Von Andreas Baumer
Eines steht seit Donnerstag fest: Robert Habeck kann beim Vorantreiben seines Kraftwerkssicherheitsgesetzes nicht auf die volle Unterstützung der Energiebranche zählen. "Der Gesetzentwurf zum Kraftwerkssicherheitsgesetz sollte in der vorliegenden Form nicht im Bundeskabinett beschlossen werden", teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nach Ende der Verbände- und Länderanhörung mit.
Damit ein gutes Gesetz als Rechtsgrundlage für Kraftwerksausschreibungen im Bundeskabinett beschlossen werden könne, brauche man ein deutlich überarbeitetes, besseres Gesetz.
BDEW fürchtet investive Unmöglichkeit
Der Energiebranchenverband BDEW pocht darauf, dass bis zum Beginn der Ausschreibungen "die Risiken maßgeblich reduziert werden, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen." Vor allem die Regelungen für Gaskraftwerke, die nach wenigen Jahren verpflichtend auf Wasserstoff umzurüsten sind, seien noch immer mit so hohen Risiken behaftet, dass daraus eine investive Unmöglichkeit folge.
Dass sich die rot-grüne Minderheitsregierung tatsächlich noch zu wesentlichen Änderungen durchringt, die zudem noch die Zustimmung von Union oder FDP finden, gilt als nahezu ausgeschlossen. In der Branche geht kaum noch jemand davon aus, dass das Kraftwerkssicherheitsgesetz vor den geplanten Neuwahlen im Februar vom Bundestag beschlossen wird.
Weiter Kritik an Standortvorgaben
Trotz punktueller Verbesserungen bleiben die Hauptschmerzpunkte der Branche bestehen. Dass bereits existente Gaskraftwerksstandorte bei Neubauten-Ausschreibungen benachteiligt werden, bewertet der VKU "besonders kritisch". "Es droht damit die große Gefahr, dass diese [Vorhaben] in den Ausschreibungen leer ausgehen", schreibt er.
Der Verband weist noch einmal darauf hin, dass ein zu installierender Erdgasanschluss für Neuanlagen an einem neuen Standort in Zeiten schwindender Gasverbräuche und daraus folgender Netzentgelte als "nicht trivial" anzusehen sei. "Deshalb macht es aus volkswirtschaftlicher Sicht Sinn, vorhandene und infrastrukturell erschlossene Standorte zu nutzen, an denen sowohl eine geeignete Gasinfrastruktur als auch die Stromleitungsinfrastruktur bereits vorliegt."
Mindestinvestitionstiefe und Wirkungsgrad
Auch die Bedingungen für Modernisierungsvorhaben sind dem VKU zu strikt. Statt einer Mindestinvestitionstiefe von 70 Prozent schlägt der Verband 50 Prozent vor. Dass modernisierte Kraftwerke ihren elektrischen Wirkungsgrad wie gefordert um 15 Prozentpunkte steigern können, hält er für "technisch so gut wie ausgeschlossen".
Auch der BDEW ortet bei der Wirkungsgradvorgabe eine "unverhältmäßige Anforderung". Er schlägt vor, stattdessen einen Mindesteffizienzgrad für verschiedene Anlagentypen vorzugeben. Für offene Gasturbinen könnten das 35 Prozent sein, für effizientere, aber teurere Gas-und-Dampfturbinen 55 Prozent. Eine eventuelle Fernwärmeauskopplung sei auf den Wirkungsgrad anzurechnen.
Im Ministeriumsentwurf wird als Teilnahmebedingung für die geplanten Ausschreibungen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro pro Kilowatt (kW) gefordert. Das ist weniger, als in vorausgegangenen Papieren verlangt wurde. Für VKU und BDEW sind die Sicherheitsleistungen jedoch immer noch zu hoch. Sie plädieren für 70 Euro pro kW.
"Gerade für kommunale Unternehmen stellt sich die Frage, wie die Sicherheitsleistung neben der Projektfinanzierung an sich getragen werden soll", führt der VKU aus. "Es sollte ermöglicht werden, dass auch Bürgschaften hinterlegt und als Sicherheitsleistung anerkannt werden können. Die Wahl der Höhe und Art der Sicherheitsleistung wird sich nicht negativ auf die Akteursvielfalt auswirken."
KWK-Neuregelung nur "Notlösung"
Auch die im Ministerium eingefügte Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sieht der VKU lediglich als "Notlösung". Das Ministerium entschied sich dagegen, die Förderfrist pauschal zu verlängern. Vielmehr soll es künftig möglich sein, auch schon in einem früheren Planungsstadium Anspruch auf eine KWK-Vergütung anzumelden.
Für den Stadtwerkeverband reicht das bei weitem nicht aus. "Aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ist damit zu rechnen, dass die Verlängerung der Anlagenförderung kaum zu Neuinvestitionen, insbesondere in größere Anlagen, führen wird", schreibt er.
Positiver bewertet der BDEW den Entwurf. Die Regelungen seien "dringend geboten" und müssten sehr schnell umgesetzt werden. Der Branchenverband fordert, diesen Teil aus dem Kraftwerksgesetz herauszulösen und mit wenigen Anpassungen separat zu beschließen. Zum Hintergrund: Prinzipiell sind auch SPD und Union bereit, die KWK-Förderung möglichst unkompliziert über 2026 hinaus zu verlängern.
Grundsätzliche Kritik zum Kraftwerksgesetz kam vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). "Der jetzt vorgesehene Entwurf führt zu Marktverzerrungen und hohen Zusatzkosten für das Stromsystem. Anstatt einen zentralen Kapazitätsmechanismus einzuführen, wäre es sinnvoll, die Schwächen des aktuellen Strommarktes anzugehen", wird Geschäftsführer Robert Busch in einer Presseaussendung zitiert. "Um die Versorgungssicherheit langfristig aus dem Markt heraus zu gewährleisten, sollte deshalb eine erweiterte Pflicht zum Hedgen eingeführt werden."
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