Fernwärme: Habeck-Verordnung heizt Debatte über Vertragslaufzeiten an
Eigentlich kann die Fernwärmebranche zufrieden sein. Grundsätzlich sollen für Neukunden weiterhin Vertragslaufzeiten von bis zu zehn Jahren zulässig sein. Daran ändert auch der Ende Juli vom Bundeswirtschaftsministerium verschickte Entwurf der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) nichts. Die Versorger halten eine lange Erstvertragslaufzeit für notwendig, um die hohen Anfangsinvestitionen refinanzieren zu können.
Dennoch ist der Stadtwerkeverband VKU mit einer geplanten Einschränkung im Entwurf nicht ganz zufrieden. Dies geht nun aus seiner Stellungnahme hervor. Denn eine Laufzeit von bis zu…
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