Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Eigentlich kann die Fernwärmebranche zufrieden sein. Grundsätzlich sollen für Neukunden weiterhin Vertragslaufzeiten von bis zu zehn Jahren zulässig sein. Daran ändert auch der Ende Juli vom Bundeswirtschaftsministerium verschickte Entwurf der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) nichts. Die Versorger halten eine lange Erstvertragslaufzeit für notwendig, um die hohen Anfangsinvestitionen refinanzieren zu können.

Dennoch ist der Stadtwerkeverband VKU mit einer geplanten Einschränkung im Entwurf nicht ganz zufrieden. Dies geht nun aus seiner Stellungnahme hervor. Denn eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren soll nur noch "bei neu hergestellten Hausanschlüssen oder bei wesentlicher Erhöhung der vereinbarten Fernwärmeleistung" möglich sein. In allen anderen Fällen sollen höchstens fünf Jahre Laufzeit gelten.

VKU warnt vor "Preissteigerungen im Contracting"

Der VKU macht sich vor allem um Verträge im sogenannten Contracting ohne Hausanschluss Sorgen. Unter Contracting versteht man in der Regel einen Rundum-Sorglos-Service. Vereinfacht gesprochen vermietet der Versorger seine Leistung nur, kümmert sich dann aber auch um alles, inklusive Wartung und Reparatur. Der Vorteil für Kunden: Sie sparen sich hohe Anfangsinvestitionen. Die Kosten verteilen sich über die gesamte Vertragslaufzeit.

Hier setzt die VKU-Kritik an. Für Versorgungsverträge im Contracting ohne Hausanschluss würden nämlich nicht mehr zehn, sondern nur noch fünf Jahre Vertragslaufzeit möglich sein. "Dies würde zu deutlichen Preissteigerungen im Contracting führen, weil die getätigten Investitionen bereits nach fünf Jahren refinanziert sein müssen", warnt der Verband.

"Wachstum würde einbrechen"

Er geht noch weiter. Die Einschränkung der Laufzeit bedrohe massiv die Möglichkeit von Versorgern, wirtschaftlich attraktive Preisangebote vorzulegen. "Das klimapolitisch gewünschte Wachstum im Contracting-Markt würde damit einbrechen."

Auch dem BDEW ist die Einschränkung auf "neu hergestellte Hausanschlüsse" zu eng gefasst. Dies werfe die Frage auf, inwieweit hiervon individuelle oder dezentrale Wärmelösungen umfasst seien, bei denen ein klassischer Hausanschluss nicht zwingend vorhanden sei. Auch bei Contracting-Modellen sei eine Erstlaufzeit von zehn Jahren erforderlich, schreibt er. "Nur mit langfristigen Verträgen können die Kosten interessengerecht auf die Kunden verteilt werden."

Handel und Immobilienwirtschaft begrüßen Vorschlag

Für den Immobilienverband ZIA ist die maximal zehnjährige Erstlaufzeit "insgesamt ein vertretbarer Kompromiss". Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer begrüßt dies.

Und selbst dem Deutschen Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sind zehnjährige Erstvertragslaufzeiten nicht grundsätzlich ein Dorn im Auge. "Bei kürzeren Laufzeiten müssten die [Fernwärmeversorger] ihre Investitionen in die Wärmenetzinfrastruktur entsprechend über eine kürzere Zeitspanne abschreiben", gesteht der VZBV zu.

VZBV-Empfehlung: Wahl zwischen fünf und zehn Jahren

Trotzdem haben Verbraucher aus seiner Sicht ein berechtigtes Interesse daran, sich nicht länger an einen Vertrag zu binden, als sie die damit verbundene Leistung nutzen möchten. Sein Vorschlag: Fernwärmeversorger sollen ihren Neukunden die Wahl zwischen fünf und zehn Jahren lassen.

Der VKU hält dagegen. Die Praxis zeige, dass Kunden vielfach sogar den Wunsch nach Vertragslaufzeiten von mehr als zehn Jahren äußerten. Als Beispiel nennt er 15 Jahre. "Dies begründet sich durch die langfristige und [insbesondere] auch sichere Versorgung sowie kostengünstige Preise, weil die Investitionskosten zeitlich gestreckt werden können." Geht es nach dem Stadtwerkeverband, sollten im Verordnungstext die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.

In Ausnahmefällen bis zu 15 Jahre gewünscht

Mehr Spielraum wünscht sich auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, die zum Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) gehört. Für Kleinstnetze und Wärmenetze von Erneuerbaren-Wärme-Gemeinschaften könne die Möglichkeit einer längeren Vertragslaufzeit als zehn Jahre eine erhöhte Planungssicherheit und einen erheblichen Investitionsschutz darstellen, schreibt sie. Ihre Empfehlung: Für beide Fälle sollen anstatt 10 bis zu 15 Jahre möglich sein.

Für eine Erstvertragslaufzeit von bis zu 15 Jahren könnte sich im Einzelfall auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erwärmen.  "Zu diskutieren ist, ob im Verhältnis von Wirtschaftsunternehmen untereinander, bei denen keine Wohnmieter betroffen sind [...], auch als Sonderfall Erstvertragslaufzeiten von 15 Jahren ermöglicht werden sollten", schreibt er. (aba)

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