Heizen mit Abwärme und Co.: Die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen stößt nicht überall auf Gegenliebe. (Symbolbild)

Heizen mit Abwärme und Co.: Die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen stößt nicht überall auf Gegenliebe. (Symbolbild)

Bild: © obs/Orcan Energy AG

Bis zum Jahr 2045 soll die Wärmeversorgung in Deutschland dekarbonisiert sein. Bis zum Jahr 2026 sollen Gemeinden über 100.000 Einwohner ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben. Kleinere Kommunen haben bis zum Jahr 2028 Zeit.

Im ZfK-Interview hat Unions-Fraktionsvize Sepp Müller zuletzt angekündigt, dass er sehr zuversichtlich ist, kleine Kommunen mit Sicht auf die Frist "deutlich entlasten" zu wollen. Ein Viertel der deutschen Bevölkerung lebt in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnenden. Die 9156 Gemeinden bilden jedoch rund 85 Prozent der deutschen Kommunen ab, wie aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht (Stand: 31.12.2024). Doch wie sieht es aktuelle bei der Wärmeplanung der kleinen Kommunen aus?

Städtetag wollte Frist von Anfang an verschieben

Die kommunale Wärmeplanung ist im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) geregelt. Erarbeitet wurde es federführend vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das Wirtschaftsministerium war ebenfalls beteiligt. Auf Anfrage der ZfK antwortete das BMWSB: "Knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 1. Januar 2024 hat sich die kommunale Wärmeplanung als eines der Schlüsselinstrumente für die Wärmewende etabliert. Auch in kleinen Kommunen kommt ihr eine wichtige Rolle zu." Denn auch in vielen kleinen Kommunen gäbe es Netze, für die eine langfristige Planung notwendig sei.

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) sei die Frist zum 30. Juni 2028 für kleine Gemeinden jedoch zu kurz. Auf ZfK-Anfrage heißt es: "Wir haben schon bei der Genese des WPG auf etwas längere Fristen gedrängt, damit die Wärmeplanung leistbar ist." Gefordert wurde damals eine Verlängerung bis Ende 2028.

Konvoiverfahren

Das Bauministerium hält dagegen, dass es für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnenden die Möglichkeit für verkürzte oder vereinfachte Prozesse gäbe. Außerdem sei es möglich, die Wärmeplanungen in sogenannten Konvois durchzuführen. "Die gemeinsame Durchführung der Wärmeplanung kann insbesondere bei kleineren Kommunen administrative, fachliche und finanzielle Synergien heben."

Im Gespräch mit der ZfK verwies Kerstin Andreae, Chefin des Energiewirtschaftsverbandes BDEW, zuletzt ebenfalls auf die Konvoiverfahren. Allerdings sehe sie hier in erster Linie die Länder in der Pflicht. Diese müssten dafür Sorge tragen, dass die kleineren Kommunen sich in den Konvoiverfahren koordinieren, sonst drohe ein Flickenteppich.

Frist laut KWW notwendig

In Halle ist im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ein Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende (KWW) entstanden, geleitet wird dieses von der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Auf Nachfrage stellen die Expert:innen aus dem KWW klar: "Die kommunale Wärmeplanung bringt in kleinen Kommunen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich."

Der Planungsprozess sei pro Kopf teurer, der Personalaufwand herausfordernder. Aber die häufig weniger komplexe Siedlungsstruktur, die geringeren Wärmebedarfe, bekannte Akteure und eine höhere Flächenverfügbarkeit, seien Vorteile für kleine Kommunen. "Insgesamt lohnt sich eine kommunale Wärmeplanung (KWP) auch für diese (Anm. d. Red.: kleinen) Kommunen." An der Frist für kleine Kommune solle aus Sicht des KWW nicht mehr gedreht werden. Ohne klare Fristen würde häufig die Priorisierung von Projekten entfallen.

Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums kommunale Wärmewende (KWW) der Dena, betont: "Die Wärmewende bietet eine Möglichkeit, den ländlichen Raum zu stärken und eine breite Akzeptanz für den Transformationsprozess zu schaffen. Die kommunale Wärmeplanung ist dabei nur der erste Schritt auf einem langen Weg. Sie stellt eine Chance dar, die Wärmeversorgung lokal zu gestalten."

Stadtwerkeverband zuversichtlich

Laut dem KWW benötigt der Planungsprozess in kleinen Kommunen rund eineinhalb Jahre. Bisher seien rund fünf Prozent abgeschlossen und 41 Prozent befinden sich im Planungsprozess. "Bisher zeigt sich also ein realistisches Bild – vor allem auch, weil die Kommunen, die jetzt beginnen, von der zunehmenden Erfahrung der KWP-Dienstleistenden und der größeren Kommunen profitieren."

Der Stadtwerkeverband VKU zeigt sich mit Blick auf den Fahrplan der Wärmepläne in kleinen Kommunen zuversichtlich. "91 Prozent unserer Stadtwerke und kommunalen Energieversorger gehen aktuell davon aus, dass der Wärmeplan ihrer Kommune pünktlich bis Mitte 2026 beziehungsweise 2028 fertig wird", teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.

Kleinere Vereinfachungen wären jedoch denkbar, um schneller Ergebnisse vorweisen zu können. "Wichtig wäre dabei allerdings, dass der Zeitplan durch eine entsprechende WPG-Novelle mit anschließenden Umsetzungen in das jeweilige Landesrecht nicht gefährdet werde, damit Bürger, Wirtschaft und Stadtwerke rasch Klarheit und Planungssicherheit bekommen", so die Sprecherin.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper