Von Julian Korb
Wer für den Sommer Gas einkauft, zahlt an der niederländischen Handelsplattform TTF derzeit mehr als im Winter. Ein ungewöhnliches Bild: Ist die Nachfrage im Winter doch für gewöhnlich deutlich höher ‒ und damit auch die Preise. Dafür hatte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Veranstaltung "Energie.Cross.Medial" 2025 am Donnerstag in Berlin eine Erklärung. "Natürlich kann man auf größere LNG-Exporte aus den USA im kommenden Winter spekulieren", sagte der Behördenchef. "Das halte ich persönlich aber für sehr mutig."
Als wahrscheinlicher sah er an, dass Gashändler "gegen den Staat wetten". Das sei aber unklug. "Diese Wette würde ich aus Sicht des Marktes nicht eingehen wollen." Müller kündigte an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hier "in Kürze etwas präsentieren" werde.
Neue Füllstandsvorgaben
Das Bundeswirtschaftsministerium sagte der ZfK auf Anfrage, man befinde sich mit Bundesnetzagentur und dem Gas-Marktgebietsverantwortlichen THE im Austausch und beobachte die Marktlage genau, "Handlungsoptionen und -notwendigkeiten" würden geprüft.
Vor allem zwei Maßnahmen sind denkbar. Zum einen könnten die Ziele zur Befüllung der Gasspeicher aufgeweicht werden. Das könnte den Druck aus dem Markt nehmen. Denn aktuell sind alle Nutzer von Gasspeichern verpflichtet, Füllstandsziele zu bestimmten Zeitpunkten einzuhalten. Etwa 90 Prozent zum 1. November. Das Problem: Dahinter steckt EU-Recht, konkret die EU-Gasspeicherverordnung.
Das Bundeswirtschaftsministerium drängt schon länger auf europäischer Ebene darauf, die Vorgaben zu ändern. "Wir unterstützen weniger rigide Speicherfüllstandsvorgaben", sagte eine Ministeriumssprecherin bereits Ende Februar der ZfK. "Die Europäische Kommission hat in Aussicht gestellt, hier Abhilfe zu schaffen." Demnach laufen hier die Gespräche. Die Kommission habe sich aufgeschlossen gezeigt.
Wie die Nachrichtenagentur "Reuters" Anfang der Woche berichtete, wird derzeit konkret ein Verhandlungsdokument diskutiert, wonach den Ländern ermöglicht würde, bis zu fünf Prozentpunkte vom EU-Ziel abzuweichen, wenn die "Marktbedingungen ungünstig" sind. Wenn sich die Mitgliedstaaten darüber einigen, müsste die Gesetzesänderung aber noch im EU-Parlament verhandelt werden.
Flexiblere Befüllung
Alternativ oder sogar neben neuen Füllstandsvorgaben könnten auch sogenannte strategische Befüllungsinstrumente (SBI) zum Einsatz kommen. Entwickelt hat es der Gas-Marktgebietsverantwortliche THE. Grob gesagt soll das Produkt Gashändler dazu anreizen, Einspeicherungen auch dann vorzunehmen, wenn es wirtschaftlich aktuell nicht sinnvoll erscheint. Etwa, weil sie im Sommer bei der Einspeicherung mehr zahlen müssen, als sie im Winter bei der Ausspeicherung verdienen.
Das Wirtschaftsministerium will sich hier auf Anfrage nicht in die Karten schauen lassen. "Die Entscheidung über den Einsatz des SBI-Produktes bedarf nach § 35c EnWG der Zustimmung von BMWK und Bundesnetzagentur und setzt eine Bewertung am Maßstab des § 35c EnWG voraus", so die Ministeriumssprecherin. Ferner sei zu berücksichtigen, dass "eine Intervention im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung sehr anspruchsvoll" sei. Auch hierzu befinde man sich allerdings in Gesprächen.
"Grundsätzlich halten wir die Strategischen Befüllungsinstrumente dafür geeignet, eine kosteneffiziente Befüllung der Speicher über den Sommer abzusichern, auch wenn im Detail noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen", sagte Sebastian Heinermann, Geschäftsführer des Gasspeicherverbandes Ines der ZfK. "Einen frühzeitigen Start der Ausschreibungen würden wir sehr begrüßen."
Einschreiten von THE
Für den Gasmarkt könnten beide Instrumente jedenfalls zu einer Entspannung führen. Denn eine große Sorge steht im Raum: Sollten die Füllstandsziele bleiben wie bisher und die Gashändler nicht freiwillig einspeichern, müsste notfalls wieder THE selbst Gas einkaufen.
In der Energiepreiskrise hatte der Marktgebietsverantwortliche dies schon einmal getan und damit die Gaspreise weiter in die Höhe getrieben. Auf dieses Szenario dürften Gashändler derzeit ‒ so die Deutung von Netzagentur-Chef Müller ‒ nun wieder spekulieren.
Härte bei der Anreizregulierung
Gas war bei der Veranstaltung in Berlin aber nicht das einzige Thema. Auch zur Regulierung der Stromnetze äußert sich Müller, etwa zum laufenden Prozess um die Anreizregulierung (NEST). "Wir müssen Effizienzen überall heben", so der Behördenchef. "Das wird auch zu Härtefällen führen, etwa bei Stadtwerken." Die neue Systematik könne nicht jedem Akteur zu "Einzelfallgerechtigkeit" verhelfen.
Die Bundesnetzagentur will künftig über bestimmte Faktoren vorgeben, in welchem Umfang Netzbetreiber ihre Effizienz steigern und Kosten senken müssen. Vonseiten der Netzbetreiber werden die Vorgaben als unrealistisch hoch betrachtet. Außerdem wird die Verzinsung des eingesetzten Kapitals für die Netzbetreiber als zu gering betrachtet.
So hatten Anfang der Woche zahlreiche Stadtwerke und kommunale Netzbetreiber aus Schleswig-Holstein die neuen Regelungen aus dem NEST-Verfahren kritisiert und vor deren Folgen gewarnt. Die "Kürzungspläne der Bundesnetzagentur" gefährdeten die Energiewende, die Versorgungssicherheit und den Wirtschaftsstandort Deutschland, hieß es in einer Stellungnahme des Verbandes der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW). Zudem könnten Stadtwerke künftig so kaum noch Gewinne an die Kommunen abführen.
Gerade kleinere Stadtwerke, die nur Stadtnetze betreiben, befürchten zudem, dass die neuen Vorgaben zu einer Bürokratie-Welle führen. Der Stadtwerkeverband VKU etwa warnte kürzlich vor "Kostenprüfungen in Dauerschleife".
Neues Verfahren zu Netzkosten
Ebenfalls kündigte Behördenchef Müller erste Schritte für ein neues Festlegungsverfahren namens "AgNes" an, kurz für "Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik". Nach aktuellem Stand soll dazu im Mai ein Diskussionspapier erscheinen. Anfang Juni sei dann ein erster Austausch mit Interessengruppen geplant.
Es soll unter anderem um die Beteiligung von Erneuerbaren- sowie Speicherbetreibern an den Netzentgelten gehen. Vonseiten der Netzbetreiber eine vielfach geäußerte Forderung. Auch Elektrolyseure könnten künftig verpflichtet sein, Netzentgelte zu zahlen. Außerdem soll in der neuen Festlegung geregelt werden, welchen Entgeltkomponenten künftig welche Gewichtung zukommt.
Kapazitätsmarkt in einfach
Am Rande äußerte sich Müller auch zu weiteren energiepolitischen Großvorhaben. Etwa, zu Kraftwerksausschreibungen und Kapazitätsmarkt. Die von Union und SPD im Sondierungspapier in Aussicht gestellten 20 Gigawatt an neuen Gaskraftwerken nannte er "mutig". "Da fehlt wohl noch der Finanzcheck", sagte der Behördenchef.
Überdies warb Müller dafür, bei Kraftwerksausschreibungen die "Vorteile eines so einfach wie möglichen Kapazitätsmarktes" gleich miteinzubeziehen. "Da gibt es europäische Länder, die das schon gemacht haben", sagte er mit Blick auf die Kapazitätsmärkte in Großbritannien und Belgien. "Das erleichtert auch den Gang nach Brüssel."
Der Wunsch nach einem möglichst einfachen Kapazitätsmarkt ist in der Energiewirtschaft groß. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte zuletzt in einem 600-seitigen Papier an die künftige Bundesregierung allerdings darauf hingewiesen, dass die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU komplizierter ist, als sich viele Branchenakteure dies vorstellen ‒ selbst dann, wenn ein bestehendes Modell aus einem europäischen Land schlicht "kopiert" wird.
Hinweis: Der Beitrag wurde um die Stellungnahme des Gasspeicherverbandes Ines ergänzt. Diese Version stammt vom 28. März 2025 um 11:22 Uhr.
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