Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

90 Fragen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anfang August zum viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, gestellt und 90 Antworten hat sie nun von der Bundesregierung erhalten. Eine Replik schlachtete die Opposition dabei besonders genüsslich aus.

Mit welchen CO2-Einsparungen die Bundesregierung denn durch die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes rechne, wollten Christdemokraten und -soziale wissen. Antwort: "Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig noch keine abschließenden Abschätzungen vor."

Kubicki lästert über Habeck-Ministerium

"Der Klima-Effekt ist der Ampel selbst völlig unbekannt", stichelte daraufhin Energiepolitiker Andreas Jung. Und auch Wolfgang Kubicki, als FDP-Abgeordneter selbst Teil der Ampelmehrheit im Bundestag, meldete sich über die "Bild" zu Wort. Er finde es "mehr als merkwürdig, dass dem Wirtschaftsministerium offenbar nicht einmal eine plausible Schätzung über die CO2-Einsparung durch das geplante [Gebäudeenergiegesetz] vorliegt."

Schon tags zuvor hatte sich die Ampel vom Expertenrat für Klimafragen einen Rüffel eingefangen. Auch dieses Gremium beschwerte sich über eine "inkonsistente Datenlage".

Neues zu Förderkulisse

Mit Blick auf den Gebäudesektor bilanzierte der Expertenrat, dass ein nahezu vollständiger Abbau der Klimaziellücke "unter Berücksichtigung der aktuell wahrscheinlichen Ausgestaltung der zentralen Maßnahmen als unwahrscheinlich anzusehen" sei. (Die ZfK berichtete.) Als zentrales Instrument für die Senkung der Treibhausgase in diesem Bereich gilt das Heizungsgesetz, das jedoch im Vergleich zum Ministeriumsentwurf deutlich aufgeweicht wurde und so noch im September vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Neuigkeiten gab es zum Förderprogramm, das den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme erleichtern soll. Die Bundesregierung will die Bedingungen "schnellstmöglich" bekanntgeben. Geplant sei ein Start des Programms zum 1. Januar 2024.

"Leute hoffen vielleicht auf bessere Förderung"

Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben werde, werde derzeit geprüft, heißt es weiter. "Zudem prüft die Bundesregierung Übergangsregeln, die einen reibungslosen Übergang zwischen bestehender und neuer Förderkulisse ermöglichen."

Die Neuaufträge für Wärmepumpen waren im ersten Halbjahr inmitten der Heizungsdebatte stark gefallen. (Die ZfK berichtete.) Die Verunsicherung bei Immobilieneigentümern sei groß, kommentierte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. "Die Leute warten ab, hoffen vielleicht auf eine bessere Förderung", warnte er. Verträge für neue Wärmepumpen würden storniert. "Das ist gefährlich."

Grundförderung von 30 Prozent

Bereits jetzt wird der Einbau neuer Heizungen wie Wärmepumpen vom Staat gefördert. Zu einem neuen Förderprogramm liegen Pläne der Ampel-Fraktionen vor. Demnach soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben.

Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden . Dies soll für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr gelten, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.

Anreiz für frühzeitige Umrüstung

Dazu schreibt nun die Bundesregierung, etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum lägen unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.

Laut Plänen der Ampel soll es zudem zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geben, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung.

Abschmelzen der Förderung

Von 2028 an soll die Förderung um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. (aba/dpa)

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