Von Andreas Baumer
Union und SPD haben ein Problem. Mit einer Halbierung der Netzentgelte und einer Senkung der Stromsteuer dürfte eine kurzfristige pauschale Senkung der Strompreise für Haushalte in Höhe von fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) nicht zu schaffen sein. Will eine mögliche schwarz-rote Bundesregierung an ihrem Ziel trotzdem festhalten, müsste sie noch an anderen Punkten ansetzen. Hier ein Überblick:
Szenario 1: Mehr Zuschüsse zu Übertragungsnetzentgelten
Von einer Halbierung der Übertragungsnetzentgelte um rund drei Cent pro Kilowattstunde (kWh) würden vor allem Unternehmen profitieren, die direkt ans Hoch- oder Höchstspannungsnetz angebunden sind. Haushalte, die über das Niederspannungsnetz versorgt werden, würden dagegen weniger stark entlastet werden.
Nach Schätzung des Energieverbands BDEW würden Haushalte pro einer Milliarde Euro Bundeszuschuss um durchschnittlich 0,2 Cent pro kWh entlastet werden. Bei einem diskutierten Zuschuss von fünf bis sechs Milliarden Euro wäre das also ungefähr ein Cent pro kWh, samt Mehrwertsteuer ein wenig mehr. Das Problem für Union und SPD: Die Senkung der Stromsteuer bringt – inklusive Mehrwertsteuer – ebenfalls nur 2,3 Cent pro kWh.
Die Bundesregierung müsste also weitere Milliarden Euro zuschießen, um auf die Fünf-Cent-Marke zu kommen. Der Vorteil einer Entlastung über die Übertragungsnetzentgelte: Das wäre kurzfristig und einfach umsetzbar, wie das Analysehaus Consentec in einer neuen Studie schreibt, die von den Branchenverbänden VKU und ZVEI in Auftrag gegeben wurde.
Der Nachteil: Die Übertragungsnetzentgelte kommen nicht überall gleich an. Stromverbraucher würden also unterschiedlich stark entlastet werden. Zudem ist fraglich, ob sich überhaupt für alle Haushalte eine Entlastung von 2,5 Cent pro kWh über Übertragungsnetzentgelte erzielen ließe.
Zur Halbierung der Übertragungsnetzentgelte liefert Consentec Zahlen. Demnach gibt es Netzregionen, in denen eine derartige Absenkung "praktisch keine Entlastungswirkung" bringen würde, während in anderen Netzregionen schon durch diese Maßnahme zwei Cent pro kWh eingespart werden könnten.
Szenario 2: Zuschüsse zu Verteilnetzentgelten
Zielgerichteter könnte der Bund Haushalte entlasten, wenn er bei den Verteilnetzentgelten ansetzt. Allerdings wäre eine derartige Entlastung erheblich komplizierter, da faire Regeln für verschiedene Netzebenen und -gebiete geschaffen werden müssten.
Während der Bund außerdem zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte nur an vier Netzbetreiber Zuschüsse auszahlen müsste, wären es auf Verteilnetzebene bis zu 900. Consentec hält direkte Zuschüsse für Verteilnetzbetreiber deshalb "höchstens mittelfristig" für umsetzbar.
Korrektur: In einer vorherigen Version stand, dass Haushalte pro einer Milliarde Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten um durchschnittlich 0,4 Cent pro kWh entlastet würden. Es sind durchschnittlich 0,2 Cent pro kWh.
Szenario 3: Zuschüsse zu netzbezogenen Umlagen
Als netzbezogene Umlagen werden der Aufschlag für besondere Netznutzung und die Offshore-Netzumlage bezeichnet. In diesem Jahr beträgt der Aufschlag für besondere Netznutzung rund 1,6 Cent pro kWh. Die Offshore-Umlage liegt bei 0,8 Cent pro kWh.
Laut Consentec würden Zuschüsse zu netzbezogenen Umlagen bei Haushalten Entlastungen in bundesweit einheitlicher Höhe bewirken. Auf jeden Fall könnte man damit in Kombination mit der Senkung der Stromsteuer und der Übertragungsnetzentgelte die Fünf-Cent-Marke knacken, ohne dass es erhebliche Streueffekte gibt.
Das Problem hierbei: Bei einer reinen Senkung der netzbezogenen Umlage würden Großverbraucher kaum entlastet werden, weil bei ihnen nicht der reguläre Satz erhoben wird. Consentec plädiert deshalb dafür, Zuschüsse zwischen Übertragungsnetzentgelten und netzbezogenen Umlagen etwa hälftig aufzuteilen. Profitieren von der Senkung der Übertragungsnetzentgelte stärker Großverbraucher, sind es bei den netzbezogenen Umlagen eher die kleinen Verbraucher, also beispielsweise Haushalte.
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