Das kommunale Wärmeplanungsgesetz hat den Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen passiert.
Dabei bleiben zentrale Finanzierungsfragen offen.
Geld für Ausarbeitung der Wärmepläne
Da sind die rund 500 Millionen Euro, die die Bundesregierung den Kommunen für die Ausarbeitung der Wärmepläne zur Verfügung stellen will. Laut Gesetz müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 fertig sein. Kleinere Städte und Gemeinden haben zwei Jahre mehr Zeit.
Das Problem: Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, dem infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts 60 Milliarden Euro abhanden gekommen sind. Der Wirtschaftsplan des Fonds werde nun überarbeitet, teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf ZfK-Anfrage mit. "Zu einzelnen Maßnahmen können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern."
Fragezeichen bei Wärmenetze-Förderung
Auch die Zukunft der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW, die den Auf-, Aus- und Umbau von Wärmenetzen in Richtung Klimaneutralität fördern soll, ist ungeklärt. Zuletzt waren dafür knapp vier Milliarden Euro bis 2026 vorgesehen – aus Sicht der Energiebranche viel zu wenig.
Das Problem: Auch dieses Programm finanziert sich aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds.
Fernwärmeverband schlägt Alarm
Am Freitag schlug der Fernwärmeverband AGFW Alarm. "Der drohende BEW-Förderstopp wäre der Worst Case für die Branche", ließ sich Geschäftsführer Werner Lutsch zitieren. "Wir fordern die Bundesregierung daher auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzierungsgrundlage der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nachhaltig zu sichern."
Führende Energieverbände fordern seit Monaten, das Programm in das kommunale Wärmeplanungsgesetz zu integrieren und die Mittel auf drei Milliarden Euro pro Jahr aufzustocken. Die Ampel-Koalition lehnte dies ab.
Verzahnung mit Heizungsgesetz
Ziel der Regierungskoalition war es, das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, mit dem Wärmeplanungsgesetz zu verzahnen. Heißt: Die im Heizungsgesetz verankerten Vorgaben, dass Wärme in neuen Anlagen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren oder unvermeidbaren Energiequellen kommen muss, gelten von 2024 an nur für Neubaugebiete.
Für den Bestand werden entsprechende Pflichten erst scharf gestellt, wenn die Kommunen ihre Wärmepläne vorgelegt haben beziehungsweise die zweite Jahreshälfte 2028 begonnen hat. Um Endkunden den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu erleichtern, wollte die Koalition allein für 2024 knapp 19 Milliarden Euro einplanen.
"Ampel ist Finanzierung irrelevant"
Doch auch diese Mittel sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Zumindest stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP am Mittwoch in Aussicht, Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich von der verhängten Sperre auszunehmen.
In der Schlussdebatte im Bundestagsplenum rieb sich die Opposition in diesen Wunden. "Wie beim Heizungsgesetz sind für [die Ampel] wieder einmal die Belange der Betroffenen, die Finanzierung und die praktische Umsetzung irrelevant", sagte die AfD-Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann.
"Soziale Flanke der Heizwende ist offen"
"Die soziale Flanke der Heizwende ist offen und ungeklärt", teilte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak mit. "Das ist mit Blick auf die quälende und viele Menschen verunsichernde Debatte der letzten Monate völlig unangemessen."
Ganz anders urteilte Daniel Föst, baupolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Er sprach von einem "Meilenstein". "Das erste Mal gehen wir die Dekarbonisierung der Wärme in ganz Deutschland an." Dabei müsse zuerst der Staat liefern und dann erst der Privatmann.
"Werden Quartett bis Jahresende fertig haben"
"Wir werden am Ende dieses Jahres das Quartett fertig haben", versprach er mit Blick auf das bereits beschlossene Gebäudeenergiegesetz, das Wärmeplanungsgesetz und die noch ausstehenden Förderprogramme für effiziente Wärmenetze und Gebäude. "[Damit] schaffen wir Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger."
Kurz vor Schluss hatten die Ampel-Fraktionen noch einige Änderungen am Gesetzesvorhaben vorgenommen. Unter anderem gab es Erleichterungen für Bioenergie und Müllabwärme. Zustimmung gab es dafür vom Stadtwerkeverband VKU. "Ähnlich wie beim [Gebäudeenergiegesetz] sorgen die Parlamentarier [...] für mehr Pragmatismus und mehr Technologieoffenheit", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Angst vor Abnehmen des Modernisierungstempos
Grundsätzlich positiv wertete auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, kurz BDH, das Gesetz. Zugleich merkte er kritisch an, dass die kommunale Wärmeplanung das Modernisierungstempo weiter ausbremsen könnte.
"Das Durchschnittsalter der Heizungen in Deutschland liegt bei über 17 Jahren", schrieb der Verband. "Deswegen darf das Gesetz nicht dazu führen, dass das Modernisierungstempo noch weiter abnimmt, weil in der Zukunft der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte."
"Verzögerung geht zu Lasten der Wärmewende"
Hinzu komme, dass zwischen der Wärmeplanung und dem Bau eines Wärmenetzes Jahre vergehen können. "Diese Verzögerung geht zu Lasten der Wärmewende."
Ganz durch ist das kommunale Wärmeplanungsgesetz noch nicht. Voraussichtlich am 15. Dezember hat der Bundesrat die Gelegenheit, Einspruch zu erheben und damit das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern. Tut er das wie erwartet nicht, tritt das Vorhaben parallel zum Heizungsgesetz zum Jahreswechsel in Kraft. (aba)
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