Aus für geringere Gas-Mehrwertsteuer: Frühestens Ende Februar Klarheit
Bundestag und Bundesrat machen es einmal mehr spannend. Ob die geringere Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen in Höhe von sieben Prozent bereits am 29. Februar ausläuft, wie es die Ampel-Mehrheit im Bundestag beschlossen hat, oder erst am 31. März, dürfte frühestens Ende Februar entschieden werden. Möglicherweise dauert es aber auch bis zum 22. März – wenn man sich denn bis dahin einig wird.
Zumindest ist nun klar, wann der nun zuständige Vermittlungsausschuss tagen wird: Er trifft sich am 21. Februar, also acht Tage vor dem ersten möglichen Stichtag.
Zunehmend Preisbremsen-Züge
Findet der Ausschuss, der aus Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zusammengesetzt ist, einen Kompromiss, könnte der Bundestag noch am 22. oder 23. Februar final abstimmen. Komplizierter könnte es beim Bundesrat werden. Er hat erst für den 22. März wieder regulär eine Plenarsitzung anberaumt. Möglich ist natürlich, dass die Länderkammer kurzfristig eine Sondersitzung einberuft.
Das Hin und Her beim Auslaufen der verringerten Gas-Umsatzsteuer nimmt jedenfalls zunehmend Preisbremsen-Züge an. Anfang September hatte das FDP-geführte Bundesfinanzministerium verlauten lassen, die Ausnahmeregelung bereits Ende 2023 zu beenden.
SPD-Widerstand gegen FDP-Pläne
Die Begründung damals: Die Gaspreise seien zuletzt schneller gesunken als man gedacht habe, der Energiemarkt habe sich beruhigt. Und: Als "Versicherung" für den Fall eines unerwarteten Preisanstiegs plane der Bund, die Energiepreisbremsen bis ins Frühjahr zu verlängern. (Die ZfK berichtete.)
Der Widerstand in der SPD- und Grünen-Bundestagsfraktion war jedoch groß. "Wir sollten den geringeren Mehrwertsteuersatz für Wärme bis zum geplanten Auslaufen der Energiepreisbremsen beibehalten, also bis April kommenden Jahres", sagte SPD-Energiepolitiker Matthias Miersch. Das sehe nicht nur er so, "sondern sicher auch weite Teile der Fraktion".
Teil des Wachstumschancengesetzes
Wer in der Folge die geplante Gas-Mehrwertsteuer-Änderung als Einzelvorhaben finden wollte, suchte vergeblich. Tatsächlich wurde sie Teil des Wachstumschancengesetzes. Gemeint ist ein Konvolut, das sich allein in der Regierungsentwurfsfassung auf 292 Seiten erstreckte. Dazu kamen 148 Seiten an Empfehlungen des Haushaltsausschusses im Bundestag.
Die Mini-Passage, die Energieversorger besonders interessieren dürfte, wurde im parlamentarischen Verfahren noch einmal geändert. Aus dem 31. März 2024, der für das Ende der verringerten Gas- und Wärme-Umsatzsteuer vorgesehen ist, sollte nicht mehr der 31. Dezember 2023, sondern der 29. Februar 2024 werden. Dass die Energiepreisbremsen zugleich bis Ende März verlängert werden sollten, löste in der Energiebranche Kopfschütteln aus. (Die ZfK berichtete.)
Bundestag beschließt, Bundesrat lehnt ab
Mitte November beschloss der Bundestag das Wachstumschancengesetz. Einen Monat später lehnte der Bundesrat das Gesetz ab und rief den Vermittlungsausschuss an. SPD, Grüne und FDP hätten gern schon früher Klarheit geschaffen, heißt es aus Koalitionskreisen. Die Union aber habe blockiert.
Ein mit den Vorgängen vertrauter Ampel-Vertreter sprach sich gegenüber der ZfK dagegen aus, die Mehrwertsteuersenkung rückwirkend auslaufen zu lassen. In diesem Falle sei ein Aus erst Ende März sinnvoller. Eine andere Ampel-Quelle verwies lediglich auf das laufende Verfahren. Man hoffe selbst, dass man zeitnah etwas konkreter werden könne, wie der zeitliche Ablauf aussehen werde.
Union: Vorziehen auf Februar "nicht zu halten"
Andreas Jung, energiepolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, positionierte sich dagegen klar. Aus seiner Sicht ist ein vorgezogenes Auslaufen der Umsatzsteuersenkung auf Ende Februar "nicht zu halten". "Das Hickhack der Ampel bei Energiepreisbremse und Mehrwertsteuer ist wie Katz und Maus", schrieb er. "Immer wenn sich Verbraucher und Versorger auf etwas eingerichtet haben, kommt es doch anders – und nie einheitlich."
VKU: "Hin und Her schafft Unruhe"
Deutlich wurde auch der Verband kommunaler Unternehmen, kurz VKU. "Das Hin und Her in den letzten Wochen und Monaten [...] schafft Unruhe und Unsicherheit bei Stadtwerken und deren Kundinnen und Kunden", teilte ein Sprecher mit. "Erst recht dann, wenn Klarheit erst kurz vor knapp geschaffen wird – zumal uns die Phantasie fehlt, wie man ein Auslaufen zum 29. Februar 2024 noch gesetzgeberisch hinbekommen möchte."
Die sehr kurzfristige Umsetzung eines früher endenden ermäßigten Umsatzsteuersatzes wäre mit einem "erheblichen unternehmerischen Aufwand und Kosten" verbunden, ordnete der VKU-Sprecher ein. "Wir raten daher dringend von einem vorzeitigen Auslaufen der bis 31. März 2024 befristeten, ermäßigten Umsatzsteuersätze auf Gas- und Wärmelieferungen ab." (aba)