Die Spitzen des schwarz-roten Koalitionsausschusses: (von links) CSU-Chef Markus Söder, Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz sowie Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil.

Die Spitzen des schwarz-roten Koalitionsausschusses: (von links) CSU-Chef Markus Söder, Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz sowie Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Von Andreas Baumer

Der erste schwarz-rote Koalitionsausschuss hat getagt und als Ergebnis ein vierseitiges Sofortprogramm veröffentlicht. Aus energiepolitischer Sicht fallen dabei vor allem sieben Vorhaben ins Auge. Ein Überblick:

1. Strompreissenkung

Union und SPD wollen erstens die Stromsteuer senken. Konkret soll der Steuersatz pauschal auf das EU-Mindestminimum gesenkt werden. Für Unternehmen sind das 0,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Haushalte 0,1 Cent pro kWh. Durch eine solche Senkung würden dem Bund jedes Jahr mehrere Milliarden Euro an Steuereinnahmen wegbrechen. Gleichzeitig würden Haushalte und Unternehmen entlastet und klimafreundliche Technologien wie Elektroautos und Wärmepumpen im Betrieb günstiger werden.

Zweitens will Schwarz-Rot Netzentgelte und Umlagen im Strombereich senken. Spannend wird sein, wie der Instrumentenmix am Ende genau ausfallen wird. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Festlegung auf mindestens fünf Cent pro kWh Entlastung ist im Sofortprogramm nicht zu finden.

2. Abschaffung der Gasspeicherumlage

Erst kürzlich gab der sogenannte Gas-Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) bekannt, dass die Gasspeicherumlage ab Juli geringfügig sinken wird: von umgerechnet 0,299 Cent pro kWh auf 0,289 Cent pro kWh. Die Koalition will die Gasspeicherumlage allerdings komplett abschaffen. Als das Bundesfinanzministerium während der Koalitionsverhandlungen die Kosten einer solchen Maßnahme für den Bund errechnen sollte, nannte es ein Preisschild von 4,7 Milliarden Euro.

3. CO2-Speichergesetz

Union und SPD wollen die kommerzielle Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid erlauben. Auch Gaskraftwerke sollen die Technologie nutzen dürfen. Als Arbeitsgrundlage könnte die Vorlage der Ampelregierung dienen, die im Bundestag liegen blieb.

4. Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Union und SPD wollen den Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen beschleunigen. Auch hier könnte eine Vorlage aus der Ampelzeit als Arbeitsgrundlage dienen, die es nicht mehr durch den Bundestag schaffte.

5. Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

Union und SPD wollen Genehmigungsverfahren für die Wasserstoffinfrastruktur beschleunigen. Hierfür gibt es ebenfalls bereits einen Gesetzentwurf aus Ampelzeiten, der schon recht fortgeschritten war, den alten Bundestag aber nicht mehr passierte.

6. Windenergie-Beschleunigungsgesetz

Union und SPD wollen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigen. Hier dürfte insbesondere die Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, kurz RED III, gemeint sein. Die Umsetzungsfrist dafür lief am 21. Mai aus.

7. Sondervermögen Klimaneutralität

Union und SPD wollen ein sogenanntes Errichtungsgesetz für ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorlegen. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen dafür wurden noch im alten Bundestag gelegt. Außerdem soll es ein Umsetzungsgesetz zur Nutzbarmachung des 100 Milliarden Euro schweren Anteils der Länder und Kommunen am Sondervermögen geben.

Weitere energiewirtschaftlich relevante Vorhaben

Schwarz-Rot will ferner im Rahmen des Sofortprogramms das nationale Lieferkettengesetz abschaffen. Die europäische Richtlinie dazu soll "bürokratiearm und vollzugsfreundlich" umgesetzt werden. Darüber hinaus soll die Elektromobilität steuerlich gefördert werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD unter anderem auf eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, eine KfZ-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 sowie eine steuerliche Begünstigung elektrisch betriebener Dienstwagen geeinigt.

Was nicht im Sofortprogramm steht

Im Papier nicht erwähnt wurde das geplante Kraftwerksgesetz, das den Bau neuer Gaskraftwerke anreizen soll. Auch das bis zur Sommerpause angekündigte Energiewende-Monitoring wurde nicht aufgeführt. Der geplante Industriestrompreis für die energieintensive Industrie ist im Papier ebenso wenig zu finden. Beim Kraftwerksgesetz sowie beim Industriestrompreis gibt es offenbar noch viel Gesprächsbedarf mit der EU-Kommission, die beide Vorhaben am Ende beihilferechtlich genehmigen muss.

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