CDU-Vorsitzender Friedrich Merz

CDU-Vorsitzender Friedrich Merz

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Von Andreas Baumer

Versprochen, gehalten: Was kurzfristige Strompreissenkungen betrifft, scheinen CDU und CSU geliefert zu haben. Um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) wollten sie die Strompreise senken. Genauso soll es laut Sondierungspapier nun auch kommen. Aber kommt es tatsächlich so?

Die Union setzte durch, dass in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte halbiert werden. Doch was heißt das genau?

Zunächst zur Stromsteuer. Derzeit liegt der Regelsatz bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dieser gilt beispielsweise für Haushalte. Für sie würde eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß (0,1 Cent pro kWh) eine Ersparnis von 1,95 Cent pro kWh bringen. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer, die für diesen Betrag ebenfalls entfallen würde. Gesammelt würde das einer Entlastung von 2,32 Cent pro kWh entsprechen. Damit wäre also fast die Hälfte auf dem Weg zum Unionsversprechen geschafft.

Durchschnittliche Übertragungsnetzentgelte nur Richtwert

Kommen die Übertragungsnetzentgelte, die halbiert werden sollen. Derzeit liegen die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte bei 6,65 Cent pro kWh. Bei einer Halbierung würden also rund 3,33 Cent pro kWh übrig bleiben. Aber Vorsicht: Die 6,65 Cent pro kWh sind lediglich ein von Übertragungsnetzbetreibern berechneter Richtwert. Sie werden nicht eins zu eins an Haushaltskunden weitergegeben. Vielmehr sei die Auswirkung von Kundengruppe zu Kundengruppe unterschiedlich, ordnet der Energieverband BDEW auf ZfK-Anfrage ein.

Andrees Gentzsch, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erläuterte dies bei einer Anhörung im Bundestag im Januar so: Demnach verringert sich das durchschnittliche Netzentgelt für Kunden der Höchst- und Hochspannung – in der Regel sind das große Industriekunden – um etwa 0,45 Cent pro kWh, wenn eine Milliarde Euro zugeschossen wird.

Gewerbe- und Haushaltskunden der Niederspannungsebene werden in diesem Fall um etwa 0,2 Cent pro kWh entlastet. Aber: "Eine genaue Entlastung für Kunden oder Kundengruppen kann aufgrund der Abhängigkeit der Netzentgelte von dem Lastprofil des Kunden nicht angegeben werden."

Rechenbeispiel mit Richtwert

Als die damalige Ampelkoalition Ende 2023 Zuschüsse für die Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro aus Sparzwängen streichen musste, mussten die Übertragungsnetzbetreiber ihre durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte von 3,19 Cent pro kWh auf 6,43 Cent pro kWh erhöhen. Dies entsprach etwa einer Verdopplung der durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte.

Wirkt der BDEW-Richtwert für Entlastungen in umgekehrten Maß auch für weggefallene Zuschüsse, wären damals die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte für Haushalte um 1,1 Cent pro kWh gestiegen. Inklusive Mehrwertsteuer wären es 1,3 Cent pro kWh gewesen.

Union und SPD versprechen nun eine Art Rolle rückwärts. Doch selbst, wenn die Entlastung bei einer Halbierung der Übertragungsnetzentgelte nun etwas höher ausfallen würde als damals die Zusatzkosten, ist nur schwer vorstellbar, wie auf diesem Weg eine durchschnittliche Entlastung für Haushalte von mehr als 2,5 Cent pro kWh zustande kommen sollte. Die aber wäre nötig, um zusammen mit der Entlastung durch die niedrigere Stromsteuer (2,32 Cent pro kWh samt Mehrwertsteuer) auf insgesamt mindestens fünf Cent pro kWh zu kommen.

Bei Unternehmen wird es noch kniffliger

Noch kniffliger wird die Rechnung, wenn man Unternehmen betrachtet. Für das produzierende Gewerbe sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt in der Regel bei der Stromsteuer schon jetzt der europäische Mindestsatz von 0,05 Cent pro kWh. Zumindest in diesem Jahr könnten sie also gar nicht von einer pauschalen Senkung der Stromsteuer profitieren. Diese genießen sie ja bereits.

Im nächsten Jahr würde es etwas anders aussehen. Denn die pauschale Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe läuft Ende 2025 aus, sofern der Gesetzgeber zuvor nicht handelt.

Das heißt aber nicht, dass dann wieder alle Unternehmen den regulären Stromsteuersatz zahlen müssten. Manche, energieintensive Prozesse waren schon zuvor von der Stromsteuer befreit. Zu nennen sind etwa die Glas-, Keramik- und Zementindustrie. Zugegebenermaßen dürften die fünf Cent pro kWh Entlastung aber ohnehin nicht auf diese Industriezweige gemünzt gewesen sein.

Fehler entdeckt? Dann wenden Sie sich gern an Andreas Baumer (a-baumer[at]zfk[dot]de).

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