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Heizungsgesetz: Reiche will Betriebsverbot für Gasheizkessel abschaffen

Die Wirtschaftsministerin dürfte den Paragrafen 72 meinen, der den Betrieb sehr alter Heizkessel verbietet. Auch andere vermeintliche Technologieverbote will sie zurücknehmen.
16.05.2025

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Von Andreas Baumer

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Vorstellungen zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes alias Heizungsgesetzes näher skizziert. Sie kündigte in ihrer Regierungserklärung im Bundestag an, als erste Maßnahme das Betriebsverbot für Heizkessel abzuschaffen.

Dieses Verbot ist im Paragrafen 72 geregelt. Demnach dürfen reine Öl- und Gasheizungen, die vor 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, in der Regel nicht mehr betrieben werden. Gleiches gilt für Heizkessel, die danach eingebaut wurden und länger als 30 Jahre im Betrieb sind.

Grundsätzlich dürfen Heizkessel demzufolge bis 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Neu eingebaute Heizungen müssen zudem spätestens ab Mitte 2028 mit 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beheizt werden. 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.

Reiche will Technologieverbote zurücknehmen

Reiche kündigte zudem an, die Technologieverbote der letzten Novelle zurückzunehmen. Welche Technologien sie damit meinte, blieb unklar. Grundsätzlich lässt das aktuelle Gesetz eine Vielzahl von Technologien zu – wenn auch unter teilweise detaillierten, strengen Bedingungen. Beispielhaft sind neben Wärmepumpen und Stromdirektheizungen auch Solarthermie, Biomasse und Wasserstoff sowie Hybridheizungen zu nennen.

Die führenden Energieverbände BDEW und VKU störten sich bislang insbesondere an den aus ihrer Sicht kleinteiligen Regelungen für Gasnetzbetreiber, die Haushalte künftig mit Wasserstoff versorgen wollen. Unter anderem schreibt das Gesetz hierfür einen Fahrplan bis in die 2030er-Jahre vor, der von der Bundesnetzagentur genehmigt und alle drei Jahre überprüft werden muss. "Ich kenne keinen anderen Fall, in dem kommunale Pläne durch eine Bundesbehörde genehmigt werden müssen", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing im ZfK-Interview. "Das führt dazu, dass die Versorger diese Zusagen und Angebote nicht machen. Das muss alles raus."

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Heizungsgesetz brisantes Thema

Die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes war eines der brisanteren Themen bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD gewesen. Zwar habe es in der Arbeitsgruppe Klima und Energie "sehr konstruktive Diskussionen" gegeben, wie das Gesetz konkret verbessert und entschlackt werden könne, schilderte Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer, der Teil des SPD-Verhandlungsteams war. Strittig war dagegen die Formulierung, ob man vom "Abschaffen" des Gesetzes sprechen sollte. Der Union war das wichtig. Sie setzte sich am Ende auch durch. Laut Koalitionsvertrag soll das neue Gebäudeenergiegesetz "technologieoffener, flexibler und einfacher" werden.

Ein Lockern der Regeln für Gasheizkessel und das Vertrauen auf Freiwilligkeit sowie die Wirkung des CO2-Preismechanismus bringt eigene Risiken mit sich. "Im Jahr 2045 müssen wir klimaneutral sein", warnte SPD-Verhandler Kämpfer. "Dann kann grundsätzlich keine Ölheizung und keine fossile Gasheizung mehr laufen. Das dürfen wir doch nicht einfach laufen lassen und zusehen, wie sich die Menschen neue Öl- und Gasheizungen kaufen, während der CO2-Preis steigt. Die zahlen sich dumm und dusselig."

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