Die schwarz-rote Bundesregierung teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass eine wettbewerbliche Ausgestaltung des Fernwärmemarkts "wichtig" sei. Das teilte das fachlich zuständige Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Die offizielle Stellungnahme der Regierung hatte zuvor das Kabinett passiert.
Auf konkrete Maßnahmen ging das Ministerium in der Pressemitteilung nicht ein. Im November 2025 hatte Kommissionsmitglied Rupprecht Podszun erklärt, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Fernwärme "zuweilen erschüttert" sei. Die Marktmacht der Fernwärmeunternehmen gegenüber den Nachfragern sei gestiegen, sagte der Juraprofessor.
Fernwärme: Monopolkommission für Durchleitungsmodell
Um das Fernwärmemonopol aufzubrechen und den Wettbewerb zu fördern, hält die Monopolkommission das sogenannte Contracting für denkbar. Unternehmen könnten Wärme aus dem Netz des Netzbetreibers an Endkunden weiterverkaufen, ohne selbst als Wärmeerzeuger tätig zu werden. Außerdem könnte ein Wärmeproduzent Wärme ins Netz einspeisen und an das Fernwärmeunternehmen verkaufen, ohne selbst ins Endkundengeschäft einzusteigen.
Langfristig wünscht sich die Monopolkommission ein sogenanntes Durchleitungsmodell. Voraussetzung dafür ist eine klare unternehmerische Trennung des Netzbetriebs vom Vertrieb. Neue Unternehmen könnten so in Konkurrenz zu etablierten Fernwärmeversorgern treten.
"Im Idealfall entsteht dadurch ein nachhaltiger Wettbewerb auf den Endkundenmärkten, der weitere regulatorische Eingriffe überflüssig macht", schrieb die Kommission in ihrem Gutachten. Die Autoren empfehlen demnach bereits jetzt, ein regulatorisches Recht auf Durchleitungszugang gesetzlich festzuschreiben.
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Wärmelieferverordnung und Preisaufsicht
Das Bundeswirtschaftsministerium schloss sich diesen Vorschlägen in der Pressemitteilung nicht an. Sein Ziel ist es, den Markt- und Rechtsrahmen der Fernwärmeversorgung so weiterzuentwickeln, "dass tragfähige Investitionsentscheidungen ermöglicht werden und die Preise für Kundinnen und Kunden zugleich bezahlbar bleiben." In der Vergangenheit hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium gegen eine Entflechtung von Erzeugung, Vertrieb und Netzbetrieb auf dem Fernwärmemarkt sowie gegen einen festen Preisdeckel in der Wärmeversorgung ausgesprochen.
Konkret plant das Bundeswirtschaftsministerium beispielsweise eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung, um den Ausbau der Fernwärme im Wohnbestand zu erleichtern. Auch eine Stärkung der Preisaufsicht und eine verpflichtende Teilnahme von Versorgern an einer Preistransparenzplattform sollen kommen.
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EEG-Reform und Netzpaket
Auch zu anderen Energievorschlägen der Monopolkommission positionierte sich das Wirtschaftsministerium. Erwartungsgemäß sprach es sich gegen eine Teilung der bundesweiten Strompreiszone aus. Dies würde "die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen" und "zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen", teilte das Ministerium mit.
Stattdessen will das Ministerium durch ein neues Netzpaket und eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erneuerbare Energien effizienter ins Stromsystem integrieren sowie Erzeugung und Stromnetz besser synchronisieren. Ausdrücklich nannte es auch Anpassungen bei der Netzentgeltsystematik, wie sie die in Netzregulierungsfragen unabhängige Bundesnetzagentur anstrebt.



