Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Von Andreas Baumer

Es ist eine bedeutsame Woche für die deutsche Energiepolitik. Auf EU-Ebene präsentierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diesen Mittwoch ihren sogenannten Wettbewerbskompass, der ein Beibehalten der ambitionierten EU-Klimaneutralitätsziele bis 2050 und gleichzeitig eine Reihe von Regelvereinfachungen verspricht.

Und im Bundestag wird voraussichtlich noch an diesem Freitag ein Bündel an Energiegesetzen beschlossen. Bereits an diesem Mittwoch brachten Union, SPD und Grüne Neufassungen des Energiewirtschaftsgesetzes samt Messstellenbetriebsgesetz, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und des Treibhausemissionshandelsgesetzes sowie das sogenannte Biomassepaket durch den zuständigen Energieausschuss. Für Freitagvormittag sind die zweite und dritte Lesung angesetzt.

Aus für Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Mit der schwarz-rot-grünen Einigung ist nun auch klar, was vor der Bundestagswahl am 23. Februar im Energiebereich nicht mehr kommt. Da ist das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das nach ZfK-Informationen unter den damaligen Ampelpartnern schon so gut wie durchverhandelt war und eigentlich noch vor Weihnachten 2024 verabschiedet werden sollte.

Auch das Geothermiebeschleunigungsgesetz ist ausgebremst worden. Damit sollten Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Großwärmepumpen und Wärmespeichern vorangetrieben werden. Zudem sollten weitere rechtliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Wärmeversorgung geändert werden. Daraus wird nun nichts.

Ferner sind Gespräche zum besseren Schutz wichtiger Infrastruktur vor Cyberattacken gescheitert, wie Vertreter von SPD, Grünen und FDP bekanntgaben. Gemeint ist konkret das sogenannte Kritis-Dachgesetz.

Dieses sollte verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur schaffen, um Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen. Dazu zählen beispielsweise Energie- und Transportunternehmen, Telekommunikationsanbieter und Kläranlagen.

Grundsätzlich gilt: Alle Gesetzentwürfe, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen in einen neu gewählten Bundestag neu eingebracht und verhandelt werden. Ein nahtloses "weiter so" ist nicht möglich.

CO2-Speichergesetz kommt nicht mehr

Über die Ziellinie schafft es auch das CO2-Speichergesetz nicht mehr, das die umstrittene Technologie zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von Kohlenstoffdioxid für mehrere Sektoren öffnen sollte. Laut Ampelentwurf sollten auch Gaskraftwerke die Möglichkeit erhalten, die Technologie einzusetzen. Dagegen sträubten sich Teile der SPD- und Grünen-Bundestagsfraktion bis zuletzt.

Mit Unverständnis reagierte Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP, auf das Aus von CO2-Speichergesetz und Wasserstoffbeschleunigungsgesetz. Beide wären für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und das Gelingen der Wirtschaftswende von "herausragender Bedeutung" gewesen, kommentierte er.

Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zeigte sich vom Scheitern des CO2-Speichergesetzes enttäuscht. Aus seiner Sicht ist die Technologie für die kommunale Abfallwirtschaft "existenziell". "Schließlich sollen die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen, die klassische Müllverbrennung, und die Nutzung dabei freigesetzter Energie einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende liefern."

Der Verbandschef nannte es "ärgerlich", dass die rechtliche Umsetzung in dieser Wahlperiode nicht mehr abgeschlossen werden könne. "Leider hat sich der Streit an Detailpunkten des Regierungsentwurfs entfacht."

Stromleitungen und Gaskraftwerke

Hinausgeflogen ist auch das Bundesbedarfsplangesetz, das den Bau neuer Übertragungsnetze vorantreiben sollte. In einer Expertenanhörung im Bundestag waren sich die Unternehmen Tennet und 50Hertz uneinig gewesen, wie dringend das Vorhaben tatsächlich ist. Ein Teil der EU-Erneuerbaren-Richtlinie III (RED III), die den Zubau von Windkraftanlagen auf hoher See beschleunigen sollte, kommt ebenfalls nicht mehr.

Viel früher endete der Weg für das Kraftwerkssicherheitsgesetz, das den Bau neuer Gaskraftwerke fördern sollte. Das Vorhaben wurde vom grün geführten Bundeswirtschaftsministerium im Dezember begraben, noch bevor es von der gesamten Bundesregierung beschlossen wurde.

Auch die Neufassung der Fernwärmeverordnung (AVB FernwärmeV) schaffte es nie ins Bundeskabinett, obwohl dafür die Zustimmung des Bundestags gar nicht benötigt gewesen wäre. Zur aus Branchensicht überfälligen Novelle der Wärmelieferverordnung gab es noch nicht einmal einen ersten Aufschlag aus dem zuständigen Justizministerium. Kurzum: Für eine künftige Regierungskoalition gibt es viel zu tun.

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