Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich in der Wärmepolitik einiges vorgenommen.

Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich in der Wärmepolitik einiges vorgenommen.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Die neue Bundesregierung steht. Doch welcher Wärmekurs ist von ihr zu erwarten? Aus dem Koalitionsvertrag lässt sich eine Reihe von Vorhaben herauslesen. Hier ein Überblick über fünf Baustellen, die Schwarz-Rot anpacken will:

Baustelle 1: Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung

Aktueller Stand: Das Gebäudeenergiegesetz, auch als GEG oder Heizungsgesetz bekannt, wurde zum umstrittensten Erbe von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Kern des jetzigen Gesetzes ist die Vorgabe, dass neu einzubauende Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden müssen. Aber: Diese Vorgabe gilt derzeit in der Praxis nur für Neubauten in Neubaugebieten. Ansonsten sind die Kommunen am Zug, die bis spätestens Mitte 2028 eigene Wärmepläne vorlegen müssen.

Ein Problem des Gesetzes: Es wimmelt von kleinteiligen Vorgaben, die nicht nur Bürgern, sondern auch Versorgern das Leben bisweilen schwer machen. Aus Sicht des Stadtwerkeverbands VKU muss das Gebäudeenergiegesetz einfacher und praktikabler gemacht werden. "Auch das Zusammenspiel zwischen dem Gebäudeenergiegesetz und der kommunalen Wärmeplanung muss nachjustiert werden", sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing im ZfK-Interview.

Koalitionsvertrag: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen", heißt es dort recht breitbeinig. "Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken." Und weiter: "Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir.

Dringlichkeit: Im Koalitionsvertrag wird kein Zeitrahmen angegeben. Aber grundsätzlich drängt die Zeit, da Kommunen Planungssicherheit benötigen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen schon bis Mitte 2026 ihre Wärmepläne vorlegen. Auch die EU-Gebäuderichtlinie muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, auch wenn sich die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen einsetzen will.

Konfliktpotenzial: Hoch – auch wenn das aktuelle Gesetz am Ende wohl nicht abgeschafft, sondern reformiert wird. Gut möglich, dass kleinteilige Regeln etwa zu Wasserstoffheizungen herausfallen und auch die 65-Prozent-Regel aufgeweicht wird. Grundsätzlich wird die Union mit Wirtschaftsministerin Katherina Reiche auf größere Änderungen drängen als die SPD mit Bauministerin Verena Hubertz. Hubertz verhandelte das aktuelle Gesetz als stellvertretende Fraktionsvorsitzende mit.

Baustelle 2: AVB Fernwärmeverordnung und Wärmelieferverordnung

Aktueller Stand: Die AVB Fernwärmeverordnung und die Wärmelieferverordnung sind wichtige Regelwerke für die Versorgung von Kunden mit leitungsgebundener Wärme. In diesem Zusammenhang wird auch der Paragraf 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches genannt (§ 556c BGB). Die Reform der Verordnungen ist eigentlich überfällig und wurde bereits beim Fernwärmegipfel 2023 vereinbart. Während die Fernwärmeverordnung etwa zunehmend falsche Anreize bei der preislichen Gewichtung des Wärmemixes setzt, bremst die Wärmelieferverordnung in der aktuellen Fassung aus Branchensicht den Ausbau der Fernwärme im Wohnungsbestand.

Koalitionsvertrag: "Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen", heißt es dort.

Dringlichkeit: Hoch. Das Wort "zügig" lässt erahnen, dass die Koalition die Reform beider Verordnungen schnell anpacken will.

Konfliktpotenzial: Hoch, denn perspektivisch steigende Fernwärmepreise sind für die Politik ein sehr sensibles Thema. Gerade die SPD hat sich Rechte von Verbrauchern, insbesondere von Mietern, auf die Fahne geschrieben. Sie stellt auch die Verbraucherschutzministerin. Dass es dabei gar nicht so leicht ist, die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen zu berücksichtigen, hat die Debatte im vergangenen Jahr gezeigt. Die Wärmebranche forderte vergeblich Möglichkeiten ein, sogenannte Sprunginvestitionen bei Ausbau und Vergrünung der Fernwärme, wie sie die Bundesregierung wünscht, an Kunden weitergeben zu können.

Baustelle 3: Wärmepreisaufsicht und Schlichtungsstelle

Aktueller Stand: Der Fernwärmemarkt unterliegt bereits jetzt der Aufsicht der Kartellämter. Verbraucher können sich im Streitfall zudem an die Universalschlichtungsstelle wenden. Verbraucherschützern ist das aber nicht genug. Erst diese Woche erneuerte der Verbraucherzentrale Bundesverband seine Forderung nach einer Preisobergrenze für Wärmenetze. Wärmeversorger warnen davor eindringlich. "Dann wäre der Fernwärmeausbau tot", sagte Martina Butz, Chefin der Stadtwerke Hanau (Hessen), im ZfK-Interview.

Koalitionsvertrag: "Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht", heißt es dort. "Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle."

Dringlichkeit: Die Koalitionäre haben keinen konkreten Zeitrahmen angegeben.

"Wichtig ist, dass die Schlichtungsstelle nur nach Auftreten eines Streitfalls angerufen werden kann."

Konfliktpotenzial: Mittel. Auf einen Preisdeckel haben sich Union und SPD ausdrücklich nicht geeinigt, was die Wärmebranche beruhigen dürfte. Unklar ist, was sie genau mit einer unbürokratischen Schlichtungsstelle meinen. Grundsätzlich geeinigt haben sich die Akteure beim Fernwärmegipfel 2023 bereits auf die Einrichtung einer "Schiedsstelle".

Angesprochen auf die Formulierung im Koalitionsvertrag sagte Carsten Liedtke, Chef der Krefelder SWK und VKU-Vizepräsident, dass er darin kein grundsätzliches Problem sehe. "Wichtig ist, dass die Schlichtungsstelle nur nach Auftreten eines Streitfalls angerufen werden kann und nicht schon vor notwendigen Entscheidungen von Unternehmen, etwa um Preisanpassungen zu verhindern", sagte er. "Auch die Kostenfrage muss geklärt werden. Aus unserer Sicht sollten Verbraucherschutz und Versorger die Kosten paritätisch tragen sowie bei unberechtigten Klagen die klagende Seite."

Baustelle 4: Förderung von Fernwärme und Wärmepumpen

Aktueller Stand: Bislang wurde jedes Jahr aufs Neue gefeilscht, wie viel Geld der Bundestag für die beiden zentralen Wärmewende-Programme BEG (für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen) und BEW (für Fernwärme) bereitstellt. Fernwärmeversorger fühlten sich benachteiligt, denn die BEG wurde mit deutlich mehr Fördermitteln ausgestattet als die BEW.

Dies könnte sich ändern, denn sowohl Union als auch SPD warben für eine stärkere Balance zwischen beiden Programmen, wobei führende Unionspolitiker vor allem ein spürbares Abschmelzen der Heizungsförderung ankündigten, während die SPD insbesondere für ein deutliches Aufstocken der Fernwärmeförderung warb.

Koalitionsvertrag: Zum Fernwärmeprogramm BEW steht geschrieben: "Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt." Zur BEG steht: "Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen."

Dringlichkeit: Die Koalition dürfte das Thema rasch vor der Brust haben; nämlich dann, wenn der Bundeshaushalt für dieses und nächstes Jahr ansteht. Beim BEW-Programm gibt es eine zusätzliche Frist. Sie ist europarechtlich nur bis 2028 genehmigt.

Konfliktpotenzial: Mittel. Union und SPD sind sich weitgehend einig, dass sie die BEW aufstocken und die BEG tendenziell abschmelzen wollen, zumal strombasierte Wärmelösungen von der geplanten Strompreissenkung profitieren. Heikler dürfte es werden, wenn es um konkrete Summen geht. Das 500 Milliarden Euro schwere Infrastrukturpaket dürfte finanziell etwas Luft verschaffen. Gleichzeitig aber lehnte es die Union ab, eine Aufstockung der BEW auf jährlich 3,5 Milliarden Euro in den Koalitionsvertrag zu schreiben. Diese Summe ist aus Sicht der Fernwärmeverbände AGFW und VKU notwendig, um den Ausbau der Fernwärme entsprechend den Klimazielen voranzutreiben.

Baustelle 5: Energiewendefonds

Aktueller Stand: Die großen Energieverbände BDEW und VKU fordern schon seit geraumer Zeit, dass der Bund über verschiedene Wege hilft, privates Kapital für die Energiewende aufzutreiben. Gespräche gab es schon zu Ampelzeiten. Allerdings bremste damals vor allem das FDP-geführte Bundesfinanzministerium.

Koalitionsvertrag: "Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen wollen wir im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur auflegen", steht dort.

Dringlichkeit: Die Koalition nennt keinen konkreten Zeitrahmen. Ein Schnellschuss ist aber eher nicht zu erwarten. "Da gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit", sagte CDU-Fachpolitiker Mark Helfrich vor der Wahl im ZfK-Interview. "Einen Fonds wird man nicht mal eben in drei bis sechs Monaten aus dem Boden stampfen. Aber das Thema hat schon eine hohe Bedeutung."

Konfliktpotenzial: Mittel. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Notwendigkeit erkannt. In einem eigenen Papier, das kurz vor den Koalitionsverhandlungen zirkulierte, brachten die Fachbeamten eine zeitliche Streckung der Finanzierungslast von Investitionen "im Einklang mit der Schuldenregel" ins Spiel. Als Möglichkeiten wurden eine "öffentliche Investitionsgesellschaft" oder ein "staatlicher Finanzierungsfonds" genannt.

Der bislang größte Gegenspieler, das Finanzministerium, dürfte mit Lars Klingbeil (SPD) der Fondsidee deutlich wohlgesonnener sein als noch vor einigen Monaten. Trotzdem steckt auch hier der Teufel im Detail.

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