Von Julian Korb
Dass die Bundesnetzagentur das System der Stromnetzentgelte reformieren will, ist bereits länger bekannt. Die Bonner Behörde ließ bereits im vergangenen Jahr durchblicken, dass sie dabei auch über sogenannte Einspeiseentgelte nachdenkt, also eine Beteiligung von Erzeugern an den Netzentgelten. Nun hat sie diese Überlegungen in einem Diskussionspapier dargelegt, ohne jedoch bereits eine Entscheidung zu treffen.
Vonseiten der Erneuerbaren-Branche, aber auch von Biogasanlagen- und Speicherbetreibern kommt aber bereits jetzt Kritik. "Kontinuierliche Netzentgelte würden uns Erneuerbaren-Betreiber nicht weiterbringen", sagte Christian Arnold, Geschäftsführer für das operative Deutschlandgeschäft beim Projektentwickler Juwi, der ZfK.
Wirtschaftlichkeit bei PV-Projekten
Einspeiseentgelte würden neue Projekte demnach weiter belasten, "solange für diese Mehrkosten keine Absicherung, etwa durch Anpassung des Höchstwerts in den EEG-Ausschreibungen und gesetzlichen Marktwerten im selben Maße möglich wird."
Arnold machte deutlich, dass die Lage ernst ist. "Im PV-Bereich kommen die Projekte bereits heute an ihre Wirtschaftlichkeitsgrenze. Jeder Cent, den wir mehr zahlen müssen, kann über Leben und Sterben eines Projektes entscheiden."
Ähnlich sieht das der Bundesverband Soalrwirtschaft (BSW Solar). "Bei der Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit von neuen Solaranlagen nicht beeinträchtigt wird, unabhängig davon, ob es sich um große Freiflächenanlagen oder dezentrale Prosumer-Anlagen handelt", so BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Einspeisenetzentgelte seien vor diesem Hintergrund als kritisch zu bewerten und würden den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen.
Verband erwartet steigende Preise
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie warnt vor den möglichen Folgen. "Einspeisenetzentgelte hätten höchstwahrscheinlich steigende Strompreise zur Folge; die Endverbraucher zahlen bereits heute einen sehr hohen Anteil an Umlagen auf den Strom", so BEE-Präsidentin Simone Peters. Der Verband geht davon aus, dass sich die zusätzlichen Kosten für Einspeiser in höheren Ausschreibungsgeboten für Wind- oder PV-Anlagen niederschlagen.
Insbesondere für EEG-geförderte Bestandsanlagen würden nachträglich festgelegte Einspeiseentgelte zudem einen ungerechtfertigten Rückgriff darstellen, so die Verbandsvertreterin weiter. Einzelne Erzeuger wie Wind- und Solarparks würden durch Umspannwerke und andere inhärente Infrastruktur bereits heute einen Beitrag zum Netzausbau leisten. Auch Speicher könnten Systemdienstleistungen erbringen.
Biogasbranche will Ende von Industrie-Ausnahmen
In der Biogasbranche ist die Skepsis gegenüber Einspeiseentgelten ebenfalls groß. "Eine pauschale Beteiligung von Einspeisern erneuerbaren Stroms sehen wir kritisch, insbesondere Biogasanlagen können erneuerbaren Strom bedarfsgerecht einspeisen und haben in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau ihrer Flexibilität investiert“, sagte Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, der ZfK. "Dieses systemdienliche Verhalten muss bei Weiterentwicklung der Stromnetzentgelte berücksichtigt werden."
Hochi rief dazu auf, in der Debatte um die Kosten des Netzausbaus auch zu berücksichtigen, dass Klimaschadenskosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien verringert würden. Bei der Weiterentwicklung der Stromnetzentgelte solle die Bundesnetzagentur zunächst die "weitgehenden Befreiungstatbestände für große Stromverbraucher" sorgfältig prüfen – und damit auch die "konsequente Verringerung von Mitnahme-Effekten".
Gemeint sind unter anderem die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen aus dem Paragrafen 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, die sogenannte 7000-Stunden-Regel überprüfen zu wollen.
Ausgestaltung von Einspeiseentgelten
In ihrem Diskussionspapier zur Neuregelung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) stellt die Bundesnetzagentur infrage, ob Einspeiser weiterhin von Netzentgelten befreit bleiben. Das Argument: Ausbau, Netzanschluss und Netzengpassmanagement verursachen Kosten. Das betrifft etwa Wind- und Solaranlagen, aber auch Biogasanlagen.
Offen ist bislang, wie solche Einspeiseentgelte ausgestaltet würden. Von einem festen Betrag pro installierter Leistung über einen Leistungspreis pro eingespeiste Last bis zu einem regional unterschiedlich ausgestalteten Entgelt sind viele Modelle denkbar.
Die Bundesnetzagentur verspricht sich durch die Änderung zum einen, dass mehr Anreize für einen netzdienlichen Ausbau der Erneuerbaren gesetzt werden. Zum anderen könnten die steigenden Netzentgelte auf mehr Nutzer verteilt und somit für den Einzelnen gesenkt werden.
Die Maßnahme dürfte aber politisch umstritten sein. Vor allem bei Bestandsanlagen könnten Einspeiseentgelte zu rechtlichen Problemen führen. Außerdem könnten einzelne Technologien, wie etwa Batteriespeicher, künftig am Strommarkt benachteiligt werden.
Baukostenzuschüsse rechtlich nicht möglich
Klar ist derzeit nur, dass einmalige Baukostenzuschüsse für Wind- und PV-Parks aus rechtlichen Gründen derzeit ausscheiden. Unklar ist, wie die angekündigte Abschaffung der Vergütung für vermiedene Netzentgelte mit der Einführung von Einspeisenetzentgelten zusammenpasst. Die Bonner Behörde zeigt sich in dem Papier noch unschlüssig, sieht aber einen klaren Reformdruck.
Nun will die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit Marktakteuren herausfinden, welches Modell sich am besten eignet. Offene Fragen sind etwa: Soll die Einspeisung von Energie grundsätzlich als Netznutzung gelten? Und wie wäre es möglich, Erneuerbare an spezifischen Kosten wie etwa dem Redispatch gezielt zu beteiligen?
Auch BDEW warnt vor Einführung
Gegenstimmen kommen bislang aber nicht nur aus der Erneuerbaren- und Speicherbranche. Auch der Energieverband BDEW lehnt Einspeiseentgelte ab. In einem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier des Verbandes heißt es unter anderem, Einspeisenetzentgelte "würden die Komplexität maßgeblich erhöhen, mit bürokratischem Aufwand einhergehen und nicht zuletzt aufgrund der sehr heterogenen Nutzerstruktur zu unwägbaren Abweichungen von der Marktneutralität führen."
Dass eine Reform der Stromnetzentgelte nötig ist – darin sind sich die meisten Marktakteure jedoch einig. "Die Netzentgeltsystematik wird den Herausforderungen der Energiewelt von heute und morgen nicht mehr gerecht", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae zum neuen Diskussionspapier am Montag. Die Netzentgelte müssten demnach "verursachungsgerechter“ werden. Konkret müsse das bepreist werden, "was wirklich Netzkosten verursacht."
Das scheint auch das Ziel der Bundesnetzagentur zu sein. "Wir wollen eine angemessene Kostenzuordnung auf die Netznutzerinnen und ‑nutzer erreichen", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung des Papiers. Über die Frage, was "angemessen" bedeutet, dürfte sich die Branche noch streiten.
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