Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Tobias Hase/dpa

Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten. 

Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer.


21. September 2026

KWK-Gesetz: Reiche-Ministerium plant Verlängerung bis 2035

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis 2035 zu verlängern. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das das CDU-geführte Haus am Montag veröffentlichte. Damit sollen Stadtwerke wieder eine verlässlichere Grundlage für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher erhalten.

Förderfähig sollen neue und modernisierte Anlagen sowie Wärmenetze und -speicher sein, die bis Ende 2035 den Dauerbetrieb aufnehmen. Für Projekte im Ausschreibungssegment ist ein Zuschlag bis Ende 2031 vorgesehen.

Die Novelle soll laut Ministerium spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten. Ein Kabinettsbeschluss wird für den Herbst 2026 angestrebt. Das aktuelle Gesetz läuft Ende dieses Jahres aus.

Zugleich soll die Förderung stärker auf eine flexible, systemdienliche Fahrweise und die Einspeisung in öffentliche Stromnetze ausgerichtet werden. Dafür will das Ministerium die förderfähige Gesamtstundenzahl auf 20.000 Stunden senken und die Fördersätze entsprechend anheben.

Für Stadtwerke relevant ist außerdem, dass die Zuschlagsgrenze für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen je Projekt von 50 auf 100 Millionen Euro sowie die Gesamtgrenze für Wärmenetze und -speicher von 150 auf 400 Millionen Euro steigen sollen. Die Eckpunkte im Original finden Sie hier.

In einer ersten Einschätzung begrüßte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Eckpunkte als "wichtiges Signal für Investitionssicherheit und die Wärmewende". Auch das vorgesehene Stauchungsmodell bewertete Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing positiv. "Kürzere Förderzeiträume bei gleichzeitig höheren Fördersätzen passen zur künftigen Rolle von KWK-Anlagen, die als flexible Absicherung eines erneuerbaren Energiesystems seltener laufen werden."

Liebing kritisierte allerdings, dass Kostensteigerungen beim Anlagenbau unberücksichtigt blieben. "Hier gilt es nochmals genau hinzuschauen."

Weitere Neuigkeiten aus dem energiepolitischen Berlin: Ein Bündnis von Energiekonzernen, darunter RWE, EnBW, EWE und die Stadtwerke München, plädiert für eine Aufweichung des Redispatchvorbehalts im Netzpaket. Netzbetreiber sollen Netzabschnitte erst dann als kapazitätslimitiert ausweisen können, wenn im Vorjahr mindestens zehn Prozent der erzeugten Strommenge wegen Netzengpässen abgeregelt wurden. Außerdem sollen Betreiber neuer Windkraft- und Photovoltaikanlagen höchstens für zehn Prozent der erzeugten Jahresmenge keinen finanziellen Ausgleich erhalten, wenn ihre Anlagen von Abregelungen betroffen sind. Im aktuellen Entwurf liegt die Auslöseschwelle bei mehr als fünf Prozent; zugleich können Anlagenbetreiber für bis zu 20 Prozent der Jahresstrommenge von der Entschädigung ausgeschlossen werden.

Für einen verschärften Redispatchvorbehalt wirbt Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber Eon. Aus seiner Sicht sollte die Auslöseschwelle für kapazitätslimitierte Gebiete auf drei Prozent gesenkt werden. "Ein Netzgebiet, das heute bei drei oder vier Prozent Abregelung liegt und weiteren Zubau aufnimmt, ist der Hotspot von morgen", schreibt der Konzern. "Zusätzlicher Zubau in solchen Gebieten führt zu überproportional steigenden Redispatchmengen."

Die Debatte um den Redispatchvorbehalt ist auch in diesem Artikel Thema: Gerupfte Koalition: Was das Wahldebakel für Deutschlands Energiekurs bedeutet


18. September 2026

Reihe heikler Energiegesetze in der Warteschleife

Eine weitere Woche ist ohne nennenswerte Fortschritte bei wichtigen Energiegesetzen ins Land gegangen. Der für Ende Juli angekündigte Gesetzentwurf zum Aufbau einer nationalen Gasreserve lässt weiter auf sich warten. Ein strittiger Punkt soll die Finanzierung sein. Eine neuerliche Gasspeicherumlage wäre für die Union nur schwer zu verkaufen, nachdem sie im Koalitionsvertrag die Abschaffung der alten Gasspeicherumlage durchgesetzt hatte.

Auch die für die erste Septemberhälfte angekündigten Eckpunkte zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Frank Wetzel, Energiestaatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hatte am Mittwoch beim VKU-Stadtwerkekongress eine zeitnahe Veröffentlichung der Eckpunkte angekündigt. "Das KWKG lebt", sagte er.

Eckpunkte zum Wärmenetzpaket gibt es bereits. Ein Gesetzentwurf dazu ging aber bislang noch nicht in die Länder- und Verbändeanhörung. Dieser würde mehr Klarheit etwa bei der geplanten Einrichtung einer Transparenzplattform und der Stärkung der Preisaufsicht bringen.

Im Bundestag verhandeln Union und SPD weiter über das Gaspaket, das beispielsweise die Stilllegung von Gasnetzen neu regeln soll. Strittig ist hier, unter welchen Voraussetzungen auch Biomethananlagen gegen den Willen der Betreiber vom Gasnetz getrennt werden dürfen. Auch das Bundesbedarfsplangesetz, das die Abschaffung des Erdkabelvorrangs bei neuen Übertragungsnetzen enthalten soll, ist noch nicht fertig. Weder das Gaspaket noch das Bundesbedarfsplangesetz werden deshalb noch im September vom Bundestag verabschiedet.

Energiepolitisch ist in den kommenden Tagen trotzdem einiges im Parlament los: Am Donnerstag finden voraussichtlich die ersten Lesungen zum Netzpaket, zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes statt. Auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das den CO2-Handel bei Heizen und Tanken regelt, steht auf der Tagesordnung. Am Freitag beschäftigt sich der Bundesrat unter anderem mit dem Netzpaket und der EEG-Reform. 


16. September 2026

BEE gegen Reiche: Erneuerbaren-Verband kritisiert Netzpaket-Studie

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat eine Untersuchung des Analysehauses E-Bridge im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zum Netzpaket kritisiert. Konkret ging es um Auswirkungen des sogenannten Redispatchvorbehalts. Die Betrachtung nur des Jahres 2024, das Fehlen von Vorwarnstufen und die punktuelle Darstellung in Karten würden die Auswirkungen des Redispatch-Vorbehalts für Neuanlagen verharmlosen, erklärte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.

Nach einer eigenen Auswertung des BEE könnten die Voraussetzungen für ein kapazitätslimitiertes Gebiet auf bis zu 39 Prozent der Neuanlagen angewendet werden. Dies berge für Investoren ein kaum kalkulierbares wirtschaftliches Risiko.

Der Redispatchvorbehalt gehört zu den umstrittensten Bestandteilen des Netzpakets. Demnach sollen Netzbetreiber besonders überlastete Netzabschnitte als kapazitätslimitierte Gebiete ausweisen können.


11. September 2026

Vier Energiegesetze an einem Tag: Bundestag startet in heißen Herbst

Der energiepolitische Herbst im Bundestagsplenum beginnt am Donnerstag, 24. September. Dann findet laut aktueller Tagesordnung zu gleich vier Energiegesetzen die erste Lesung statt. Beobachter sollten sich nach jetzigem Stand vor allem die Abendstunden freihalten. Den Auftakt macht ab 20.10 Uhr die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es folgen das Netzpaket, die Novelle des Energieeffizienzgesetzes und die Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, das den CO2-Handel für Heizen und Tanken im kommenden Jahr regelt.

Einen Tag später nimmt auch das Bundesratsplenum seine Arbeit wieder auf. Hier werden unter anderem die EEG-Reform und das Netzpaket im ersten Durchgang behandelt werden. Die Veröffentlichung der Empfehlungen der Ausschüsse, über die die Länderkammer abstimmt, wird spätestens zehn Tage zuvor erwartet. Der Bundesrat wird sich zudem mit dem Beschleunigungsgesetz für neue Gaskraftwerke beschäftigen.


8. September 2026

EEG-Novelle unter Zeitdruck: BDEW pocht auf schnelles Verfahren

Der Regierungsentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 liegt seit Montag als Bundestagsdrucksache 21/7867 vor. Damit beginnt die parlamentarische Phase der Reform. Eine erste Lesung im Bundestag steht allerdings noch aus. Inhaltlich entspricht die Drucksache dem am 29. Juli vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Ausschreibungen für zwölf Gigawatt Windenergie an Land, neue Regeln für kleine Photovoltaikanlagen und ein schrittweiser Übergang in die Direktvermarktung.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung des Entwurfs. Entscheidend sei, "dass die Neuregelungen Investitionssicherheit gewährleisten, europarechtskonform ausgestaltet und gleichzeitig praktikabel sind und administrativ umsetzbar bleiben", schreibt der Verband in seiner aktuellen Stellungnahme. Der BDEW unterstützt zudem eine stärkere Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren.

Der Entwurf war dem Bundesrat bereits am 14. August als Drucksache zugeleitet worden. Nun müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz beraten und beschließen. Der BDEW drängt auf Tempo: "Besonders dringlich ist nun ein rascher Abschluss des parlamentarischen Verfahrens", damit die Europäische Kommission die erforderliche beihilferechtliche Prüfung und Genehmigung vornehmen kann. Die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 an.


2. September 2026

Kabinett beschließt Entlastung bei Netzkosten und Änderungen am Offshore-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 mehrere energiepolitische Vorhaben beschlossen. Dazu gehören der Gesetzentwurf zum Übertragungsnetzkostenzuschuss für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG).

Der Stadtwerkeverband VKU begrüßt, dass die Bundesregierung den Übertragungsnetzkostenzuschuss fortführen will, kritisiert aber die geplante Verteilung der Mittel. "Das geplante Gesetz sieht weiterhin vor allem eine Entlastung der Großindustrie vor", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das sei mit Blick auf den Wirtschaftsstandort nachvollziehbar. Nötig sei aber eine breitere Entlastung bei den Stromkosten.

Der VKU schlägt deshalb vor, einen Teil der Bundesmittel auch für bundesweit erhobene netzbezogene Umlagen einzusetzen. Davon könnten nach Einschätzung des Verbands neben mittelständischen Unternehmen auch kommunale Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser sowie private Haushalte profitieren. "Wer die Akzeptanz der Energiewende stärken und Strom für alle bezahlbarer machen will, sollte die Entlastung möglichst breit wirken lassen", sagte Liebing. Der Entwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Unterschiedliche Reaktionen auf Offshore-Novelle

Mit der WindSeeG-Novelle will die Bundesregierung unter anderem Differenzverträge (Contract for Difference, CfD) im Ausschreibungsdesign verankern. Sie gleichen niedrige Marktpreise aus und schöpfen im Gegenzug hohe Erlöse ab. Der Energiekonzern EnBW mit Sitz in Karlsruhe begrüßt den Kabinettsbeschluss grundsätzlich. "Es ist ein wichtiges Signal für den Offshore-Wind-Standort Deutschland, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf heute beschlossen hat", erklärte Peter Heydecker, Vorstand für nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur bei EnBW.

Positiv bewertet Heydecker, dass die Bundesregierung die Indexierung des Fördermodells prüfen will. Sie soll die Förderung an die Entwicklung bestimmter Kosten anpassen und ist nach Einschätzung von EnBW in europäischen Offshore-Märkten inzwischen Standard. Zugleich fordert der Konzern unter anderem eine Begrenzung der Zuschlagsmenge pro Bieter, um Klumpenrisiken zu vermeiden. Außerdem fehle eine Anschlusslösung für bereits bezuschlagte Projekte, deren wirtschaftliche Bedingungen sich durch gestiegene Investitions- und Kapitalkosten deutlich verändert hätten.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mit Sitz in Berlin kritisiert dagegen, dass die Differenzverträge nach dem aktuellen Entwurf nicht konsequent eingeführt werden sollen. Das geplante Zwei-Stufen-Modell lasse Betreiber zunächst das vollständige Vermarktungsrisiko tragen. Erst in einer späteren Stufe greife ein CfD. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser warnt, dies erschwere die wirtschaftliche Planung und könne Investoren abschrecken. Positiv sei, dass die Bundesregierung am Ausbauziel von 70 Gigawatt Offshore-Windleistung bis 2045 festhalte. Im parlamentarischen Verfahren müsse das Ausschreibungsdesign jedoch nachgebessert werden.


EU genehmigt Milliardenförderung für neue Gaskraftwerke

Die EU-Kommission hat die deutschen Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) genehmigt. Damit darf Deutschland den Bau neuer Gaskraftwerke mit bis zu 35 Milliarden Euro fördern. Die Anlagen sollen insgesamt 11 Gigawatt Leistung bereitstellen und spätestens Ende 2031 ans Netz gehen.

Die Förderung soll Versorgungslücken schließen, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genügend Strom liefern. Finanziert werden soll sie ab 2031 über eine neue Umlage für Stromnutzer. Wie stark die Strompreise dadurch steigen, ist noch offen. Die Betreiber sollen sich in Auktionen um die Förderung bewerben. Nach Angaben der EU-Kommission bleibt der Wettbewerb in der Europäischen Union begrenzt, weil die Vergabe fair und diskriminierungsfrei erfolgen muss.

BDEW fordert schnellen Start der Projekte

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Sitz in Berlin begrüßt die Genehmigung. "Rechtzeitig zum ersten Gebotstermin am 8. September 2026 hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Nach dreieinhalb Jahren Verhandlungen und wiederholten Verzögerungen seien damit die Voraussetzungen für neue steuerbare Kapazitäten geschaffen.

Jetzt müsse die Bundesnetzagentur die Zuschläge schnell erteilen, damit die Projekte beginnen könnten, forderte Andreae. Die neuen Kraftwerke sollen zunächst mit Erdgas betrieben werden. Spätestens 2045 müssen sie nach den Plänen klimaneutral mit Wasserstoff arbeiten können. Dafür sollen sie bereits beim Bau entsprechend ausgelegt werden.

Kapazitätsmarkt ab 2032 geplant

Parallel zum Bau der Kraftwerke soll ab 2032 ein technologieoffener Kapazitätsmarkt entstehen. Er soll Betreiber dafür vergüten, dass sie gesicherte Leistung vorhalten – auch wenn die Kraftwerke gerade keinen Strom produzieren. Der BDEW fordert, diesen Markt auf den Vorgaben des StromVKG aufzubauen.

"Um die im Zentrum des Stromsystems stehenden erneuerbaren Energien für ein weiterhin sehr hohes Versorgungssicherheitsniveau zu flankieren, braucht es neue und flexibel steuerbare Stromerzeugungskapazitäten", sagte Andreae. Deutschland will zugleich den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent erhöhen und bis 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen.


26. August 2026

Wind-Flop: Reiche-Ministerium muss Energiegesetz schieben

Ohne Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) am Tisch hat das Bundeskabinett am Mittwoch zwar die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen, nicht aber die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Die Energieverbände BDEW und VKU hatten beim ersten Entwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz noch viel Luft nach oben gesehen.

Beim Wärmenetzpaket geht es nun wie folgt weiter: Das Wirtschaftsministerium will aus bisherigen Fernwärmeverordnungen ein neues Wärmenetzgesetz schmieden. Auch die für den Anschluss an die Fernwärme relevanten Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch – Stichwort Kostenneutralitätsgebot – sollen angepasst werden. Hierfür ist das SPD-geführte Bundesjustizministerium federführend zuständig. Ein Zeitplan wurde nicht genannt.

Weiter warten muss die Wärmebranche auf die gesetzliche Regelung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Der Fernwärmeverband AGFW merkte dies in seiner Bewertung negativ an. "Wir werden nicht müde, uns für genau diese Verankerung einzusetzen", betonte Geschäftsführer Frank Mattat.

Bei einer ZFK-Anfrage vor wenigen Wochen hatte ein Ministeriumssprecher mitgeteilt, dass derzeit Optionen für eine Umsetzung des Vorhabens geprüft würden. Zu berücksichtigen sei dabei unter anderem, wie eine gesetzliche Regelung beihilfekonform ausgestaltet werden könne. "Wir planen, einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zeitnah vorzulegen", teilte der Sprecher mit. Die beihilferechtliche BEW-Genehmigung läuft am 30. August 2028 aus.

Außerdem nahm die Bundesregierung am Mittwoch zu einer Gesetzesinitiative des Bundesrats Stellung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, andere Kriterien bei der Vergabe von Stromnetzanschlüssen vor Ort zu berücksichtigen, um Netzkapazitäten besser auszulasten.

Das fachlich zuständige Wirtschaftsministerium verwies in der Stellungnahme auf das Netzpaket, das vom Kabinett Ende Juli beschlossen wurde. Demnach sollen Netzbetreiber mehr Möglichkeiten erhalten, bestimmte Anschlussbegehren zu priorisieren. "Damit wird ein Instrument für den Umgang mit knappen Netzanschlusskapazitäten geschaffen und es bedarf keiner separaten gesetzlichen Initiative", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Das Netzpaket befindet sich auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren, an dem der Bundesrat wie üblich beteiligt ist.


25. August 2026

Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst bleibt bei Heizungsgesetz-Zweifeln

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt weiterhin, ob das neue Heizungsgesetz, offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz, verfassungskonform ist. Änderungen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren wirkten sich "nicht wesentlich" auf die Bewertung des Gesetzes aus, schrieb er in einem neuen Gutachten.

Geprüft wurde der Paragraf 42a, den die Koalition auf Betreiben der SPD im parlamentarischen Verfahren neu eingefügt hatte. Demnach soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember ein Gesetz zur Grüngasquote vorlegen und Lieferanten zur vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe ab 2045 verpflichten. Ein Paragraf, der ein Betriebsverbot für fossil betriebene Heizungen nach 2044 vorsah, wurde dagegen gestrichen. Dabei hat die Klimaneutralität Deutschlands 2045 Verfassungsrang.

Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes ist der neu eingefügte Auftrag an die Bundesregierung in Paragraf 42a allerdings rechtlich nicht bindend, da der Gesetzgeber die Bundesregierung nicht zu einer Gesetzesinitiative verpflichten könne. "Eine solche Verpflichtung wäre wohl mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips unvereinbar", schreibt der Dienst.

Linke und Grüne dürften sich bestätigt fühlen. Auch sie halten das Gesetz für verfassungswidrig. "Der Wissenschaftliche Dienst stellt Union und SPD auf 18 Seiten ein vernichtendes Zeugnis aus", kommentierte Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

Zudem meldete in der Vergangenheit Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erhebliche Zweifel an der klimaschutzseitigen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes an. Das Gesetz ist mittlerweile von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet worden und in Kraft getreten.

Außerdem wichtig am Dienstag: Vor der Sitzung des Bundeskabinetts machten die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket bereits die Runde. Hier geht es zu einem ersten Überblick.


24. August 2026

Wärmenetzpaket-Einigung: Eckpunkte auf dem Weg ins Kabinett

Union und SPD haben beim Wärmenetzpaket offenbar einen Durchbruch erzielt. Wie die ZFK aus Regierungskreisen erfuhr, sollen die Eckpunkte am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Zuletzt hatte es noch Streit um die mögliche Ausgestaltung einer Schieds- oder Schlichtungsstelle gegeben. Auch dies dürfte nun geklärt sein.

Am Montag machte der Energieverband BDEW noch einmal Druck. Es brauche nun schnell mehr als Eckpunkte, teilte er mit. Der Verband verlangte zeitnah einen Gesetzentwurf, der der Branche die notwendige Klarheit und Planungssicherheit gebe.

Lesen Sie auch: Wärmenetzpaket voraus: Sieben Knackpunkte im Überblick


21. August 2026

Neuer Zeitplan: KWK-Gesetz kommt ins Rollen

Nach ZFK-Informationen kommt Bewegung in die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Laut aktuellem, internem Zeitplan will das Bundeswirtschaftsministerium noch im August zu einem Verbändeworkshop einladen. Dieser findet voraussichtlich in der ersten Septemberhälfte statt. Bis dahin sollen auch die Eckpunkte vorliegen.

Danach soll der förmliche Gesetzgebungsprozess starten. Im Oktober soll das Bundeskabinett demnach den Gesetzentwurf beschließen. Soll das Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten, blieben Bundestag und Bundesrat für das parlamentarische Verfahren also nur wenige Wochen.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums äußerte sich auf ZFK-Anfrage nicht zum neuen Zeitplan. Stattdessen verwies er darauf, dass zunächst ein Eckpunktepapier in der Bundesregierung abgestimmt werden solle. In diesem Zuge werde auch eine erste Beteiligung der Stakeholder erfolgen – damit dürfte der Verbändeworkshop gemeint sein. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren schließe sich im Laufe des Verfahrens an.

Laut Koalitionsvertrag hätte das KWK-Gesetz schon im vergangenen Jahr novelliert werden sollen. Daraus wurde nichts. Auch der überfällige Evaluierungsbericht lässt weiter auf sich warten, soll aber in den nächsten Tagen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht werden.

Die Erwartungen der Energiebranche an die schwarz-rote Koalition sind groß. Die führenden KWK-Verbände VKU, BDEW, BKWK und AGFW fordern eine Verlängerung des Fördergesetzes bis weit in die 2030er-Jahre hinein.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli dürfte dem Wirtschaftsministerium die Novelle erleichtern. Demnach muss die aktuelle KWKG-Förderung nicht von der EU-Kommission genehmigt werden, weil sie keine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Rechts darstellt.

Mehr zum Thema aus dem ZFK-Archiv:

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20. August 2026

Wärmenetzpaket: Eckpunkte rücken näher

Es ist ein Stück wahrscheinlicher geworden, dass die Eckpunkte des Wärmenetzpakets am kommenden Mittwoch, 26. August, vom Bundeskabinett beschlossen werden. In der neuen Kabinettzeitplanung, die traditionell erst mit Vorhaben der übernächsten Kabinettsitzung beginnt, tauchte das Vorhaben nicht mehr auf. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte Ende Juli auf ZFK-Nachfrage versichert, dass das Paket noch in diesem Sommer kommen würde. Zuletzt wurde der 26. August anvisiert. Eine aktuelle ZFK-Anfrage, ob es dabei geblieben sei, kommentierte das Ministerium nicht. Auch die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes könnte am 26. August das Kabinett passieren.

Für die Kabinettssitzung am 2. September ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes angemeldet, um den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten bis 2029 gesetzlich zu verankern. Für die geplante Einrichtung einer nationalen Gasreserve gibt es dagegen weiterhin keinen Termin. Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium das Vorhaben bereits am 12. August vorlegen. Zuerst müsste das Ministerium aber einen Entwurf in die Länder- und Verbändeanhörung geben. Nach ZFK-Informationen ist auch das noch nicht geschehen. Die Gasreserve soll die bislang geltenden Füllstandsvorgaben ablösen.

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19. August 2026

Wieder Wirbel um Stromsteuer

Eine allgemeine Stromsteuersenkung für das nächste Jahr hat die Bundesregierung still und leise begraben. Ein solcher Schritt würde ein neues milliardenschweres Loch in den Bundeshaushalt reißen. Das will das Bundesfinanzministerium vermeiden.

Nun kommt aber neuer Druck von der EU-Kommission. Die Behörde will Mitgliedstaaten auffordern, Strom gegenüber fossilem Erdgas steuerlich nicht weiter zu benachteiligen. Widerstand gegen die Pläne regt sich nun offenbar im Bundesfinanzministerium, wie das Nachrichtenportal "Table Briefings" berichtete. Demnach will sich das von SPD-Chef Lars Klingbeil geführte Haus für Elektrofahrzeuge eine neue Steuermöglichkeit offenhalten.

Umgehend meldete sich der Verband der Elektro- und Digitalindustrie, auch bekannt als ZVEI. Schon heute über künftige Steuererhöhungen für Strom im Mobilitätssektor zu spekulieren, sende das "völlig falsche Signal" und sei eine "unnötige Bremse für das Fortschreiten der Elektrifizierung", teilte er mit. "Es ist widersinnig, so perspektivisch wegfallende Steuereinnahmen durch den Rückgang von Verbrennerfahrzeugen kompensieren zu wollen."

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17. August 2026

Marktmacht-Sorgen: Stadtwerke-Verband für Offshore-Deckel

Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist bei Deutschlands führenden Energieverbänden auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) das Festhalten am 70-Gigawatt-Ziel bis 2045 ausdrücklich begrüßt, hält der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) dies für "überambitioniert". "Eine Reduktion auf etwa 50 GW wäre volkswirtschaftlich effizienter, ohne die Klimaziele zu gefährden", schreibt er in seiner Stellungnahme.

Uneins sind sich die Verbände auch beim zweistufigen Zuschlagsverfahren, das das Bundeswirtschaftsministerium einführen will. Demnach soll zunächst geprüft werden, ob ein Projekt ohne Förderung umgesetzt werden kann. Nur wenn dies nicht möglich ist, kommt ein zweiseitiger Differenzvertrag mit Absicherung nach unten und Erlösabschöpfung nach oben zum Einsatz.

Der VKU befürwortet das Vorgehen. Dies reize den marktbasierten Zubau von Offshore-Windenergie-Flächen an, sichere jedoch auch den weiteren Zubau ab, erläutert er. Der BDEW hingegen lehnt dieses Verfahren "entschieden" ab. "Es setzt die bestehenden, starken Anreize für optionales, risikoaffines Bieten fort und trägt damit weiterhin erhebliche Realisierungsrisiken in sich", kommentiert er.

Der Energieverband fürchtet vielmehr einen deutschen Sonderweg, der die internationale Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland schwäche. Aus seiner Sicht sollte das Wirtschaftsministerium die erste Stufe streichen und ein Zuschlagsverfahren ausschließlich auf Basis von zweiseitigen Differenzverträgen einführen.

Sorgen macht dem VKU mangelnde Akteursvielfalt beim Offshore-Ausbau. Bevor im Sommer 2025 gar keine Offshore-Angebote mehr angeboten wurden, machten vor allem international agierende Energiekonzerne das Rennen.

Interessenten aus dem kommunalen Bereich – namentlich waren dies die Stadtwerke München (SWM), die Stadtwerke-Kooperation Trianel, die Hamburger Energiewerke und der Regionalversorger EWE – forderten dagegen wesentliche Anpassungen der Ausschreibungskriterien, etwa bei Sicherheitshinterlegungen oder Strafzahlungen.

Um mehr Akteursvielfalt zu gewährleisten, wirbt der VKU für eine Begrenzung der Gebotsflächen pro Bieter und Ausschreibungsjahr. Einzelne Bieter sollen pro Jahr maximal den Zuschlag für eine veräußerte Fläche erhalten. Zudem sollen die ausgeschriebenen Flächen bei höchstens einem Gigawatt (GW) liegen.

Der BDEW will Gebotsflächen nicht begrenzen. Stattdessen sollen aus seiner Sicht künftig nur noch Flächen mit einer installierten Leistung von 1 GW und höchstens 2,3 Gigawatt ausgeschrieben werden. Das soll Akteursvielfalt und Skaleneffekte in Einklang bringen.


12. August 2026

CO2-Preis für Heizen: Kabinett macht deutliche Stadtwerke-Zugeständnisse

Nach heftiger Kritik aus der Stadtwerke-Branche hat das federführende Bundesumweltministerium das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) an mehreren Punkten angepasst. Im Kern soll der Rahmen für den CO2-Handel im Wärme- und Verkehrsbereich für das kommende Jahr gesetzt werden. Der Preiskorridor soll wie in diesem Jahr zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegen.

Ein früherer Entwurf stieß bei Stadtwerken aber auf Widerstand. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnte, dass der Entwurf "schädliche Spekulationen mit fast risikolosen Weiterverkäufen" ermögliche und Fehlanreize setze. "Es droht ein Überbietungswettbewerb, bei dem Spekulanten Gewinne zulasten der Stadtwerke, Verbraucher, und des Mittelstands machen", schrieb er.

Am Mittwoch passierte das Vorhaben das Bundeskabinett. Im neuen Entwurf ging das Umweltministerium dabei spürbar auf die Sorgen aus der Stadtwerke-Branche ein. So wurde die maximale Gebotsmenge pro Auktion und Compliance-Konto von 50 Prozent auf 20 Prozent gesenkt. Auch der Kreis der Auktionsteilnehmer wurde auf BEHG-Verpflichtete eingegrenzt. Zudem wurde das Banking der Zertifikate  eingeschränkt. Zertifikate aus dem Jahr 2026 können nicht mehr für die Abgabeverpflichtung im Jahr 2027 eingesetzt werden.

"Es ist sehr erfreulich, dass das Bundeskabinett den drängenden Rufen der Energiewirtschaft Gehör geschenkt hat", kommentierte der Branchenverband BDEW. "Die Veränderungen des Kabinettsentwurfs sind gegenüber dem Referentenentwurf eine gute Nachricht für alle Stadtwerke."

Zum Hintergrund:

CO2-Zertifikate: Die Beschaffungsrisiken für Stadtwerke wachsen

Emissionshandel: Spekulanten treiben Liquiditätsanforderungen für Stadtwerke in die Höhe


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