Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bild: © Gian Ehrenzeller/Keystone/dpa

Gut zwei Wochen nach dem Auslaufen der Energiepreisbremsen liegen der ZfK neue Zahlen zu den Kosten des Entlastungsinstruments vor.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mitteilte, gab der Bund Stand Dezember 2023 insgesamt rund 33,7 Milliarden Euro aus.

Arbeit der Prüfbehörden

Dabei handelt es sich um vorläufige Zahlen. Tatsächlich kommt nun der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Prüfbehörde, bestehend aus den Beratungshäusern PwC und Aconium, früher Atene Kom, eine zentrale Rolle zu. (Die ZfK berichtete.)

Sie sieht nach, ob etwa beihilferechtliche Höchstgrenzen eingehalten wurden. Sie soll zudem feststellen, ob Unternehmen die in den Gesetzen vorgesehenen Verpflichtungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Boni- und Dividendenverbote für gewerbliche Energieverbraucher eingehalten haben.

Strompreisbremse kostet 13 Milliarden

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums überwies die staatliche Förderbank KfW für die Erdgas- und Wärmepreisbremse etwa 12,6 Milliarden Euro. Dazu kommen 4,8 Milliarden Euro, die der Bund über die sogenannte Dezemberhilfe für Erdgas- und Wärmekunden übernahm. Gemeint ist der Dezember 2022. Gas-, Wärme- und Strompreisbremse griffen erst rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Für die Strompreisbremse zahlte der Bund Übertragungsnetzbetreibern insgesamt circa 12,6 Milliarden Euro. Für die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte kamen weitere 3,7 Milliarden Euro hinzu.

83 Milliarden Euro zur Verfügung

Insgesamt fallen die staatlichen Zuschüsse für die Energiepreisbremsen deutlich niedriger aus, als im Herbst 2022 angenommen worden war. Das Bundesfinanzministerium hatte allein für die Gas- und Wärmepreisbremsen Ausgaben in Höhe von 40,3 Milliarden Euro vorgesehen.

Für die Strompreisbremse standen sogar 43 Milliarden Euro zur Verfügung. Nur gut ein Drittel des budgetierten Energiepreisbremsengeldes wurde nach jetzigem Stand in Anspruch genommen. In der Rechnung nicht berücksichtigt wurde dabei die Dezemberhilfe, die bereits Ende 2022 fällig wurde.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufgelöst

Hauptgrund für diese Entwicklung waren stark fallende Großhandelspreise für Strom und Erdgas im vergangenen Jahr, die sich mehr oder weniger zeitversetzt auch auf Endkundenpreise niederschlugen. Die Strompreisbremse griff bei Haushaltskunden für einen Großteil des Jahresverbrauchs ab einem Kilowattstundenpreis von 40 Cent. Bei Erdgaskunden lag die Schwelle bei zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Eigentlich wollte die Bundesregierung die Energiepreisbremsen über das Jahresende 2023 hinaus verlängern. Im November ließ ein Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch erhebliche Zweifel aufkommen, ob der für die Preisbremsen reaktivierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der damaligen Ausgestaltung überhaupt verfassungskonform war. In der Folge wurde der Fonds aufgelöst. Die Preisbremsen-Verlängerung wurde fallengelassen.

Positives Fazit

Alles in allem zieht das Bundeswirtschaftsministerium ein positives Fazit. "Die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen konnten zu einer effektiven Entlastung der Haushalte und Unternehmen in Deutschland – und damit entlang der gesamten Einkommensverteilung – beitragen", teilte ein Pressesprecher mit.

"Durch die Kopplung der Entlastung an die vereinbarten Arbeitspreise wurden die Hilfen zum Teil automatisch beendet, da die meisten Neuverträge im Laufe des Jahres 2023 wieder unter die jeweiligen Referenzpreise gefallen sind." (aba)

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