Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigte bereits im Juli an, die Preisbremsen verlängern zu wollen. Die entsprechende Verordnung wurde aber erst diese Woche den Verbänden übersandt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigte bereits im Juli an, die Preisbremsen verlängern zu wollen. Die entsprechende Verordnung wurde aber erst diese Woche den Verbänden übersandt.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Der Ärger ist groß in der Energiebranche über das Vorgehen der Bundesregierung bei der Verlängerung der Preisbremsen – und er brach sich am Donnerstag in scharfzüngigen Verbandsmitteilungen Bahn.

Den Anfang machte am Morgen der Stadtwerkeverband VKU, der die Pläne als "unrealistisch" und "so nicht umsetzbar" geißelte. "Die geplante Verordnung kommt viel zu spät und lässt zu viele Fragen offen", wurde Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zitiert.

"Nicht originäre Aufgabe von Energieversorgern"

"Nicht akzeptabel" sei, dass "noch immer keine rechtsverbindliche Regelung vorliegt und die Umsetzungserfordernisse in den Unternehmen komplett vernachlässigt werden", ließ BDEW-Chefin Kerstin Andreae wenig später ausrichten. "Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben es mit enorm hohem Aufwand übernommen, die Preisbremsen für den Staat umzusetzen. Das ist nicht die originäre Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen."

Die Branche hält dem Bundeswirtschaftsministerium vor allem vor, dass es Monate verstreichen ließ, ehe es eine Verordnung vorlegte. Der BDEW schrieb, dass er die Bundesregierung "bereits seit Juni" immer wieder aufgefordert habe, Klarheit zu schaffen.

Langer Weg bis zur Verordnung

Tatsächlich stellte Wirtschaftsminister Robert Habeck Ende Juli in einem Zeitungsinterview eine Verlängerung der Preisbremsen in Aussicht. Der genannte Endzeitpunkt "Ostern" erwies sich dabei im Nachgang als irreführend. Laut Referentenentwurf sollen die Bremsen nicht am Ostersonntag, 31. März 2024, enden, was übrigens mit dem traditionellen Ende der Heizsaison zusammengefallen wäre, sondern einen Monat später, am 30. April.

Auf dem VKU-Stadtwerkekongress im September bekräftigte Habeck ein weiteres Mal, die Energiepreisbremsen verlängern zu wollen. Zudem versicherte er, dass es darüber einen Konsens in der Ampel-Koalition gebe. (Die ZfK berichtete.) Bis die Verbände und Versorger einen ausgearbeiteten Entwurf auf den Tisch bekamen, verging dann aber ein weiterer Monat.

VKU für Auslaufen der Bremse zum Jahresende

Umso schneller mussten nun die Verbände reagieren. Am Montag wurde die Verordnung ausgesendet. Am Mittwoch, 18 Uhr, mussten die Stellungnahmen zurückgesendet werden. Und am Donnerstag folgten die Verbandsabrechnungen per Pressemitteilung.

Dabei beschränkten sich VKU und BDEW nicht auf Kritik, sondern gaben auch Empfehlungen ab. Diese fielen durchaus unterschiedlich aus. Aus Sicht des VKU sollten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme wie geplant Ende dieses Jahres auslaufen. Zu kurz erscheint dem Verband der Umsetzungszeitraum.

Weihnachtsstress statt Weihnachtspause

"Alle Informationen zu den Energiepreisen ab Januar 2024 hätten den Energieversorgern spätestens Mitte Oktober vorliegen müssen, um die notwendigen Informationen fristgerecht für Kunden vorbereiten zu können", schreibt er. Stattdessen soll der Bundestag erst Mitte Dezember die Verordnung beschließen. Ob bis dahin die Europäische Union ihr Ok gegeben hat, ist offen.

Nach dem Bundestagsbeschluss hätten Versorger noch zwei Wochen für die Umsetzung Zeit. Für Vertriebsmitarbeiter könnte dann bereits zum dritten Mal hintereinander Weihnachtsstress statt -ruhe angesagt sein.

Schon 2021 und 2022 hektischer Jahresschluss

Zur Erinnerung: 2021 verhagelten rekordhohe Großhandelspreise und der plötzliche Marktrückzug des angeblichen Billiganbieters Stromio vielen Stadtwerken das Jahresende. Denn in der Folge fielen hunderttausende Kunden ins Auffangbecken der Grundversorger.

Und 2022 mussten in Windeseile die Dezemberhilfe umgesetzt und die Energiepreisbremsen eingezogen werden. Das Thema verfolgte Versorger noch viele Monate später.

BDEW für Verlängerung – bis Ende März

Der BDEW hält es für richtig, die Preisbremsen bis zum Ende der Heizsaison zu verlängern, sprich lediglich bis Ende März 2024. "Gerade angesichts der weiterhin angespannten geopolitischen Lage ist eine Verlängerung ein wichtiges Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher und vermittelt ihnen nach dem schwierigen vergangenen Winter Sicherheit und Stabilität", argumentiert er.

Zugleich aber warnt der Verband: "Was sich nicht wiederholen darf, ist eine chaotische Situation wie Ende letzten Jahres."

Fernwärmeverband für Verlängerung

Auch der Fernwärmeverband AGFW begrüßt grundsätzlich die Verlängerung der für ihn entscheidenden Wärmebremse. Er fordert, dass "die zeitlichen Befristungen so ausgestaltet werden, dass eine zusätzliche Erhöhung der Komplexität sowie weiterer administrativer, personeller und abrechnungstechnischer [...] Aufwand vermieden wird."

Ebenso wie der BDEW plädiert er für ein Auslaufen zum Ende der Heizperiode, also zum 31. März 2024. Damit würde die Bremse mit den branchenüblichen Anpassungszyklen synchronisiert werden, schreibt er.

Streit um Aufwandskosten

Scharf kritisierten die Verbände auch die Schätzungen des Ministeriums zu den entstehenden Aufwandskosten für die Wirtschaft. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte diese auf insgesamt rund 19 Millionen Euro beziffert.

"Deutlich zu gering", fand der Bundesverband Neue Energiewirtschaft. So veranschlagten mittelständische Versorger für sämtliche Aufwände im Zusammenhang mit der Umsetzung der Preisbremsen etwa 300.000 Euro pro Jahr. "Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft dürfte also um ein Vielfaches höher ausfallen."

Kabinettsbeschluss wohl am 1. November

Der BDEW ging noch mehr ins Detail. Er hält den vom Ministerium angegebenen Erfüllungsaufwand von zehn Minuten pro Kunde für "nicht realistisch", da insbesondere für Neukunden von 1. Januar 2024 an sämtliche Daten für die Entlastung erneut abgefragt und zusammengetragen werden müssten.

Inwiefern das Wirtschaftsministerium auf die Kritik eingeht, wird sich spätestens am 1. November zeigen. Dann soll das Bundeskabinett die Verordnung beschließen. (aba)

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