Ist eine preisliche Loslösung des Ersatzversorgungstarifs vom Grundversorgungstarif auch für Haushaltskunden bald möglich? Zumindest verdichten sich die Anzeichen, dass genau dies ein Teil des Gesetzesbündels sein könnte, mit dem die Bundesregierung auf die Turbulenzen am Energiemarkt reagieren will.
In diese Richtung schienen etwa jüngste Ausführungen von Patrick Graichen, verbeamtetem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu deuten. Auf dem "Handelsblatt"-Energiegipfel sagte er zwar, dass das Ministerium klarstellen wolle, dass Zweittarife möglich seien. Ein "Dauerzustand" könne das aber nicht sein. Auch da müsse es Zeiträume geben.
Ersatzversorgung zeitlich begrenzt
Und dann falle man als Kunde aus der sogenannten Ersatzversorgung im Zweifel in eine neu kalkulierte Grundversorgung, führte er aus. Eine aufschlussreiche Aussage.
Tatsächlich ist die Ersatzversorgung, in der etwa Kunden insolventer Anbieter landen, zeitlich begrenzt – nämlich auf drei Monate. Dann fallen Haushaltskunden in die Grundversorgung, sofern sie sich für keinen anderen Energieanbieter entschieden haben.
Aufspaltung bislang nicht möglich
Nur ist bislang ein Preisaufschlag im Ersatzversorgungstarif gegenüber dem Grundversorgungstarif zumindest für Haushaltskunden nicht möglich. So hält §38 im Energiewirtschaftsgesetz fest, dass die Preise der Ersatzversorgung die der Grundversorgung nicht übersteigen dürfen. Darauf hatte nicht zuletzt Rechtsanwältin Miriam Vollmer in einem Gastbeitrag für die ZfK aufmerksam gemacht, als die Debatte im Herbst schon einmal hochkochte. (Hier geht's zum Gastbeitrag.)
Jetzt meldete sich auch Oliver Krischer, seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu Wort. Er findet: "Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen." Das deckt sich mit der Absage Graichens an Zweittarife, vermeintlich gesplittete Grundversorgungstarife, als "Dauerzustand".
Verbraucherschützer besorgt
Krischer sagte aber auch, dass sein Ministerium "das Instrument der Grund- und Ersatzversorgung auf neue Füße stellen" wolle. Auch nach dieser Lesart scheint eine preisliche Loslösung der Ersatzversorgung von der Grundversorgung alles andere als ausgeschlossen.
Verbraucherschützer zeigten sich am Montag besorgt. Die Absage einer Aufspaltung der Grundversorgungstarife müsse auch für die Ersatzversorgung gelten, schrieb Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW auf Twitter. Energiejurist Holger Schneidewindt ergänzte: "Wenn Ungleichbehandlung [bei der] Ersatzversorgung zulässig gemacht wird, ist das im Ergebnis weniger als jetzt für Verbraucher." Der Verbraucherzentrale Bundesverband wiederum forderte, dass der Tarif der Ersatzversorgung dem der Grundversorgung entspreche.
BDEW stärkt Krischer Rücken
Der Branchenverband BDEW hingegen stärkte Krischer den Rücken. Der Staatssekretär setze grundsätzlich an den "richtigen Stellschrauben" an, um künftig ähnliche Situationen zu entschärfen, teilte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, per Presseaussendung mit.
Nach ZfK-Informationen könnte eine preisliche Aufteilung der Grund- und Ersatzversorgung auch in der Stadtwerkewelt auf Zustimmung stoßen. Grundversorger könnten die Preise im Ersatzversorgungstarif dann stärker am Spotmarktgeschehen ausrichten.
"Es gibt Handlungsbedarf"
Schärfere Regeln kündigte Krischer auch im Umgang mit Anbietern an, die in den vergangenen Wochen durch kurzfristige Vertragskündigungen und Lieferstopps aufgefallen waren. Die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferung sollten künftig mehrere Monate vorher angekündigt werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
"Es gibt Handlungsbedarf", sagte er. "Wir wollen deshalb die Hürden für Liefereinstellungen erhöhen."
"Darf sich so nicht wiederholen"
Das Ministerium werde außerdem Vorschläge machen, wie die unseriösen Wettbewerber von der Bundesnetzagentur besser herausgefiltert werden. "Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen." (aba/dpa)



