Robert Habeck (Grüne), geschäftsführender Bundeswirtschaftsminister, hier beim Länderrat der Grünen Anfang April

Robert Habeck (Grüne), geschäftsführender Bundeswirtschaftsminister, hier beim Länderrat der Grünen Anfang April

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Von Andreas Baumer

Angekündigt hatte das Bundeswirtschaftsministerium den Schritt schon länger. Jetzt ist er da: in Form einer Verordnung, um Spekulationen rund um den Gasspeichermarkt entgegenzutreten. Das Dokument, zu dem Verbände bis Dienstagmittag Stellung nehmen konnten, liegt der ZfK vor. Es soll flexibleren EU-Regeln vorgreifen.

Zum Hintergrund: Im vergangenen Winter wurden die deutschen Gasspeicher stärker als in den Vorjahren in Anspruch genommen. Am Ende der Heizsaison waren die Speicher gerade noch zu 29 Prozent voll. Zurzeit sind es rund 32 Prozent.

Die starke Entleerung führten Branchenexperten erstens auf einen kälteren Winter als in den Vorjahreszeiträumen zurück. Zweitens wurden über Gasspeicherentnahmen offenbar auch weggebrochene Gasflüsse über die Ukraine-Transitroute kompensiert. Drittens aber standen Spekulationsgeschäfte im Raum.

THE als Feuerwehr

Der Verdacht: Hohe Spotmarktpreise bewegten Marktakteure zur Ausspeicherung. Gleichzeitig mag das Gashändler dazu veranlasst haben, die Preise für die Sommermonate nach oben zu treiben. Denn nach bisheriger Gesetzeslage müssen Gasspeicherkunden ihre Kapazitäten bis zum 1. November zu 90 Prozent gefüllt haben.

Das Problem dabei: Liegen die Sommerpreise über denen des kommenden Winters, wie dies wochenlang der Fall war, ist die Speicherung von Gas kaum wirtschaftlich. Befüllen die Gasspeicherkunden ihre Kapazitäten aber absehbar nicht gesetzeskonform, greift im Zweifel der Staat ein – über den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE).

Er würde dann im Extremfall das notwendige Gas selbst beschaffen – koste es, was es wolle. Die Kosten würden am Ende über die Gasspeicherumlage auf Bilanzkreisverantwortliche und faktisch auf Gasverbraucher abgewälzt werden.

Habeck-Ministerium will "möglichst marktgetriebene" Befüllung

Damit dies nicht eintritt, will das Wirtschaftsministerium nun die Regeln lockern. Denn aus seiner Sicht soll die Speicherbefüllung "möglichst marktgetrieben" und "zu den geringstmöglichen gesamtgesellschaftlichen Kosten" erfolgen. Ein Eingreifen des Marktgebietsverantwortlichen sei "derzeit nicht vorgesehen".

Konkret sollen sogenannte Kavernenspeicher, die sich schnell befüllen lassen, zum 1. November einen Füllstand von 80 anstelle von 90 Prozent aufweisen. Sogenannte Porenspeicher, die sich deutlich langsamer befüllen lassen, müssen demnach nur noch zu 45 Prozent voll sein. Zu den Porenspeichern zählt Deutschlands größter Gasspeicher im niedersächsischen Rehden, der derzeit nur noch zu vier Prozent gefüllt ist.

Die Absenkung auf 45 Prozent gilt übrigens nicht für Bayerns Porenspeicher. Hier wäre eine Absenkung aufgrund der hohen Bedeutung für die regionale Versorgungssicherheit "nicht gerechtfertigt", heißt es. Auch beim Februar-Zwischenziel gibt es eine Ausnahme für diese Speicher. Sie müssen zu Beginn dieses Monats noch zu 40 Prozent voll sein. Für die restlichen Speicher soll weiterhin die 30-Prozent-Vorgabe gelten.

Noch eines: Die Vorgabe, dass die Speicher bereits zum 1. Oktober zu 80 Prozent gefüllt sein soll, soll ersatzlos gestrichen werden.

Gasspeicherverband zeigt sich "besorgt"

Aus der Energiebranche gab es zum Ministeriumsentwurf gemischte Reaktionen. Der Gasspeicherverband Ines begrüßte den Wegfall des Oktober-Ziels. Kritischer bewertet er die anderen Änderungen. Ein verpflichtend hoher Speicherfüllstand im Februar könne dazu führen, dass ein Teil der Reserven bis zum Ende der Heizperiode nicht genutzt werden könne, warnte er. Mit Absenkung der Füllstandsvorgaben zum 1. November könnte darüber hinaus eine niedrigere Befüllung der Gasspeicher vor den kommenden Wintern einhergehen.

Die geplante Einführung teils anlagenscharfer Füllstandsvorgaben "besorgt" Ines. Alternativ schlägt der Verband eine zeitliche Verschiebung des bisherigen Novemberziels auf 1. Dezember vor.

Auch aus Sicht des Stadtwerkeverbands VKU können die vorgesehenen Zwischenziele wegfallen. Einen festen Stichtag für das Novemberziel hält er auch nicht für sinnvoll. Sein Vorschlag: Die neuen Füllstandsvorgaben sollen zu jedem Zeitpunkt zwischen Oktober und Dezember eines Jahres erreicht werden können, "um mehr zeitliche Flexibilität bei der marktlichen Befüllung zu gewährleisten und so den Raum für Spekulation zulasten der Gasverbraucher einzuschränken."

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