Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht im Bundesrat.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht im Bundesrat.

Bild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

Wenn der Bundesrat aus der Sommerpause zurückkehrt, erwartet ihn eine Fülle an Energiewendegesetzen. Mit dabei dürften dann auch zwei Vorhaben sein, die die Branche zuletzt am stärksten beschäftigt hat: das kommunale Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz, auch Heizgesetz genannt.

Fest steht, dass sich das Plenum am Freitag, 29. September, mit einer Reihe von Gesetzentwürfen befassen wird, die das Bundeskabinett seit Ende Mai auf den Weg gebracht hat. Darunter fällt neben der kommunalen Wärmeplanung auch das Solarpaket und die Neufassung des Klimaschutzgesetzes, wie die Länderkammer mitteilt.

Gebäude- und Energieeffizienzgesetz

Der Bundesrat kann im ersten Durchgang zu den Vorhaben Stellung nehmen. Dazu kann sich die Regierung im Anschluss schriftlich äußern. Erst dann geht der Entwurf weiter zum Bundestag. Gegen alle drei Vorhaben kann der Bundesrat zwar gegen Ende des Gesetzgebungsprozesses Einspruch einheben. Final blockieren kann er sie aber nicht.

Genauso verhält es sich mit dem Gebäude- und Energieeffizienzgesetz, die die Ampel-Koalition schon vor der Sommerpause beschließen wollte. Die zügige Verabschiedung des Heizungsgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. (Die ZfK berichtete.) Das Energieeffizienzgesetz kam wiederum nicht durch, weil zum Zeitpunkt des Votums nicht mehr genügend Bundestagsabgeordnete im Plenum waren.

Keine Zustimmungspflicht bei Heizgesetz

Beide Vorhaben sollen in der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause Anfang September wieder auf die Agenda kommen. Passieren sie den Bundestag, kommen sie automatisch auf die Tagesordnung des Bundesrats für Ende September. Heißt auch: Erhebt die Länderkammer keinen Einspruch, wäre das Heizungsgesetz Ende September so gut wie durch. Dann würde nur noch die Unterzeichnung und Verkündigung durch den Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Schon am 14. September treffen sich die zuständigen Wirtschafts- und Bauausschüsse, um die vorgelegten Gesetzentwürfe zu diskutieren und gegebenenfalls eigene Vorschläge zu erarbeiten. Die Tagesordnung hierfür erscheint etwa zwei Wochen vorab, also in gut einer Woche. (aba)

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