

Hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Energiegesetz beschlossen und der Bundesrat Stellung genommen, wandert der Entwurf in den Bundestag. Wie es weitergeht, entscheidet das Hohe Haus souverän. Die Bundestagsfraktionen organisieren sich üblicherweise nach Themen. Jeweils ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist für das Thema Energie zuständig. Zudem gibt es einen oder eine energiepolitische Sprecherin. Weitere Fachpolitiker sind in den Bundestagsausschüssen, in diesem Fall im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, zu finden.

Inhaltlich kümmert sich in der Regel zuerst ein Fachpolitiker um ein Energiegesetz. Wird es politisch heikler, wird auf höherer Ebene weiterverhandelt: entweder auf Sprecher- oder dann gleich auf stellvertretender Fraktionsebene. Wird es ganz kompliziert, kommen die Fraktionschefs dazu, die hier aber nicht aufgelistet werden. Das Spannende in dieser Wahlperiode: Sowohl SPD-Fraktionschef Matthias Miersch als auch Unions-Kollege Jens Spahn waren in der vergangenen Wahlperiode als jeweilige stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Energiethemen zuständig. Für sie ist Energie also alles andere als Neuland.

Der Opposition kommen wichtige Kontroll- und Aufsichtsfunktionen zu. Sie kann auch eigene Themenschwerpunkte setzen und versuchen, eigene Gesetze durch den Bundestag zu bringen. In der Regel blockt die Regierungsmehrheit im Parlament Letzteres jedoch ab. Ein Hinweis: Die Linke-Fraktion hat bislang noch keine fachpolitischen Sprecher bestimmt. Auch ist noch unklar, wer bei den Linken auf stellvertretender Fraktionsebene für Energiethemen zuständig sein wird. Die Grünen haben dagegen früh ihre fachpolitischen Sprecher gewählt. Dazu hier mehr.

Im normalen Gesetzgebungsverfahren darf der Bundesrat bereits Stellung nehmen und eigene Empfehlungen formulieren, ehe sich der Bundestag mit Gesetzentwürfen befasst. Auch der Bundesrat hat Ausschüsse. Energiefragen werden in der Regel federführend im Wirtschaftsausschuss behandelt.

Hat der Bundestag einen Gesetzentwurf final beschlossen, ist der Bundesrat erneut dran. Gegen die meisten Energiegesetze kann der Bundesrat lediglich Einspruch einlegen. Dafür braucht es eine Mehrheit, die für den Einspruch votiert. Der Einspruch kann vom Bundestag überstimmt werden.

Ist ein Energiegesetz zustimmungspflichtig, steigt der Einfluss des Bundesrats. Dann muss eine Mehrheit der Länderkammer zustimmen, wenn das Vorhaben Gesetzeskraft erlangen soll.

Ein Hinweis zum Schluss: Teilweise wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene aus Platzgründen nicht alle Funktionen genannt.

Mehr zum Thema aus dem ZfK-Archiv:

Energiegesetze-Ticker: Welches schwarz-rote Vorhaben wie weit ist

Merz' Sofortprogramm: Diese sieben Energievorhaben haben jetzt Priorität