Von Andreas Baumer
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist offenbar bereit, das Kraftwerkssicherheitsgesetz nach teilweise deutlicher Energiebranchenkritik an mehreren Punkten anzupassen. Wie aus Ministeriumskreisen zu vernehmen war, soll die Höhe der Sicherheitsleistung bei Geboten gesenkt werden. Bislang lag diese bei 200 Euro pro Kilowatt (kW). Der Branchenverband und die Stadtwerkekooperation Trianel hatten ein Absenken auf 70 Euro pro kW vorgeschlagen, um das Akteursfeld zu vergrößern.
Auch bei den Effizienzvorgaben für Kraftwerksmodernisierungen bewegt sich das Ministerium. Betreiber müssen den elektrischen Wirkungsgrad nicht mehr um 20, sondern nur noch um 15 Prozentpunkte erhöhen. Darüber hinaus sollen Standorte berücksichtigt werden können, die mehr als 20 Kilometer vom Wasserstoffkernnetz entfernt liegen.
In einem ersten, an die Öffentlichkeit durchgestochenen Entwurf hatte das Ministerium bereits an anderer Stelle nachgegeben. Die strenge Vorgabe, dass Neubauten nur an Standorten gefördert werden, an denen in den vergangenen Jahren kein Gaskraftwerk in Betrieb war, wurde aufgeweicht.
Ungewisser Zeitplan
Das Kraftwerkssicherheitsgesetz ist eines der beiden Kernstücke von Habecks Kraftwerksstrategie. Insgesamt sollen dadurch zehn Gigawatt (GW) neue Gaskraftwerke bezuschusst werden. Zudem sollen 2 GW Kraftwerksmodernisierungen und 500 Megawatt (MW) reine Wasserstoffkraftwerke gefördert werden. Parallel dazu arbeitet das Ministerium an der Einführung eines Kapazitätsmarkts bis 2028.
Was davon noch unter der amtierenden rot-grünen Minderheit Realität wird, ist ungewiss. Selbst wenn Union oder FDP das Vorhaben unterstützen würden (beide haben bereits signalisiert, dass sie dem Gesetz nicht mehr zustimmen wollen), ist das Zeitfenster sehr knapp.
Vermutlich müsste das Gesetz, das sich gerade in der Ressortabstimmung befindet und noch nicht einmal in der Länder- und Verbändeanhörung war, bereits Anfang Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden, um noch vor Weihnachten zunächst vom Bundesrat beraten zu werden.
Im Januar müsste der Entwurf dann im Bundestag aufgesetzt und innerhalb weniger Wochen beschlossen werden, sodass der Bundesrat noch rechtzeitig vor Neuwahlen final abstimmen könnte. Ein mögliches Datum dafür könnte der 14. Februar sein, wenn das Plenum der Länderkammer wieder zusammenkommt.
Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen
Apropos Bundesrat: Am Freitag verabschiedete die Vertretung der 16 Bundesländer ein Gesetz, das die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen vereinheitlicht. Für alle Gebäudearten gilt nun die maximal zulässige Spitzenleistung von 30 kW. Zudem werden bei Stromspeichern nun ebenfalls Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt. Dies ist bereits bei Wind- und Solaranlagen der Fall.
Darüber hinaus nahm der Bundesrat zur Neufassung des Treibhaus-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) Stellung, die den Übergang des nationalen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr in ein europäisches System regeln soll. Die Länderkammer bemängelte allgemein, dass die Bundesregierung mit ihrem späten Vorlegen des Entwurfs einen zeitlichen Druck auf betroffene Unternehmen und zuständige Behörden erzeugt habe: "Sollten die für 2025 festgelegten Fristen durch die verspätete Umsetzung des EU-Rechts nicht eingehalten werden können, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für diese Fälle dafür Sorge zu tragen, dass gegen die betroffenen Unternehmen keine Sanktionen durchgesetzt beziehungsweise keine Geldbuße verhängt wird."
Mehr zum Thema aus dem ZfK-Archiv:
Stromumlage und KWK-Überraschung: Entwurf zu Kraftwerksgesetz macht die Runde
Kraftwerksausschreibungen: Habeck-Zeitplan praktisch nicht mehr haltbar
Risiko Kraftwerksbau: Die größten Schwachpunkte des Habeck-Plans



