Noch in diesem Sommer will das Bundeskabinett den Klimaschutzbericht 2025 beschließen. Inhaltlich dürfte dieser mit Positionen des Bundeskanzlers Friedrich Merz und seiner Unionsfraktion kollidieren. Der Redaktion liegt der Bericht in Entwurfsfassung vor. Etwa im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) könnte er CDU und CSU vor Probleme stellen.
Der Klimaschutzbericht 2025 stellt nämlich fest, dass das GEG in der aktuellen Fassung eines der "wirksamsten Instrumente im Gebäudesektor" sei. Dabei wird in dem Bericht explizit die Wichtigkeit der 65-Prozent-Regelung herausgestellt. In einer empirischen Analyse hat das Bundesumweltministerium ermittelt, dass unter Einhaltung der 65-Prozent-Regelung "der langfristige Trend der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor hin zur Treibhausgasneutralität" geht.
Jedoch würden selbst dann sowohl die Ziele für 2030 als auch für 2045 nicht rechtzeitig erreicht werden – dafür seien die Entwicklungen zu langsam. Wenn die Geschwindigkeit der Treibhausgasminimierung beibehalten würde, wäre eine Neutralität in diesem Bereich erst nach 2045 erreichbar. Der Gebäudesektor ist etwa für ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich.
Als die Ampel noch in Regierungsverantwortung war, stellte Merz in Aussicht: "Wir werden dieses Heizungsgesetz wieder zurücknehmen." Die Formulierung schaffte es am Ende auch in den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort heißt es wörtlich: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Ein Heizungsgesetz gibt es als solches nicht. Gemeint ist hier vermutlich die Reform des Gebäudeenergiegesetzes unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Ein Kritikpunkt der Union war dabei auch die im GEG enthaltene 65-Prozent-Regelung, die von der Ampelregierung eingeführt wurde. Laut dieser müssen neu verbaute Heizungen grundsätzlich seit dem 1. Januar 2024 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Diese strenge Regel gilt allerdings derzeit lediglich für Neubauten in Neubaugebieten. In allen anderen Fällen wird die kommunale Wärmeplanung vorgeschaltet.
In der Debatte war damals auch die Rede vom Wärmepumpengesetz. Zum Hintergrund: Das GEG trat bereits am 1. November 2020 in Kraft, auf den Weg gebracht hatte es in der Erstfassung eine Koalition aus Union und SPD unter Führung von Angela Merkel.
Bereits im Sofortprogramm der CDU, das die Partei noch vor den Neuwahlen aufsetzte, hieß es zum geänderten GEG: "Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein."
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Was will die neue Bundesregierung ändern?
Mittlerweile haben sich die Stimmen aus der Union zum sogenannten Heizungsgesetz etwas gemäßigt. Zuletzt sprach Bundeskanzler Merz davon, dass man das Gesetz "korrigieren" wolle. Das "Aus für Öl- und Gasheizungen" bleibe auch im Falle einer Änderung des Heizungsgesetzes beschlossene Sache, wie der Kanzler bei einem TV-Auftritt klarstellte. Irritationen löste dagegen die Ankündigung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche aus, das in Paragraf 72 verankerte Betriebsverbot von sehr alten Gasheizkesseln zu kippen.
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Anders als die Ampelregierung will die schwarz-rote Koalition weniger auf gesetzliche Vorschriften und mehr auf eine Regulierung über Marktmechanismen setzen. Dabei dürfte eine gesteigerte Kohlenstoffdioxid-(CO2-)Bepreisung eines der zentralen Mittel sein.
Fachliche und politische Kritik an der CO2-basierten Steuerung
Kritik an dem Vorhaben kommt unter anderem vom ehemaligen Vizekanzler Robert Habeck. "Wer beim Thema Heizen allein auf den CO2-Preis setzt, macht das Heizen aufgrund des steigenden CO2-Preises für Öl- und Gas-Heizungen nicht billiger, sondern teurer", sagte der Grünen-Politiker der "Rheinischen Post". Kritik kommt auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich ebenfalls für ein Weiterbestehen des geltenden Gesetzes aus. Für den Verband steht vor allem die Planungssicherheit bei den anstehenden Transformationen im Mittelpunkt, die nur durch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werde. "Nur so wird es gelingen, Kommunen, Stadtwerke, die Wirtschaft und vor allem die Bürgerinnen und Bürger für diese zentrale Transformationsaufgabe zu gewinnen", erklärte Timm Fuchs, Energieexperte des Verbandes, der "Rheinischen Post".
Allerdings plädierte auch Fuchs für eine klarere Ausgestaltung und eine "echte Technologieoffenheit" gegenüber allen klimafreundlichen Energieträgern. Eben diese Technologieoffenheit findet sich auch im Koalitionsvertrag wieder. Dort heißt es: "Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher."
Die Ankündigungen zur Änderung des GEG haben zu einer Verunsicherung im Markt geführt. Das bemängelten bereits im Mai 13 Fachverbände in einem gemeinsamen Appell.
Die unterzeichnenden Verbände, darunter BDEW, BEE und VKU, riefen die Bundesregierung in dem Papier auf, "rasch für Klarheit zu sorgen, eindeutige Rahmenbedingungen zu schaffen und bezahlbare und praxisgerechte Maßnahmen umzusetzen".
Geht es nach dem Wirtschaftsministerium, soll das GEG noch in diesem Jahr novelliert werden. Ob die Bundesregierung ihren ambitionierten Zeitplan einhalten kann, wird sich zeigen.



