Von Julian Korb
Verbände der Wohnungs- und Solarwirtschaft haben sich für mehr Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Selbstversorgung ausgesprochen. Anders als auf Eigenheimen, Gewerbedächern und Freiflächen seien Solaranlagen auf den Dächern deutscher Mehrfamilienhäuser bislang eher eine Ausnahme, berichtete der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in Berlin. Dabei würden laut einer repräsentativen Umfrage 59 Prozent der Mieterinnen und Mieter es begrüßen, sauberen und günstigen Solarstrom vom Dach des Wohngebäudes zu beziehen.
Der BSW und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) verwiesen auf das 2024 eingeführte Betreiberkonzept der "gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" (GGV), das die Solarstromnutzung in Mehrfamilienhäusern vereinfachen soll. Laut Verbraucherzentrale errichtet dabei ein Investor, der meist der Vermieter ist, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und schließt mit interessierten Bewohnern des Gebäudes einen Stromliefervertrag für Strom aus dieser Anlage ab.
Bewohner können Stromlieferanten weiter frei wählen
Die Haushalte im Gebäude könnten dann den vor Ort produzierten Strom nutzen ‒ zu einem geringeren Preis, als für Netzstrom verlangt werde. "Mit dem Solarstrom lässt sich ein Teil des Strombedarfs decken, und für den anderen Teil kann jeder Haushalt seinen Stromlieferanten weiterhin frei wählen", betonen die Verbraucherschützer.
Die Hausbewohner könnten dabei frei entscheiden, ob sie an der GGV teilnehmen. Mieterinnen und Mietern werde dadurch der Zugang zu günstigem Solarstrom deutlich erleichtert, erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Einzelheiten zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung behandelt ein neuer Leitfaden von BSW und GdW.
Für die Anlagenbetreiber sieht die NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz in dem Konzept wirtschaftliche Chancen gegenüber einer reinen Netzeinspeisung des Solarstroms. "Der Strompreis kann so gestaltet werden, dass sich die Anlage in einem angemessenen Zeitraum rechnet und die Mieter:innen gleichzeitig von günstigem, klimafreundlichem Solarstrom profitieren", heißt es in einem Artikel der Landesgesellschaft im Internet. Auch steigere eine PV-Anlage den Wert der Immobilie und senke langfristig die Betriebskosten.
Erste Projekte angekündigt
Im Markt ist die Mieterstrom-Alternative noch nicht vollständig angekommen; erste Projekte sind aber zu beobachten. So haben der Hannoveraner Energieversorger Enercity und der Solarspezialist Marcley im Dezember 2024 Deutschlands erstes Projekt mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung angekündigt.
Die GGV gilt im Vergleich zum Mieterstrommodell des EEG als konzeptionell einfacher, unter anderem weil der nicht durch Solarstrom gedeckte Bedarf weiterhin von jedem Teilnehmer durch einen externen Versorger seiner Wahl gedeckt werden kann. Es gibt also keine Pflicht zur Reststromversorgung.
Im Mieterstrom hingegen muss der Anbieter den kompletten Bedarf aller Teilnehmer decken und hierfür entsprechende Strommengen beschaffen. Allerdings ist dies auch eine wichtige zusätzliche Erlösquelle.
Außerdem bedingt die praktische Umsetzung der konzeptionell einfachen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ein aufwendiges Zählerkonzept. Im Gegensatz zum Mieterstrom gibt es hier auch noch keine erprobten Standards. (mit Material der Deutschen Presse-Agentur).
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