Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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3. August 2026
Bund: Milliarden-Unterstützung für Stadtwerke und vielleicht auch für Gasreserve
Stadtwerke und andere Energieversorger können seit Montag Anträge für zwei neue KfW-Kreditprogramme aus dem Deutschlandfonds stellen. Konkret geht es um den Investitionskredit Energieversorgung und den KfW-Konsortialkredit Energieversorgung, wie das Bundeswirtschaftsministerium und die Förderbank mitteilten.
Die Programme sollen dazu beitragen, die Kreditangebote für Energieversorger, insbesondere für Stadtwerke, zu verbessern. Der Bund stellt dafür der KfW Garantien in Höhe von 16,4 Milliarden Euro bereit. Nach Angaben des Ministeriums können damit in den nächsten zehn Jahren bis zu 41 Milliarden Euro an Krediten ermöglicht werden. Bund und KfW wollen zusammen bis zu 50 Prozent des Kreditrisikos übernehmen. So soll die Bereitschaft der Banken, Kredite bereitzustellen, deutlich erhöht werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen etwa die Modernisierung von Stromverteilnetzen, die Errichtung von Geothermieanlagen und der Bau von Wärme- und Kältespeichern sowie von Wärmeübergabestationen. Details zum Deutschlandfonds hat die KfW hier bereitgestellt.
Möglicherweise finanziert der Bund auch die geplante strategische Gasreserve aus Haushaltsmitteln. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnete in einem Video-Interview der Deutschen Presse-Agentur die Finanzierungsfrage als offen. Umlagen belasteten alle, die Gas beziehen.
"Es gibt zwei Finanzierungsoptionen", sagte die CDU-Politikerin. "Das eine ist eine Umlage, das zweite ist die Haushaltsfinanzierung.“ Vielleicht gebe es ein Mischmodell. Das müsse in der Koalition und mit dem Markt besprochen werden. Reiche sagte, sie wolle Unternehmen, die ohnehin "in wettbewerbsschwierigen Situationen" seien, nicht zusätzlich belasten.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte bereits Ende Juli einen Entwurf zur Ausgestaltung der Gasreserve in die Länder- und Verbändeanhörung geben, verfehlte diese Frist aber.
Laut ersten Plänen soll die Gasreserve 24 Terawattstunden umfassen. Bei einem Marktpreis von 50 Euro pro Megawattstunde wären dies Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.
31. Juli 2026
Nationale Gasreserve: Reiche-Ministerium reißt eigene Frist
Die gesetzliche Ausgestaltung der nationalen Gasreserve verzögert sich. Anders als geplant ging kein Entwurf Ende Juli in die Länder- und Verbändeanhörung. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums teilte auf ZFK-Anfrage mit, dass sie noch keinen Zeitpunkt für den Start der Anhörung nennen könne.
Damit ist auch der ursprünglich angestrebte Kabinettsbeschluss für den 12. August unwahrscheinlich. Das Vorhaben soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
In der ersten Julihälfte hatte ein Ministeriumspapier die Runde gemacht, das mehr Details zur geplanten nationalen Gasreserve enthielt. Demnach soll die Reserve rund 24 Terawattstunden (TWh) umfassen. Das entspricht etwa einem Zehntel des aktuellen Gasspeichervolumens in Deutschland. Die Gasreserve soll im nächsten Jahr schrittweise aufgebaut werden und die bisherigen Füllstandsziele ablösen. Diese laufen im Frühjahr 2027 aus.
Zuletzt waren Deutschlands Speicher im Durchschnitt zu 47 Prozent voll (Stand 30. Juli). Laut ZFK-Gaskolumnist Joachim Endress lagen die Netto-Einspeicherungen damit für diese Jahreszeit auf einem Rekordtief.
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29. Juli
Wärmenetzpaket: Vor allem ein Knackpunkt verhindert noch Einigung
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte die Eckpunkte zum neuen Wärmenetzpaket ursprünglich Anfang Juli im Bundeskabinett beschließen lassen. Der Termin wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf den 12. August. Auf ZFK-Anfrage sagte nun Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), dass sich die Koalition in grundlegenden Sachverhalten einig sei. Strittig sei noch das Thema Schiedsstelle. "Ist eine Schiedsstelle im Falle von unterschiedlichen Auffassungen zu Preiskalkulationen notwendig? Wir sagen: Nein, das brauchen wir nicht, weil wir Verbraucherschutzstellen haben, die das regeln", erläuterte Reiche die Position ihrer Partei. "Darüber diskutieren wir (mit dem Koalitionspartner, Anm. d. Red.) noch."
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Preisaufsicht zu stärken. „Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle“, steht im Papier. Während sich Verbraucherschützer eine Schlichtungsstelle nach dem Vorbild der auf Strom und Gas spezialisierten Schlichtungsstelle Energie wünschen, halten Fernwärmeverbände die bereits existierende Universalschlichtungsstelle nach wie vor für die richtige Adresse.
Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett drei Energiegesetze. Darunter waren zwei große strompolitische Vorhaben, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket. Ziel ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein kosten- und systemeffizienterer Ausbau der erneuerbaren Energien. Monatelang hatten das SPD-geführte Umweltministerium und das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium Vorbehalte gegen den ersten Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums.
Mitte Juli erzielten die Koalitionspartner dann Kompromisse etwa beim umstrittenen Redispatchvorbehalt für neue Erneuerbaren-Anlagen in Netzengpassgebieten, beim Ende der Einspeisevergütung für kleine Anlagen und bei Biomasse-Ausschreibungen. Danach gab es nur noch kleinere Änderungen. Was bei EEG neu ist, lesen Sie hier. Was beim Netzpaket noch geändert wurde, erfahren Sie hier.
Beim dritten Vorhaben, das das Bundeskabinett passierte, handelte es sich um ein Beschleunigungsgesetz für neue Erzeugungsanlagen, die im Rahmen des Kraftwerksgesetzes (Strom VKG) gebaut werden. Für sie sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert, dass einige positive Vorschläge gegenüber einer früheren Fassung gestrichen worden seien. Als Beispiel nannte er Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn.
In den kommenden Wochen dürfte es im energiepolitischen Bereich etwas ruhiger werden. Allerdings sind Überraschungen nicht ausgeschlossen. Erwartet wird zum Beispiel ein Referentenentwurf zur Einrichtung einer nationalen Gasreserve. Dieser war ursprünglich für Ende Juli angekündigt worden.
Auch ein Gesetzentwurf zur Grüngasquote sollte bis zum Sommer vorgelegt werden. Zudem wartet die Energiebranche noch auf eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und die gesetzliche Ausgestaltung des Netzentgeltzuschusses für 2027. Hier ist besondere Eile geboten, denn Übertragungsnetzbetreiber müssen bis zum 1. Oktober ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027 veröffentlichen.
24. Juli 2026
Wärmenetzpaket: Eckpunkte lassen weiter auf sich warten
Es zeichnete sich bereits ab, jetzt ist es Gewissheit: Die Eckpunkte zum neuen Wärmepaket werden nicht mehr im Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Laut neuer Kabinettzeitplanung soll es am Mittwoch, 12. August so weit sein. Auffällig ist: Anders als zuvor wird das Vorhaben nicht mehr als Wärmenetzgesetz bezeichnet.
Die große Schwierigkeit bei dem Wärmepaket besteht darin, Interessen von Fernwärmeversorgern und Verbrauchern ausgewogen zu berücksichtigen. Während sich die Versorger mehr Freiräume bei der Weitergabe von Investitionskosten erhoffen, fordern Verbraucherschützer strengere Regeln bei der Preisbildung sowie schärfere Preiskontrollen.
In der Warteschleife befand sich am Freitag weiterhin das Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Bundespräsident muss das Gesetz unterzeichnen, ehe es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann und in Kraft tritt.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das Netzpaket dürften dagegen am Mittwoch, 29. Juli, vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Länder- und Verbändeanhörung endete am Mittwoch, 22. Juli.
Ein Stakeholder-Dialog noch vor Kabinettsbeschluss, wie ihn der Energieverband BDEW gefordert hatte, ist offenbar nicht mehr geplant. "Bereits im Vorfeld bei der Erstellung des Entwurfs wurden wie üblich bei einer Gesetzgebung unterschiedliche Stakeholder mit einbezogen", teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf ZFK-Anfrage mit.
22. Juli 2026
Kraftwerksgesetz in Kraft getreten – eine Hürde bleibt
Das Kraftwerksgesetz (StromVKG) ist am Mittwoch in Kraft getreten. Es wurde tags zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz soll vor allem den Zubau gesicherter Leistung anreizen. Allein in diesem Jahr sind zwei Ausschreibungen geplant. Jeweils sollen 4,5 Gigawatt (GW) reduzierte Leistung an Langzeitkapazitäten bezuschlagt werden. Das entspricht zusammen rund 10 GW Gaskraftwerksleistung. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Ausschreibung auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Ausschreibung selbst findet am 8. September statt.
Eine Hürde bleibt allerdings noch. Die EU-Kommission muss das Gesetz beihilferechtlich genehmigen. Dem Vernehmen nach war sie zuvor eng in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Solange das Gesetz nicht beihilferechtlich genehmigt ist, stehen die Ausschreibungen auf rechtlich unsicherem Boden.
Das ebenfalls vom Bundestag beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (Heizungsgesetz) wird nach ZFK-Informationen noch vom Bundespräsidialamt geprüft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) machte in den vergangenen Tagen gegen das Vorhaben noch einmal mobil. Aus Sicht der Umwelthilfe hätte es sich bei dem Vorhaben um ein Zustimmungsgesetz und nicht nur um ein Einspruchsgesetz handeln müssen.
Der Unterschied: Ein Zustimmungsgesetz braucht im Bundesrat eine Mehrheit der Ja-Stimmen. Enthaltungen wirken damit wie Ablehnungen. Bei einem Einspruchsgesetz ist die Hürde für den Bundesrat höher: Will er ein Gesetz aufhalten oder verzögern, muss er selbst aktiv werden und eine Mehrheit für entsprechende Schritte organisieren. Die DUH verlangt von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das Gesetz zu stoppen. Es ist aber bislang äußerst selten vorgekommen, dass ein Bundespräsident ein Gesetz nicht unterzeichnet.
20. Juli 2026
Wärmenetzgesetz: Eckpunkte verzögern sich weiter
Kaum hat sich die schwarz-rote Bundesregierung bei zwei wichtigen Energievorhaben – Netzpaket und EEG-Reform – geeinigt, scheint es beim nächsten Vorhaben zu haken. Die Eckpunkte zum Wärmenetzgesetz, die ursprünglich für Anfang Juli angekündigt waren, kommen voraussichtlich frühestens am Mittwoch, 29. Juli, ins Bundeskabinett. Das zeigt die neue Kabinettzeitplanung, die in den vergangenen Tagen kursierte.
Grundsätzlich sind sich Union und SPD einig: Die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung sollen modernisiert werden. Das sogenannte Kostenneutralitätsgebot, das zurzeit den Wechsel von fossil betriebenen Heizungen zu Fernwärme behindert, soll angepasst werden.
Bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD zudem, die Preisaufsicht zu stärken und eine Fernwärme-Schlichtungsstelle einzuführen. Die Schwierigkeit besteht darin, Interessen von Fernwärmeunternehmen und Verbrauchern ausgewogen zu berücksichtigen. Daran scheiterte bereits die Ampelkoalition.
17. Juli 2026
Neue Heizungsförderrichtlinien und neuer EEG-Zeitplan
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitagabend die Länder- und Verbändeanhörung zum Netzpaket und zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeleitet. Die Stellungnahmefrist ist bereits am kommenden Mittwoch. Zuvor hatten sich das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium, das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium und das SPD-geführte Bundesumweltministerium bei wesentlichen Streitpunkten geeinigt.
Kompromisse gibt es zu Neuanschlüssen in Netzengpassgebieten, zur Einspeisevergütung für Kleinanlagen und zu Biomasseausschreibungen. Hier mehr.
Laut neuem Kabinettzeitplan sollen Netzpaket und EEG-Reform am Mittwoch, 29. Juli, beschlossen werden.
Inzwischen sind auch die neuen Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einsehbar. Ein spannender Aspekt dabei: Wärmepumpenkäufer erhalten nur dann eine Förderung, wenn die Wärmepumpe über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem einschließlich Steuerungseinrichtung verfügt. Außerdem gibt es eine Pflicht, ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) zu bestellen. Die Förderrichtlinien sind hier abrufbar. Sie gelten ab 21. Juli.
15. Juli 2026
Kritik an CO2-Preis-Gesetz, Zeitplan für EEG und Netzpaket wackelt
Die Energiewirtschaft hält die Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels im Wärme- und Verkehrsbereich weiterhin für mangelhaft. Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, der die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil halten soll, stößt bei Branchenverbänden auf deutliche Kritik. Im Kern soll der Preis für eine Tonne Kohlendioxid auch im kommenden Jahr zwischen 55 und 65 Euro liegen. Der Branchenverband BDEW würde sich einen größeren Preiskorridor wünschen. Außerdem müssten aus seiner Sicht Versteigerungsmengen erhöht werden. Ferner müsste das Auktionsdesign so angepasst werden, dass es kleinere Marktteilnehmer nicht mehr diskriminiert „und de facto zu einem Festpreis führt“. Der Verband räumt jedoch selbst ein, dass eine solche Überarbeitung politisch nicht angezeigt sei. Ab 2028 soll das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 gelten.
Auch der Händlerverband Efet übt Kritik. Die CO2-Bepreisung funktioniere weiterhin nicht nach dem Prinzip des Emissionshandels, sondern als Festpreissystem für CO2, kritisierte er. "In diesem System sind die verfügbaren Mengen so stark vom tatsächlichen Marktbedarf entkoppelt, dass sich letztlich in den Auktionen nur der gesetzlich verankerte maximale Preis als Festpreis durchsetzen wird."
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz, wie das Vorhaben heißt, soll laut jüngstem Kabinettzeitplan noch im Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Im Herbst würde dann das parlamentarische Verfahren beginnen. Die Energiewirtschaft drängt auf möglichst schnelle Rechtssicherheit, weil schon jetzt Änderungen beim CO2-Preis von Lieferanten bei Neuverträgen mit eingepreist werden müssen.
Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den neuen Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds. Während die Bundesregierung die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Vergleich zum Vorjahr leicht aufstockt, kürzt sie beim Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten. Die ganze Geschichte lesen Sie hier.
Trotz zuletzt positiver Signale verzögert sich die Länder- und Verbändeanhörung für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Netzpakets weiter. Noch dauern die Verhandlungen an. Ein Knackpunkt bleibt der Redispatch-Vorbehalt. Die Koalition will nach ZFK-Informationen Bundesländern und Verbänden im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung mehrere Tage Zeit für Stellungnahmen einräumen. Diese startet aber erst, wenn sich Wirtschafts- und Umweltministerium geeinigt haben. Ein Kabinettsbeschluss bereits am nächsten Mittwoch gilt deshalb als unwahrscheinlich.
10. Juli 2026
Heizungs- und Kraftwerksgesetz fertig, Bewegung bei EEG und Netzpaket
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (neues Heizungsgesetz) beschlossen und damit zentrale Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes aufgehoben. Künftig entfällt die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Stattdessen sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, sofern sie ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe einsetzen.
Das Vorhaben passierte am Freitag auch den Bundesrat. In der Länderkammer kritisierte Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) insbesondere die Folgen für Kommunen und kommunale Unternehmen. Diese bräuchten vor allem Planungs- und Investitionssicherheit für Wärmenetze und die kommunale Wärmeplanung. Der Gesetzentwurf schaffe stattdessen Rechtsunsicherheiten und gefährde notwendige Infrastrukturinvestitionen.
Auch die Energiebranche fordert nun zügig verlässliche Rahmenbedingungen für die Wärmewende. VKU und BDEW begrüßten zwar den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch vor der Sommerpause, sehen aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Beide Verbände fordern eine engere Verzahnung des Gesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung und der Transformation der Gasnetze, um ineffiziente Parallelstrukturen zu vermeiden. Der VKU kritisiert zudem die vorgesehene Ausweisung individueller Biogas-Preisbestandteile auf Rechnungen als zusätzlichen Bürokratieaufwand und fordert hier eine Korrektur im Herbst. Der BDEW mahnt darüber hinaus verlässliche Rahmenbedingungen für Fernwärme, Förderung und Infrastruktur sowie Klarheit bei der noch auszugestaltenden Grüngasquote an.
Der Bundesrat verzichtete auch beim Kraftwerksgesetz (Strom VKG) darauf, Einspruch einzulegen. Baden-Württembergs Umweltministerin Walker (Grüne) begrüßte das Gesetz ausdrücklich: "Es geht um Investitionen in gesicherte Leistung, die kurzfristig angereizt werden müssen." Positiv bewertete sie auch die regionale Steuerung der Kraftwerksausschreibungen, da der größte Bedarf "im netztechnischen Süden" liege – der sogenannte Südbonus war in der Branche breit diskutiert worden.
Zugleich kritisierte Walker den zweijährigen Zeitverzug: "Wir haben wertvolle Zeit verloren." Dadurch müssten Unternehmen wegen gestiegener Baukosten höhere Investitionen stemmen, was letztlich auch die Stromkunden belaste. Zudem bedauerte sie, dass verbindliche Vorgaben für den Umstieg auf Wasserstoff aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen wurden. Das erschwere den Markthochlauf und nehme Investoren wichtige Planungssicherheit.
Das Bundeswirtschaftsministerium sprach hingegen von einem "klaren Fahrplan" für die Versorgungssicherheit. Ministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: "Mit dem Strom VKG sichert Deutschland die Versorgungssicherheit. Energieunternehmen können investieren und die neuen Kraftwerke errichten, die uns den Kohleausstieg ermöglichen." Das Gesetz bildet die Grundlage für die ersten Ausschreibungen neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten, die bereits im September 2026 starten sollen.
Am Freitag kursierte auch ein neuer Kabinettzeitplan. Demnach soll das Bundeskabinett die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Netzpaket und Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz voraussichtlich am 22. Juli beschließen. Am vergangenen Mittwoch hatte Umweltminister Carsten Schneider (SPD) beim VKU-Sommerfest betont, dass die lange Zeit feststeckenden Verhandlungen zu EEG und Netzpaket "in der Schlussphase" seien.
Für den 29. Juli ist der Beschluss des Beschleunigungsgesetzes für neue Kraftwerke und Pumpspeicher (Flex GB) geplant. Auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll dann kommen. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung.
9. Juli 2026
Freie Fahrt für neues Heizungsgesetz
Freie Fahrt für das neue Heizungsgesetz: Der Bundestag soll an diesem Freitag über das Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen. Das teilten die Fraktionen von Union und SPD mit. Trotz Krankheitsfällen in den eigenen Reihen gaben sich Vertreter der Koalition zuversichtlich, eine Mehrheit zu erreichen. Die Debatte soll um 11.35 Uhr beginnen.
Zuvor war die Bundestagsfraktion Die Linke vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Verabschiedung der Gesetzesreform vorerst zu stoppen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begrüßte dies. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit", teilte sie mit. "Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden. Damit geben wir Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, dem Handwerk und der Bauwirtschaft die Planungssicherheit, auf die sie seit langem warten."
Auch der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Stadtstaat Hamburg will den Vermittlungsausschuss anrufen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass eine Bundesratsmehrheit dies unterstützt.
Am Donnerstagabend beschloss die Koalition im Bundestag das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) gegen die Stimmen der Opposition. Der Bundesrat ist hier ebenfalls am Freitag am Zug. Trotz Unmuts in Bayern und Baden-Württemberg infolge der Anpassung des Südbonus im parlamentarischen Verfahren ist eine Verzögerung des Vorhabens durch die Länderkammer unwahrscheinlich.
8. Juli 2026
Druck bei EEG-Reform und Streit um Methanverordnung
Die stockende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Grünen-Bundestagsfraktion dazu veranlasst, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Er greift Punkte auf, die aus Sicht der EU-Kommission zwingend geändert werden müssen. Konkret soll die staatliche Förderung für größere Anlagen künftig über Zwei-Seiten-Differenzverträge geregelt werden. Diese enthalten neben einer Mindestförderung auch einen Maximalerlös. Mehrerlöse oberhalb des Maximalwerts sollen an den Staat zurückfließen. Die Abschöpfung soll für alle Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt (kW) gelten. Ausgenommen werden Biomasseanlagen.
Der Reformdruck wächst, weil die beihilferechtliche Genehmigung des EEG Ende 2026 ausläuft. Eigentlich liegt ein Entwurf des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums bereits vor. Das SPD-geführte Umweltministerium und das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium haben allerdings Vorbehalte.
Größter öffentlicher Streitpunkt ist das vorgesehene Förderaus für neue kleine Photovoltaik-Anlagen. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte beim VKU-Sommerfest, dass die Verhandlungen in der Schlussphase seien. Dem Vernehmen nach könnte bereits in der kommenden Woche die Länder- und Verbändeanhörung beginnen.
Streit in der Regierung gab es zuletzt auch bei der sogenannten EU-Methanverordnung. Laut Bericht des "Handelsblatts" hielt sich Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht an eine interne Absprache der Koalition und unterstützte bei einem EU-Energieministertreffen eine tschechische Initiative zur Aussetzung der Verordnung. Eigentlich hatte sich die Koalition darauf geeinigt, mögliche Sanktionen der Verordnung lediglich abzumildern.
Umweltminister Schneider sagte nun im Bundestag, Reiches Vorgehen sei "nicht in Ordnung" gewesen. Sein Ministerium habe die Federführung und vertrete die Linie der Bundesregierung. Die EU-Methanverordnung verpflichtet, Gasproduzenten ab 2027 dazu, gegenüber EU-Importeuren umfangreiche Nachweise über die Erfassung und Reduzierung ihrer Methanemissionen zu erbringen. Wichtige Gasexportländer wie Katar und USA haben bereits Widerstand angekündigt.
Der Energieausschuss hat am Mittwoch das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) beschlossen. Das Bundestagsplenum verabschiedet voraussichtlich am Donnerstagnachmittag das Kraftwerksgesetz. Ob das Gebäudemodernisierungsgesetz noch diese Woche endgültig beschlossen wird, war bei Redaktionsschluss offen.
7. Juli 2026
Heizgesetz-Aufschub, Fernwärme-Appell und neue Gasumlage
Die schwarz-rote Koalition will vor der endgültigen Verabschiedung des neues Heizungsgesetzes, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, sagte, man strebe am Mittwoch einen Abschluss im Energieausschuss an.
Es solle dann auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet werden. Danach wolle die Koalition im Lichte der Karlsruher Entscheidung bewerten, ob das Gesetz noch in dieser Woche auf die Tagesordnung des Bundestagsplenums kommt oder erst später. Die Fraktion Die Linke hatte vergangene Woche Klage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte, man werde genau prüfen, ob es "Hinweise aus Karlsruhe" gebe und gegebenenfalls entsprechend reagieren. "Ansonsten behalten wir uns vor, durchaus dieses Thema auch am Freitag auf der Tagesordnung zu haben." Nach dieser Plenarwoche beginnt die parlamentarische Sommerpause, die bis Anfang September dauert. Theoretisch denkbar wäre auch eine Sondersitzung des Bundestags.
Zusammen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wollen die Abgeordneten von Union und SPD einen rechtlich unverbindlichen Entschließungsantrag verabschieden. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, die Wärmeliefer- und AVB Fernwärmeverordnung zu überarbeiten.
Außerdem soll die Bundesregierung einen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vorlegen, um den Bau und die Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen und Verbraucherpreise zu entlasten. Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium in dieser Woche Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz präsentieren. Dies wurde kurzfristig verschoben.
Neuigkeiten gab es am Dienstag dagegen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die auch Wärmepumpen gefördert werden. Union und SPD wollen die Förderkosten etwas reduzieren und die Förderung sozial stärker staffeln. Mehr dazu hier.
Konkreter wurde die Bundesregierung bei der Einrichtung einer nationalen Gasreserve. Bekannt war, dass die Gasreserve 24 Terawattstunden (TWh) umfassen soll. Das Gas soll über mehrere Jahre beschafft werden. Insgesamt können Gasspeicher in Deutschland derzeit bis zu 247 TWh aufnehmen.
Zur Finanzierung ist eine neue Gasumlage für Verbraucher vorgesehen. Diese soll mit 29 bis 36 Cent je Megawattstunde (MWh) allerdings deutlich geringer ausfallen als die mittlerweile abgeschaffte Gasspeicherumlage. 36 Cent pro MWh entsprechen 0,036 Cent pro kWh. Die Ministeriumssprecherin betonte, dass dieses Vorhaben unabhängig von der regulären Wintervorsorge sei. Diese bleibe im Gegensatz zur staatlichen Gasreserve weiterhin eine Aufgabe der Marktakteure.
3. Juli 2026
Linke will Heizungsgesetz stoppen
Union und SPD haben ihre Verhandlungen zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (auch Heizungsgesetz genannt) abgeschlossen. Die Vorhaben sollen in den nächsten Tagen beschlossen werden. Neues gibt es unter anderem bei den Themen Grüngasquote, Heizkostenbremse und künftig erlaubte Heizoptionen. Beim Kraftwerksgesetz soll unter anderem der Südbonus später greifen. Auch eine neue Höchstgrenze für Gebote gibt es. Die Details lesen Sie hier.
Die Linke-Fraktion im Bundestag will die Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das auch neues Heizungsgesetz genannt wird, vorerst stoppen. Dazu sei vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht worden, sagte Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion. Damit solle verhindert werden, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren durchgepeitscht werde – ohne dass Auswirkungen auf das Klima bekannt seien. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags.
Der Rechtsanwalt Johannes Franke sagte, mit dem neuen Gesetz solle ein "CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber" aufgenommen werden – allerdings in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. "Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages."
Die Informationen müssten zwingend noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen, sagte Franke. Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ziele darauf, dass zumindest nicht vor der Sommerpause über das Gebäudemodernisierungsgesetz abgestimmt werde – damit noch Zeit sei, Informationen zur Klimawirkung nachzuliefern.
Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum damaligen Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Geklagt hatte der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die umstrittenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden dann nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen.
Am Freitag kursierte zudem eine neue Kabinettzeitplanung. Demnach gibt es nach wie vor keinen festen Beschlusstermin für das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Weiterhin wird eine Beschlussfassung im Juli in Aussicht gestellt. Bei beiden Vorhaben steht noch die Länder- und Verbändeanhörung aus, die dem Kabinettsbeschluss vorgeschaltet ist.
Das Beschleunigungsgesetz für neue Pumpspeicher und Gaskraftwerke, die nach dem Kraftwerksgesetz bezuschlagt werden, soll nun am 29. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Damit wurde der Beschluss um zwei Wochen nach hinten geschoben. (mit dpa)
2. Juli 2026
Heizungsgesetz-Finale und Verteilnetzpaket
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, auch bekannt als neues Heizungsgesetz, hat es für die nächste Woche auf die Tagesordnung des Wirtschafts- und Energieausschusses geschafft. Damit könnte das Vorhaben am Donnerstag im Bundestag in die zweite und dritte Lesung gehen. Der Bundesrat könnte sich am Freitag abschließend mit dem Vorhaben befassen. Geht aus Sicht der schwarz-roten Koalition alles glatt, würde das Gesetz, das den Kern der Vorgängerreform abschafft und die Optionen Gas- und Ölheizungen wieder realistischer macht, im Sommer in Kraft treten.
Auch das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) steht in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die zweite und dritte Lesung sind für Donnerstag terminiert. Auch dieses Gesetz könnte also noch im Sommer in Kraft treten. Die ersten Kraftwerke sollen am 8. September ausgeschrieben werden.
Schlecht sieht es dagegen für das Gaspaket aus. Auf der Tagesordnung fehlt das Vorhaben, das unter anderem die Stilllegung von Gasnetzen neu regelt. Ein Streitpunkt: wann neue Biomethananlagen auch gegen den Willen der Betreiber vom Gasnetz getrennt werden dürfen.
Definitiv wird sich der Bundesrat am Freitag, 10. Juli, mit der Novelle des Wärmeplanungsgesetzes beschäftigen. Die Empfehlungen der Ausschüsse liegen bereits vor. Im Sinne der Energiebranche dürfte sein, dass der Wirtschaftsausschuss "schnellstmöglich" eine grundsätzliche Revision und Überarbeitung des Gesetzes verlangt. Wirtschafts- und Umweltausschuss haben zudem Sorge, dass die geplanten Vereinfachungen der Wärmeplanung für kleine Kommunen zu Lasten der Qualität, Verbindlichkeit und Steuerungswirkung der Wärmepläne gehen. Auch die Novelle des Energieeffizienzgesetzes steht auf der Tagesordnung. Ausschussempfehlungen lagen dazu noch nicht vor.
Größtes Thema an diesem Donnerstag waren die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Für die Energiewirtschaft sind vor allem zwei Aspekte von Relevanz. Im Rahmen des Deutschlandfonds, der privates Kapital anreizen soll, sollen insbesondere Investitionen im Bereich der Energieinfrastruktur gestärkt werden. Außerdem will die Koalition ein Verteilnetzpaket auf den Weg bringen, "um den Netzausbau zu beschleunigen, die Modernisierung und Digitalisierung voranzutreiben und die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern."
Damit will die Koalition den Zeitraum für die Realisierung von Netzprojekten halbieren. Außerdem will Schwarz-Rot den Smart-Meter-Rollout nachschärfen. "Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein", heißt es im Text. "Für Kunden, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterfallen, etablieren wir ein kostengünstiges ‘Smart Meter Light’, mit dem sie kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnung optimieren können."
1. Juli 2026
Reform der Biomasseverordnung passiert Kabinett
Nach monatelangem Aufschub hat die Bundesregierung die Reform der Biomasseverordnung beschlossen. Demnach sollen Anlagen, die nur Strom erzeugen und forstwirtschaftliche Biomasse verwenden, künftig nicht mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können. Dazu zählen bestimmte Holzsortimente wie Sägerundholz, Furnierrundholz oder Stümpfe und Wurzeln aus dem Wald. Ausgenommen sind Anlagen, die zusätzlich CO2 abscheiden und speichern. Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben aus der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie III um. Der Bundestag muss der überarbeiteten Verordnung noch zustimmen.
Am Mittwoch endete zudem die Stellungnahmefrist für das Beschleunigungsgesetz für bestimmte Kraftwerke und Pumpspeicher. Im Kern sollen unter anderem für Kapazitäten, die nach dem Kraftwerksgesetz (Strom VKG) neu gebaut werden, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Verbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie, der Verband kommunaler Unternehmen und die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisierten, dass der Adressatenkreis nicht weiter gefasst wurde und beispielsweise andere Stromspeicher einschließt.