Wie viele Netzgebiete in Deutschland könnten künftig als kapazitätslimitierte Gebiete ausgewiesen werden, wenn das aktuell vorliegende Netzpaket Gesetz werden würde? Diese Frage steht im Zentrum der Verhandlungen zwischen Union und SPD. Der Gesetzentwurf wurde mittlerweile in den Bundestag eingebracht.
In kapazitätslimitierten Gebieten müssten Betreiber neuer Windkraft- und Solaranlagen zumindest teilweise auf einen finanziellen Ausgleich für abgeregelte Strommengen verzichten. Das macht den Ausbau von Windkraft- oder Solaranlagen in diesen Gebieten unwirtschaftlicher. Das Instrument ist in der Energiebranche als Redispatchvorbehalt bekannt.
Windkraft: Nur sechs Prozent der Umspannwerke kapazitätslimitiert
Eine Studie des Beratungshauses E-Bridge im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gibt nun einen ersten Überblick, wie viele Netzgebiete unter den Redispatchvorbehalt fallen könnten. Nach jetzigem Stand sind demnach sechs Prozent der betrachteten Umspannwerke für Windkraftanlagen kapazitätslimitiert. Für Photovoltaik-Anlagen sind es nur fünf Prozent.
Die Studienautoren verwendeten für ihre Analyse Daten zwischen 2023 und 2025. Da sich Netz- und Erneuerbaren-Ausbau dynamisch entwickeln, kann sich die Zahl kapazitätslimitierter Gebiete über die Jahre verändern.
Die kapazitätslimitierten Netzgebiete für Windkraftanlagen konzentrieren sich auf Norddeutschland, wo das Windaufkommen besonders hoch ist. Nur ein geringer Teil der kapazitätslimitierten Gebiete betrifft sogenannte Windvorranggebiete, die exklusiv oder bevorzugt für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen genutzt werden sollen.
Bei 70 Prozent der Windvorranggebiete gilt weder das eine noch das andere: Sie sind nicht kapazitätslimitiert und noch nicht mit einem Windpark bebaut. Lediglich in zwei Prozent der Fälle ist es so, dass das Gebiet kapazitätslimitiert wäre, obwohl es noch gar keinen Windpark gibt.
Photovoltaik: Meiste kapazitätslimitierte Gebiete in Bayern
Die meisten kapazitätslimitierten Gebiete für Photovoltaikanlagen befinden sich in Bayern. Vereinzelt wären aber auch Netzgebiete in Norddeutschland betroffen.
Laut aktuellem Gesetzentwurf könnten Netzbetreiber Netzgebiete grundsätzlich bis zu sechs Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn im Vorjahr mehr als fünf Prozent des Stroms wegen Netzengpässen abgeregelt wurden. Betroffene Betreiber neuer Windräder an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen würden bei Abregelungen für bis zu 20 Prozent der Jahresstrommenge keine Entschädigung mehr erhalten.
Der Redispatchvorbehalt ist der wohl umstrittenste Bestandteil des Netzpakets. Das Instrument, das den netzdienlichen Ausbau erneuerbarer Energien anreizen soll, wurde in den Verhandlungen zwischen dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium und dem SPD-geführten Umweltministerium entschärft. Dennoch fordern führende Erneuerbaren-Verbände weitere Korrekturen. Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber Eon warnt dagegen vor einer weiteren Verwässerung.
SPD-Verhandlerin kritisiert Redispatchvorbehalt
Auch im Bundestag dürften Union und SPD noch hart um den Redispatchvorbehalt ringen. SPD-Verhandlerin Nina Scheer kritisierte im ZFK-Interview, dass das Instrument das Verfehlen der Erneuerbaren-Ausbauziele in Kauf nehme. CDU-Verhandler Lars Rohwer legte sich beim Redispatchvorbehalt nicht fest. "Es war wichtig, dass er debattiert wurde", sagte er.
Rohwers Parteikollegin, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, dürfte sich dagegen durch die Studie in ihrer Linie bestätigt fühlen. Ihr Haus war schon früh der Ansicht, dass der Redispatchvorbehalt nur einen kleinen Teil der Netzgebiete in Deutschland betreffe. Reiche selbst hält das Instrument für wichtig, um den erneuerbare Energien kosten- und systemeffizienter auszubauen.