Gebäudemodernisierungsgesetz und Kraftwerksgesetz dürften in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden.

Gebäudemodernisierungsgesetz und Kraftwerksgesetz dürften in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Union und SPD werden vor der Sommerpause voraussichtlich zwei große Energiegesetze verabschieden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, auch als neues Heizungsgesetz bekannt, und das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) sind nach ZFK-Informationen politisch geeint.

Die ZFK konnte einsehen, welche Änderungen noch geplant sind. Die Gesetze sollen am Mittwoch vom Energieausschuss und voraussichtlich am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Am Freitag ist der Bundesrat am Zug.

Koalition schärft bei Klimaneutralität 2045 nach

Zuerst zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Nachgeschärft wurde bei der Klimaneutralität 2045. Im Änderungsantrag der Unions- und SPD-Fraktionen steht nun, dass die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote vorzulegen hat.

Gas- und Öllieferanten sollen dazu verpflichtet werden, im Gebäudesektor "ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen". Dies lässt sich als Ersatz für den gestrichenen Paragraf 72 lesen. Dort stand, dass fossil betriebene Heizungen nach 2044 verboten sind. Der Wegfall des Paragrafen hatte der SPD Bauchschmerzen bereitet und verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Damit würde die zentrale 2045-Pflicht stärker von Gebäudeeigentümern auf Gas- und Heizöllieferanten verlagert werden.

KWK-Anlagen als eigene Erfüllungsoption

Union und SPD nehmen nun explizit hocheffiziente KWK-Anlagen als neue Heizungsoption ins Gesetz auf. Bislang hatten KWK-Anlagen gefehlt.

Eine besondere Übergangsregelung haben die Koalitionäre für den Fall eingebaut, dass eine Heizung kurzfristig ausfällt und nicht mehr repariert werden kann. Gibt es keine schnelle Alternative zu neuen Gas- oder Ölheizungen, greift die sogenannte Biotreppe erst jeweils zwölf Monate später. Die Biotreppe schreibt vor, wie viel Grüngas oder Grünöl beigemischt werden muss. Sie soll 2029 mit einem Anteil von zehn Prozent starten.

Heizkostenbremse: Neue Pflicht für Gasversorger

Union und SPD haben die Heizkostenbremse im Wesentlichen unberührt belassen. Demnach müssen Vermieter beim Einbau neuer Gas- und Ölheizungen die Hälfte der Netzentgelt- und CO2-Kosten tragen. Auch die Zusatzkosten für die Beimischung von Biogas oder Bioöl müssen Vermieter bis zu einer Schwelle von 30 Prozent hälftig mittragen.

Neu ist, dass Gaslieferanten den Biogas-Anteil auf der Rechnung gesondert ausweisen müssen. Das Bundeskartellamt soll die Lieferanten bei einem Anfangsverdacht prüfen und notfalls gegensteuern.

Auch für die Biogas-Branche steckt Neues im Gesetz. Die sogenannte jährliche Mais-Obergrenze wird in bestimmten Vergärungsanlagen von 40 auf 50 Masseprozent angehoben.

Neuer Ausschreibungstermin, neuer Höchstgebotswert

Nun zum Kraftwerksgesetz. Die Änderungen standen der ZFK als Formulierungshilfe zur Verfügung. Heißt: Kleinere Anpassungen können sich noch ergeben.

Union und SPD wollen einen der beiden Ausschreibungstermine in diesem Jahr ändern. Die erste Ausschreibung soll unverändert am 8. September stattfinden, die zweite soll dagegen vom 22. auf den 29. Dezember verschoben werden.

Die Koalitionäre wollen den Höchstwert für Gebote von 173.000 auf 244.000 Euro pro Megawatt pro Jahr anheben. Allerdings stand der neue Betrag in der Formulierungshilfe, die der ZFK vorlag, noch in eckigen Klammern. Sowohl Branchenverbände als auch der Bundesrat hatten auf ein Anheben der Gebotsobergrenze gedrängt.

Lesen Sie auch: Klage vor Verfassungsgericht: Linke will Heizungsgesetz stoppen

Südbonus greift später

Die wohl größte Änderung zeichnet sich beim sogenannten Südbonus ab. Ursprünglich sah der Entwurf vor, Gebote aus dem netztechnischen Süden in der Ausschreibung zu bevorzugen. So sollten mindestens zwei Drittel der Kraftwerksleistung in diesem Jahr dorthin gelenkt werden. Zum netztechnischen Süden zählen neben Bayern und Baden-Württemberg etwa auch Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Gebiete außerhalb dieser Zone fürchteten jedoch, bei den Ausschreibungen leer auszugehen. Deshalb sollen nun zunächst alle Gebote gleich behandelt werden, bis ein Drittel der ausgeschriebenen Leistung auf Standorte außerhalb des netztechnischen Südens entfällt. Erst danach soll der Südbonus greifen.

Anlagekomponenten und Sicherheitsleistungen

Neu sind zudem Fristen, um Ausschreibungsergebnisse bekanntzugeben. Die Bundesnetzagentur hat bei den ersten beiden Ausschreibungen maximal acht Wochen Zeit. Weitere Änderungen betreffen die Herkunft von Anlagekomponenten und die Sicherheitsleistungen. Sie sollen weniger finanzkräftigen Akteuren die Teilnahme erleichtern.

Mehr Zeit nehmen sich Union und SPD im Bundestag für das Gaspaket und das Bundesbedarfsplangesetz. Die Koalitionspartner wollen beide Vorhaben im Herbst abschließen. Dann steht auch die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes und die Novelle des Energieeffizienzgesetzes auf dem Programm.

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