Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bild: © Christoph Soeder/dpa

Von Andreas Baumer

Als die Bundesnetzagentur erlaubte, Gasnetze durch die Festlegung Kanu 2.0 degressiv abzuschreiben, gehörten die Stadtwerke Velbert zu den ersten Unternehmen, die davon Gebrauch machten. Aus Sicht des Geschäftsführers Tobias Grau ergab es nur Sinn, einen größeren Teil der Kosten in den nächsten Jahren auf eine möglichst große Zahl von Nutzern zu verteilen. Dann könnten die Stadtwerke später, wenn nur noch wenige Nutzer am Gasnetz sind, drastische Netzentgeltsprünge vermeiden.

Mit der Netzregulierungsreform Nest könnte Kanu 2.0 aber noch einen weiteren, für Gasnetzbetreiber wesentlich unschöneren Effekt haben. Denn wer Abschreibungen auf der Zeitachse nach vorne zieht oder Abschreibungsdauern verkürzt, wird die erhöhten Kapitalkosten auch als Teil der Erlösobergrenze ansetzen. Das wird zum Problem, wenn die Bundesnetzagentur den tatsächlichen Gesamtausgaben bei der Ermittlung der Effizienz eines Netzbetreibers eine so große Rolle einräumt, wie sie das bislang geplant hat.

"Kanu 2.0 wird so zum vergifteten Pfad"

Die Befürchtung: Netzbetreiber würden plötzlich einen niedrigeren Effizienzwert erhalten, selbst wenn sich sonst nichts geändert hätte. Das würde bei den Unternehmen zu einem ungerechtfertigt hohen Spardruck führen. Grau nennt dies einen "eklatanten Widerspruch in der Regulierungslogik". Kanu-2.0-Anwender würden für etwas "bestraft" werden, was die Behörde eigentlich selbst vorantreiben wollte. "Kanu 2.0 wird so zum vergifteten Pfad".

Sollte es so kommen, wäre eine ganze Reihe von Gasnetzbetreibern betroffen. Denn Kanu 2.0 entpuppt sich bislang als Erfolgsmodell. Rund 30 Prozent der Gasverteilnetzbetreiber, für die die Bundesnetzagentur direkt zuständig ist, wandten das Instrument für dieses Jahr bereits an. Hier sind also die Kanu-2.0-Effekte bereits im Basisjahr 2025 abgebildet. Auch bei kleineren Gasverteilnetzbetreibern ist Kanu 2.0 hoch im Kurs.

Knackpunkt Best-of-Abrechnung

Dass die neue Netzregulierung mit Kanu 2.0 kollidieren könnte, ist der Bundesnetzagentur wohl bewusst. Bereits im Mai veröffentlichte sie ein Gutachten, das die Zukunft des Effizienzvergleichs der Gasnetzbetreiber untersuchte. Auch hier warnten die Autoren, dass die Neuregulierung "zu Sprüngen in den Effizienzvorgaben im Vergleich zu früheren Regulierungsperioden" führen könne.

Die Gründe dafür liegen in der sogenannten Best-of-Abrechnung, die zur Bestimmung der Effizienzwerte eines Unternehmens herangezogen wird. Bislang wurden zwei wissenschaftliche Methoden mit zwei Kostenarten kombiniert – den tatsächlichen Gesamtkosten (Totex) und den sogenannten standardisierten Gesamtkosten (sTotex).

Daraus entstanden vier Werte. Der höchste Wert setzte sich am Ende durch. Im Fachjargon nennt man das Best-of-Four-Abrechnung. Wichtig: Bei zwei der vier Werten spielten die tatsächlichen Gesamtkosten keine Rolle.

Davon will die Bundesnetzagentur abrücken, wie sie im kürzlich erschienen Kurzpapier noch einmal untermauerte. Laut Festlegungsentwurf will sie nur noch zwei Effizienzwerte zulassen. Der höhere Wert setzt sich durch. Best-of-Two also.

Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte aus den tatsächlichen und standardisierten Gesamtkosten. Heißt: Die tatsächlichen Gesamtkosten, aufgebläht durch die höheren Kanu-2.0-Kapitalkosten, fließen immer mit ein und führen dazu, dass sich die Effizienz der Kanu-2.0-Anwender verschlechtert.

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Mehrere Auswege aus Kanu-2.0-Dilemma

Die Gutachter schlugen mehrere Wege aus diesem Dilemma vor. Durch Kanu 2.0 bedingte Änderungen bei den Abschreibungen könnten aus den Gesamtkosten herausgerechnet werden. Gasnetzbetreiber würden also so behandelt werden, als würden sie das Instrument gar nicht nutzen.

Das Problem: Damit wäre ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden, "der perspektivisch unbeherrschbar sei und diesen Ansatz damit unmöglich mache", fasste die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Gutachter im Festlegungsentwurf zusammen.

Alternativ könnten beispielsweise nur noch die standardisierten Gesamtkosten als Kostenbasis verwendet werden. Diese könnten jedoch von den tatsächlichen Kapitalkosten stark abweichen, gab die Regulierungsbehörde zu bedenken. Ein weiteres Risiko für Netzbetreiber: Wenn die tatsächlichen Gesamtkosten selbst mit Kanu-2.0-Verzerrung über den standardisierten Gesamtkosten liegen würden, würde sich ihr Effizienzwert sogar verschlechtern.

Basierend auf den Gutachtervorschlägen hat sich die Bundesnetzagentur im Festlegungsentwurf tatsächlich ein Hintertürchen geschaffen. Dies kann geöffnet werden, wenn "den Herausforderungen infolge des Transformationsprozesses der Gasverteilernetze" über die neue Abrechnungsmethode "nicht hinreichend Rechnung getragen" werde. Demnach soll selbst eine Rückkehr zur alten Best-of-Four-Abrechnung möglich sein.

Ermessensspielraum für Bundesnetzagentur

Allerdings ist das kein Wunschkonzert. "Damit steht lediglich fest, dass der Behörde ein solcher Ermessensspielraum zusteht", erläutert Rechtsanwältin Christina Will von der Energiekanzlei Rosin Büdenbender. "Wann und wie sie dieses Ermessen in Zukunft anwenden wird, hängt maßgeblich von den konkreten Einzelfällen ab."

Stehe der Behörde ein Ermessen zu, bedeute dies, dass sie nur unter sehr engen Voraussetzungen verpflichtet wäre, zu einer Anwendung der Best-of-Four-Abrechnung zurückzukehren, erklärt Will weiter. "Eine Verpflichtung bestünde nur dann, wenn es zu einer Ermessensreduzierung auf null kommt. Es ist zu erwarten, dass eine solche Verdichtung des Ermessensspielraumes erst bei ganz erheblichen Auswirkungen zulasten der Gasverteilernetzbetreiber im Effizienzvergleich angenommen werden kann." Vor Gericht hätten Gasnetzbetreiber demnach nur Erfolg, wenn sie begründen könnten, dass sich das Ermessen der Behörde aufgrund der erheblichen, belastenden Auswirkungen auf null reduziert habe.

Auf ZfK-Nachfrage betonte die Bundesnetzagentur, dass die konkrete Entscheidung über ein abweichendes Vorgehen in der jeweiligen Regulierungsperiode getroffen werde. "Zwar sprechen konzeptionell-theoretische Erwägungen grundsätzlich dafür, dass ein Abweichen von der modifizierten Bestabrechnung im Gasbereich gerechtfertigt sein könnte", teilte ein Sprecher mit. Jedoch sei eine valide Aussage, ob die Kanu-2.0-Effekte wirklich derart gravierend sein würden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es fehlten schlicht die Daten.

Velberts Stadtwerke-Chef Grau hat seinen Lieblingsweg derweil bereits ausgemacht. Aus seiner Sicht ist die Bereinigung der Datenbasis um die Kanu-2.0-Anteile für die kommende Regulierungsperiode am sinnvollsten. "Soll eine Lösung gefunden werden, die für mehrere Regulierungsperioden gültig ist, bietet sich die Best-of-Two auf Basis der standardisierten Gesamtkosten an."

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