Von Andreas Baumer
Der unter Fernwärmeversorgern entstandene Eindruck, dass das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Verbraucherschutzministerium eingeknickt sei, fußt unter anderem darauf, dass sich die Verbraucherschützer bei der Gewichtung von Markt- und Kostenelementen bei Preisänderungsklauseln klar durchgesetzt haben.
Letztere forderten, dass beide Elemente gleich gewichtet werden müssten. Sie fühlten sich dabei durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestärkt. Das Höchstgericht hatte eine jeweils hälftige Gewichtung von Kosten- und Marktelement als "Standardfall" definiert. So zumindest die Lesart des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), der Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen.
Punktsieg für VZBV
Anders als in der ersten Version wird das Marktelement im überarbeiteten Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums tatsächlich "angemessen" berücksichtigt, wenn Markt- und Kostenelement "zu gleichen Teilen" gewichtet werden. Zuvor war das nicht so eindeutig geregelt.
Ein Punktsieg für den VZBV. Denn bislang war das in der Praxis nach seiner Beobachtung oft nicht der Fall. Oft werde das Kostenelement zu 70 Prozent und das Marktelement zu 30 Prozent gewichtet, erläutert er in seiner Stellungnahme. "Aber auch eine Gewichtung von 90 Prozent Kostenelement zu 10 Prozent Marktelement findet statt."
Zur Einordnung: Aus VZBV-Sicht soll das Marktelement als eine Art Korrektiv in einem Monopolmarkt wirken. Es soll von seiner Konzeption her eine verbraucherschützende Wirkung haben. Deswegen ist dem Verband eine Festschreibung des Marktelement-Anteils so wichtig.
Ginge es nach ihm, müsste die Bundesregierung sogar weiter nachschärfen. Das Kostenelement soll so festgelegt werden, dass tatsächlich entstandene Kosten und eingesetzte Energieträger abgebildet werden müssen. Im aktuellen Entwurf ist es so, dass das Kostenelement als Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch den Versorger umschrieben wird. Aus VZBV-Sicht lässt dies Raum für Interpretationen und könnte langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.
Komplette Passage gestrichen
Fernwärmeversorger sehen das naturgemäß ganz anders. "Es bleibt völlig unklar, dass die gleiche Gewichtung von Kosten- und Marktelement tatsächlich verbraucherfreundlich ist", schreibt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre – Stichwort Energiekrise – sei dies zu verneinen. "Bedauerlicherweise wird die gleiche Gewichtung von Kosten- und Marktelement in der Begründung zu Verordnung auch nicht inhaltlich begründet", moniert der VKU mit Blick auf das Bundeswirtschaftsministerium.
Entsetzt reagierten Fernwärmeverbände auch darauf, dass die Möglichkeit, Preisänderungsklauseln bei geänderter Beschaffungsstruktur oder bei einem Energieträgerwechsel anzupassen, ersatzlos gestrichen wurde. "Die einseitigen Preisanpassungsrechte der Versorger werden weiter eingeschränkt und bleiben damit sogar hinter den Möglichkeiten zurück, welche ihnen durch die bestehende Rechtsprechung eingeräumt werden", schreibt der VKU.
Der VZBV hatte in seiner Stellungnahme zur ersten Version die nun weggefallene Passage stark kritisiert. Er sei der Auffassung, dass Investitionen in die Dekarbonisierung der Fernwärme nicht allein von Fernwärmekunden getragen werden könne, schrieb er. In der aktuellen Stellungnahme schweigt er hierzu.
BDEW und VKU sehen "erheblichen Nachbesserungsbedarf"
Grundsätzlich hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen es für "gut", dass die Regierung die neue Fernwärmeverordnung noch vor den Neuwahlen im Kabinett verabschieden möchte. Nach ZfK-Informationen könnte es am 18. Dezember so weit sein.
Genau das wollen die Fernwärmeverbände nicht. Einmütig warnen Kerstin Andreae und Ingbert Liebing, die Deutschlands größte Energieverbände BDEW und VKU leiten, dass diverse Änderungen des neuen Entwurfs den Ausbau der Fernwärme gefährden könnten. "Der neue Entwurf hat eindeutig Schieflage – zu Lasten der Versorger."
Ihr dringender Rat: "Dieser Entwurf sorgt für Verunsicherung, weil sich die Risiken für die Versorger nicht mehr verlässlich abschätzen lassen und damit der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät. Das kann aber weder das Ziel der Bundesregierung sein, noch ist es im Sinne der Versorgungswirtschaft. Der Entwurf hat erheblichen Nachbesserungsbedarf. In dieser Form sollte er nicht vom Bundeskabinett verabschiedet werden."
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