Der durchgestochene Referentenentwurf zum "Netzanschlusspaket" aus dem Bundeswirtschaftsministerium sorgt weiter für Debatten in der Energiebranche. Das interne Papier sieht weitreichende Änderungen in mehreren Energiegesetzen vor.
Während der Stadtwerkeverband VKU am Dienstag in einer ersten Stellungnahme die Initiative "ausdrücklich" begrüßte – schließlich sei ein Netzanschlusspaket "längst überfällig" gewesen –, erneuerte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) seine Kritik. "Das Netzpaket schafft neue Konflikte statt Lösungen", titelte er.
EWE-Chef: "Mehr Netze, nicht weniger Erneuerbare"
Dazwischen sortierte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein, dem unter anderem die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sowie der größte Verteilnetzbetreiber Eon angehören.
Es sei wichtig, dass das Wirtschaftsministerium mit Hochdruck an Änderungen für Netzanschlüsse arbeite, schrieb der Branchenverband. Dann bog er dort ab, wo wohl zwischen den Verbänden noch am ehesten Konsens herstellbar ist: "Die Energiewirtschaft braucht für die Bewertung des Netzpaketes ausreichend Konsultationszeit, wie dies die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag zugesagt hat."
Seine eigene Sicht der Dinge tat Markus Krebber, Chef des größten deutschen Stromerzeugers RWE, bei der Energiemesse E-World kund. "Zunehmend ist sichtbar, dass der Netzausbau zum Nadelöhr wird", sagte er. Der Ausbau müsse weitergehen. Ein schneller und kosteneffizienter Netzausbau sei der Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit. RWE besitzt seit Jahren keine eigenen Stromnetze in Deutschland mehr.
Stefan Dohler, Chef des Energiekonzerns EWE, warnte seinerseits vor einem Fadenriss bei der Energiewende. "Mehr Netze, nicht weniger Erneuerbare", gab er als Losung aus. EWE zählt zu den größten Verteilnetzbetreibern der Republik und ist über sein Tochterunternehmen Alterric führender Akteur bei Windenergie an Land.
Drei Prozent Abregelung und dann ist Schluss
Ein Hauptpunkt des durchgestochenen Entwurfs dürfte die Einführung sogenannter "kapazitätslimitierter Netzgebiete" sein. Netzbetreiber sollen diese für bis zu zehn Jahre ausweisen können, wenn die Abregelungsquote im Vorjahr mindestens drei Prozent beträgt. In den entsprechenden Gebieten soll die Anschlusspflicht für erneuerbare Anlagen entfallen. Zur Einordnung: Im dritten Quartal des vergangenen Jahres lag die Abregelung der gesamten erneuerbaren Stromerzeugung bei vier Prozent – das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervor.
Darauf verweist der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der unter anderem neue Player Lichtblick oder Octopus Energy vertritt. Der Wert von drei Prozent würde bereits heute vielerorts erreicht. "Damit wird der Anspruch auf einen unverzüglichen Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen in großen Regionen von Deutschland faktisch aufgehoben und von der Willkür der Netzbetreiber abhängig gemacht", teilte der Verband schriftlich mit.
Die Drei-Prozent-Regelung muss auch aus Sicht des Energiewirtschaftsverbandes BDEW "kritisch diskutiert" werden. Denn: "Für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde es vor dem Hintergrund der möglicherweise betroffenen Flächen und Netzabschnitte keine Planungssicherheit mehr für deren Investitionen geben."
Redispatch-Vorbehalt: Die Entschädigungen sollen gekappt werden
Die Ausweisung "kapazitätslimitierter Netzgebiete" geht mit einem sogenannten Redispatch-Vorbehalt einher. Im Falle einer Abregelung sollen die Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien anders als bisher keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben.
Beim Erneuerbaren-Verband BEE stößt der geplante Vorbehalt auf massiven Widerstand. "Der jetzige Vorschlag wird den Ausbau der Erneuerbaren abwürgen. Er ist Gift für dringend benötigte Investitionen, wenn Entschädigungen für Abregelungen pauschal infrage gestellt werden", teilte der Verband mit. Dem BNE stößt dieser ebenfalls sauer auf: "Ein bis zu 10-jähriger Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten schafft massive Unsicherheit über künftige Erträge, was die Finanzierungsbedingungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen dramatisch verschlechtert."
BDEW äußert Bedenken bezüglich der Standortgebundenheit
Weniger scharf äußert sich hierzu der BDEW. Jedoch merkt der Verband an: "Maßnahmen müssen sowohl auf der Seite der Netzbetreiber als auch bei den Anlagenbetreibern Planungssicherheit geben. Dabei ist die Standortgebundenheit von Technologien, wie Wind an Land, unbedingt zu beachten."
Zum Hintergrund: Für den Bau von Windkraftanlagen spielen die Gegebenheiten vor Ort eine ausschlaggebende Rolle. Im Fachjargon spricht man von Gebieten mit hoher Windhöffigkeit.
Würde ein windhöffiges Gebiet jedoch als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden, könnte das Projekt aufgrund der Standortabhängigkeit nicht einfach in ein Gebiet mit mehr freier Netzkapazität verlagert werden, da eben die Lage entscheidend ist.

Baukostenzuschüsse bei Erneuerbaren
Das Papier sieht außerdem noch die Möglichkeit vor, erneuerbare Energien mit einem Baukostenzuschuss zu belegen. "Das verteuert Investitionen weiter und führt am Ende zu höheren Kosten im EEG-Konto, während marktwirtschaftlicher Ausbau über PPAs zusätzlich unter Druck gerät", so die Einschätzung des BNE.
Beim Stadtwerkeverband VKU stößt der Punkt hingegen auf Gegenliebe. "Eine Beteiligung der Einspeiser an der Refinanzierung der Netzkosten kann über Baukostenzuschüsse ein sinnvoller und konsistenter Ansatz sein. Eine Einbeziehung von KWK-Anlagen halten wir aus systemischer Sicht nicht für sinnvoll", teilte der Verband mit.
Der BDEW unterstützt "die nach Netzsituation vorgesehenen regional differenzierten Baukostenzuschüsse" ebenfalls.
Künftig soll der Netzbetreiber entscheiden, wer ans Netz darf
Nach festgelegten Kriterien sollen die Netzbetreiber in Zukunft priorisieren können, welche Anlagen ans Netz angeschlossen werden und welche nicht. Damit reagiert das Wirtschaftsministerium offenbar auf vermehrte Hilfeschreie aus der Branche. Gerade Phantomspeicher machten die Netzanschlüsse im letzten Jahr zum knappen Gut – mancher nannte diese in der Folge sogar das "neue Gold".
"Die Zahl der Anschlussanfragen für Speicher, Erneuerbare und die Elektrifizierung der Industrie steigt rasant. Wir brauchen endlich klare und rechtssichere Regeln, die eine zielführende Priorisierung von Netzanschlüssen und Leistungserhöhungen ermöglichen", äußert sich der VKU zum Priorisierungsvorhaben. Dieses soll laut dem Papier im Energiewirtschaftsgesetz EnWG festgeschrieben werden.

Dem BNE hingegen scheint die Reglung im Entwurf ein Dorn im Auge zu sein. "Besonders kritisch ist, dass der Netzanschluss künftig einer individuellen Priorisierungslogik von über 800 Verteilnetzbetreibern unterliegt. Unterschiedliche Verfahren und Kriterien bedeuten mehr Bürokratie, mehr Rechtsunsicherheit und eine spürbare Verlangsamung des Ausbaus. Der bundesweit einheitliche Anschluss- und Einspeisevorrang wird damit faktisch ausgehöhlt."
Selbst, wenn eine solche Regelung zustande kommen sollte, gilt es als unwahrscheinlich, dass jeder Verteilnetzbetreiber einzelne Kriterien und Verfahren einführen wird.


