Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann beantragte am Mittwoch in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, wie sein Büro der ZfK bestätigte. Heilmann begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit einer "extrem verkürzten Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes.
"Die Ampel weicht Klimaschutzziele nicht nur unzulässig auf, sondern führt ein Verfahren, das bei keinem Kleingartenverein zulässig wäre", sagte Heilmann der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Die Fehler sind massiver als beim sogenannten Heizungsgesetz. Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der deutschen Klimagesetzgebung. Umso mehr müssen wir uns darum kümmern, dass es auch verfassungskonform ist."
Verfahren zu Heizungsgesetz
Heilmann will die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern. Er hat eine Entscheidung bis 9.00 Uhr am Freitag beantragt. In der Hauptsache möchte Heilmann feststellen lassen, dass sein Recht als Abgeordneter "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung" verletzt worden sei.
Er schlägt vor, dies mit dem Verfahren zum Heizungsgestz zu verbinden. Der Eilantrag richtet sich ausschließlich gegen das Klimaschutzgesetz und nicht gegen das Solarpaket I, wie eine Sprecherin des Abgeordneten der ZfK bestätigte.
Sondersitzung abgelehnt
Sowohl über die Reform des Klimaschutzgesetzes als auch über das Solarpaket I hat der zuständige Ausschuss für Energie und Klimaschutz am Mittwoch abschließend beraten. Beide Gesetzesvorhaben stehen am Freitag im Bundestag zur Abstimmung. Die politische Einigung war bei beiden Gesetzespaketen allerdings erst am 15. April getroffen worden.
Zuvor galt die Reform des Klimaschutzgesetzes lange als ausverhandelt; ein Streit zwischen den Ampel-Fraktionen über das Solarpaket I hatte aber auch das Klimaschutzgesetz blockiert. Nun könnte den Regierungsfraktionen der straffe Zeitplan zum Verhängnis werden. Zuvor waren sie bereits mit einem Antrag auf eine Sondersitzung des Energie- und Klimaausschusses bei Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) abgeblitzt.
Grüne weisen Kritik zurück
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hat derweil die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. "Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen", sagte sie am Mittwochmorgen noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition.
Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. "Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann."
Zeitplan bemängelt
Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP hatten sich nach langem Ringen am 14. April auf die Details der Reform verständigt und dies einen Tag später bekanntgegeben. Die Änderungsanträge lagen laut Heilmanns Antrag ab dem Mittag des 19. April vor, allerdings nur in vorläufiger Fassung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. (jk/dpa)



