Das von Robert Habeck geführte Wirtschaftsministerium handelte die neue Verordnung federführend mit dem Verbraucherschutzministerium aus. Beide Häuser werden von Grünen-Politikern geleitet.

Das von Robert Habeck geführte Wirtschaftsministerium handelte die neue Verordnung federführend mit dem Verbraucherschutzministerium aus. Beide Häuser werden von Grünen-Politikern geleitet.

Bild: © Hannes P. Albert/dpa

Von Andreas Baumer

Die überarbeitete Fassung der Fernwärmeverordnung (AVB Fernwärmeverordnung), die am Donnerstag in die Länder- und Verbändeanhörung ging, hat in der Energiebranche heftige Kritik ausgelöst. Hinter vorgehaltener Hand wurde der Verdacht geäußert, dass es den beiden federführenden, grün geführten Ministerien so kurz vor Neuwahlen vor allem darum gegangen sei, bei Verbrauchern Pluspunkte zu sammeln. Ganz offiziell warnte der Fernwärme-Spitzenverband AGFW davor, "die Wärmewende nicht durch Wahlkampfkalkül [zu] gefährden".

Aus AGFW-Sicht werden durch die aktuelle Version die Ausbauziele "massiv gefährdet". Kritisch sieht der Verband vor allem, dass Versorger weiterhin keine Möglichkeit haben, hohe Investitionskosten in den Aus- und Umbau von Fernwärme in der Preisformel abzubilden, ohne gleichzeitig alle Kundenverträge kündigen und neu vereinbaren zu müssen.

BDEW: Interessensausgleich völlig misslungen

Vielmehr wurden die Preisklauseln-Optionen noch einmal eingegrenzt. Markt- und Kostenelement sollen zu gleichen Teilen gewichtet werden. Bislang müssen sie nur "angemessen" berücksichtigt werden. Das werde bei Fernwärmekunden zu höheren Preisschwankungen führen, warnt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. Selbst nach erfolgreicher Umstellung auf klimaneutrale und lokale Erzeugung blieben Endverbraucher damit den Entwicklungen der internationalen Energiemärkte ausgesetzt.

Für den Energiebranchenverband BDEW ist der Ausgleich zwischen Versorger- und Kundeninteressen nun völlig misslungen. "Mit der Streichung flexibler Regelungen, mit denen die Versorger auf die Transformation der Wärmeversorgung reagieren können und der gleichzeitigen Ermöglichung der Kunden, sich ohne weitere Begründung vom Vertrag lösen zu können – um nur ein Beispiel zu nennen –, sorgt der Versorgungsgeber für unnötige Verunsicherungen", teilte Verbandschefin Kerstin Andreae mit.

Viele Informationspflichten als Zumutung

Dem Stadtwerkeverband VKU sind außerdem die vielen Informationspflichten ein Dorn im Auge, denen Fernwärmeversorger nachkommen müssen. Dies könne Fernwärme künstlich verteuern, mahnt Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der Entwurf sehe einen Wust von Paramatern vor. "Das bringt Kunden nichts und bürdet Versorgern unnötige Bürokratie und Kosten auf, die letztlich Kundinnen und Kunden tragen – und das in einer Zeit, in der es um Bürokratieabbau gehen soll."

Naturgemäß ganz anders beurteilte der Verbraucherzentrale Bundesverband die neue Fassung. Der vorliegende Entwurf sei ein "guter Kompromiss für alle Seiten", teilte Referent Florian Munder mit. Geht es nach ihm, sollte die Verordnung noch vor den Neuwahlen im Kabinett verabschiedet werden. Danach müsste noch der Bundesrat zustimmen.

Neuer Zeitplan

Nach ZfK-Informationen könnte sich das Bundeskabinett noch vor Weihnachten mit der Novelle befassen. Im Januar könnte dann der Bundesrat dran sein.

Zum Hintergrund: Beim Fernwärmegipfel 2023 hatten sich verschiedene Akteure mit den zuständigen Bundesministerien noch darauf verpflichtet, Investitionsanreize und Vertragsgestaltung für Wärmenetzbetreiber und Gebäudeeigentümer besser in Einklang zu bringen und Verbraucherrechte zu stärken.

Bis 2045 sollte sich die Anzahl der an Fernwärme angeschlossenen Gebäude demnach bis 2045 verdreifachen. Mittelfristig sollten also jährlich mindestens 100.000 Gebäude neu an Wärmenetze angeschlossen werden.

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