Das Bundeswirtschaftsministerium ist gerade dabei, ein Fernwärme-Paket zu schnüren.

Das Bundeswirtschaftsministerium ist gerade dabei, ein Fernwärme-Paket zu schnüren.

Bild: © Achim Wagner/AdobeStock

Die Preistransparenzplattform der Fernwärmeverbände AGFW, VKU und BDEW wächst und gedeiht. Fast 700 Teilnetze sind bereits vertreten – darunter praktisch alle großen Unternehmen wie die Berliner BEW und die Hamburger Energiewerke.

Ein Schwachpunkt aber bleibt: Weil die Teilnahme freiwillig ist, ist immer noch fast die Hälfte des Wärmeabsatzes auf der Plattform nicht vertreten. Größere Lücken soll es beispielsweise bei Wärme-Contracting-Unternehmen und Versorgern mit kleinen Wärmenetzen geben, heißt es in Branchenkreisen.

"Sonst sind schwarze Schafe außen vor"

Stephanie von Ahlefeldt, die für Wärme zuständige Abteilungsleiterin im Bundeswirtschaftsministerium, kündigte beim Fernwärmetag des Verbands AGFW ein Wärmepaket an, das neben einer Modernisierung der AVB Fernwärmeverordnung und Wärmelieferverordnung auch eine "verpflichtende Preistransparenzplattform" vorsehen soll. Zudem soll eine Schlichtungsstelle kommen. Einen konkreten Zeitplan nannte sie nicht.

Die verpflichtende Preistransparenzplattform sei "zwingend, weil sonst schwarze Schafe außen vor bleiben", sagte von Ahlefeldt. "Alle anderen stehen dann eher am Pranger."

Der AGFW zeigte sich für die Verpflichtung zur Plattform-Teilnahme offen, wenn die Bundesregierung im Gegenzug auf Forderungen der Branche etwa bei der Wärmelieferverordnung eingeht. Handlungsbedarf sieht die Fernwärmewirtschaft beispielsweise beim Kostenneutralitätsgebot, das aus ihrer Sicht in der aktuellen Ausgestaltung den Ausbau der Fernwärme in Bestandsgebäuden stark behindert.

Demnach darf es für Mieter bei der Wärmeumstellung zu keiner Kostensteigerung kommen. Das macht es für die Wohnungswirtschaft unattraktiver, von fossil betriebenen Heizungen auf Fernwärme umzustellen.

Unterstützung bei Wärmenetz-Förderung

Grundsätzlich liegt die Federführung bei der Wärmelieferverordnung nicht beim Wirtschafts-, sondern beim Justizministerium. "Wir sind mit den Kolleginnen und Kollegen im Gespräch", sagte von Ahlefeldt. "Dass das Kostenneutralitätsgebot in dieser Form gegen die Interessen von Mietern läuft, wenn man es konsequent zu Ende denkt, ist auch im Justizministerium schon angekommen."

Unterstützung sicherte die Spitzenbeamtin der Branche bei der Fortführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu. Das Programm startete im September 2022. Seitdem wurden nach Ministeriumsangaben knapp 3100 Förderanträge in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro bewilligt. Allein für dieses Jahr stellte der Bundestag insgesamt 7,3 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit.

Ein Wermutstropfen dabei: Der Rückstau bei den BEW-Anträgen ist groß. "Wir sind mit Hochdruck dran, dass sich die Bearbeitungszeiten verkürzen", sicherte die Spitzenbeamtin zu.

Von Ahlefeldt erinnerte auch daran, dass es "nicht ganz leicht" gewesen sei, das Programm von der EU-Kommission genehmigen zu lassen. Von einer im Koalitionsvertrag angelegten, gesetzlichen Regelung der BEW sprach die Spitzenbeamtin nicht. Die EU-Genehmigung des Programms läuft 2028 aus.

Sehr wohl erwähnte von Ahlefeldt den Ende vergangenen Jahres aufgesetzten Deutschlandfonds, der bei der Aufnahme von Kapitalaufnahmen helfen soll. Im Laufe des Jahres würden über die staatliche Förderbank KfW Investitions- und Konsortialkredite angeboten werden, die durch Garantien des Bundes abgesichert würden. Darüber hinaus kündigte die Beamtin einen Dialog zwischen Bund und Ländern an, um gemeinsam Lösungen für die Stärkung des Eigenkapitals von Stadtwerken zu diskutieren.

Universalschlichtungsstelle versus Schlichtungsstelle Energie

Offen ließ das Bundeswirtschaftsministerium, wie genau eine geplante Schlichtungsstelle für Fernwärme ausgestaltet sein könnte. "Dazu haben wir noch keine abschließende Meinung", sagte von Ahlefeldts Wärmewende-Referent Jan Peter Klatt. Während der AGFW auf die Universalschlichtungsstelle des Bundes setzt, hält der Bundesverband Verbraucherzentrale (VBZV) die Schlichtungsstelle Energie für besser geeignet.

Die Universalschlichtungsstelle kümmert sich um eine breite Palette von Streitfällen, die von der Hotel- über die Banken- bis zur Modebranche reichen. "Die Universalschlichtungsstelle fühlt sich aber durchaus in der Lage, Schlichtungen im Fernwärmebereich durchzuführen", sagte Miller. "Sie erreicht auch eine sehr hohe Zufriedenheit – sowohl von den Verbrauchern als auch von den Versorgern."

Jede Schlichtungsstelle sei besser als gar keine, erwiderte VZBV-Energieexperte Florian Munder. Die Schlichtungsstelle Energie sei allerdings spezialisierter und näher dran am Thema Fernwärme als die Universalschlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle Energie wurde gemeinsam vom VZBV und den Energieverbänden BDEW, VKU und BNE gegründet. Derzeit beschränkt sich ihr Aufgabenbereich auf den Strom- und Gasbereich.

Wenige Worte zum Heizungsgesetz

Zu den Verhandlungen des Gebäudeenergiegesetzes wollte sich Wärme-Abteilungsleiterin von Ahlefeldt nicht groß äußern. "Ich sage erst etwas über Eckpunkte, wenn sie auf meinem Rechner sind", sagte sie. "Der Prozess ist im Parlament zwischen den Fraktionsvorsitzenden und wir warten."

Klare Worte fand Hansjörg Roll, Vorstand beim Mannheimer Versorger MVV und Präsident des AGFW, mit Blick auf die Regel, wonach neue Heizungen prinzipiell mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen. Die Union will die Regel kippen, die SPD will sie beibehalten. "Wenn die 65-Prozent-Regel fällt, wäre das eine Katastrophe", sagte Roll.

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