Am Donnerstag dürfte das kommunale Wärmeplanungsgesetz zur zweiten und dritten Lesung im Plenum des Bundestags landen. (Archivbild vom 6. Februar 2017)

Am Donnerstag dürfte das kommunale Wärmeplanungsgesetz zur zweiten und dritten Lesung im Plenum des Bundestags landen. (Archivbild vom 6. Februar 2017)

Bild: © Achim Melde/Bundestag

Die Ampel-Bundestagsfraktionen wollen beim kommunalen Wärmeplanungsgesetz an einigen Stellen Änderungen vornehmen, wie die ZfK aus mehreren Quellen erfuhr. Eine entsprechende Beschlussvorlage, die am Dienstagnachmittag verteilt wurde, soll diesen Mittwoch durch den zuständigen Bauausschuss gehen.

Demnach soll der sogenannte Bioenergie-Deckel aufgeweicht werden. Konkret soll der Biomasseanteil an der jährlich erzeugten Wärmemenge in neuen Wärmenetzen mit einer Länge von 50 Kilometern oder weniger nicht mehr begrenzt werden. Nur noch für längere Netze soll ein Deckel von 25 Prozent gelten.

Bioenergie-Deckel

Im Regierungsentwurf war gestanden, dass neue Netze mit einer Länge von 20 bis 50 Kilometern von 2024 an einen Biomasseanteil von maximal 35 Prozent aufweisen sollten. Dagegen hatten sich CDU und FDP, aber auch Energieverbände von VKU über BDEW bis hin zum Erneuerbaren-Verband BEE ausgesprochen. Diese Passage soll nun wegfallen.

Die Errichtung und der Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien sowie von erforderlichen Nebenanlagen und sämtlichen Wärmenetzen sollen außerdem nun im "überragenden öffentlichen Interesse" stehen. Damit dürften Genehmigungsverfahren einfacher und schneller werden.

Erfolg für Abfallbranche

Auch die Entsorgungsbranche dürfte einen Erfolg verbuchen. Die Einschränkung, dass nur überlassungspflichtiger Abfall als unvermeidbare Wärmequelle eingestuft wird, soll gestrichen werden. Der VKU, der auch kommunale Entsorger vertritt, hatte im Vorfeld gewarnt, dass mit einer solchen Beschränkung das klimaneutrale Wärmepotenzial aus der thermischen Abfallbehandlung unangemessen reduziert und an ein sachfremdes Abgrenzungskriterium gebunden werden würde.

Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland und Bundesverband der Umweltberatung dürften den Wegfall der Einschränkung als Rückschlag auffassen. Sie hatten sich am Dienstag per Presseaussendung dagegen ausgesprochen, Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen als erneuerbare Energie einzustufen.

Keine Bewegung bei Fristen

Keine Bewegung soll es bei anderen viel diskutierten Punkten geben. So müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern weiterhin bis spätestens Mitte 2026 ihre Wärmepläne vorlegen. Kleinere Städte und Gemeinden haben zwei Jahre mehr Zeit.

Beide Fristen decken sich mit den Vorgaben im neugefassten Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz. Kommunale Spitzenverbände hatten mit Verweis auf Ressourcenmangel darauf gedrängt, Kommunen ein halbes Jahr mehr Zeit einzuräumen.

Wärmenetze-Fördertopf bleibt außen vor

Auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, mit dem der Bund den Neu-, Um- und Ausbau von klimafreundlichen Wärmenetzen anreizt, wird nicht in Gesetzesrang gehoben und somit Teil des kommunalen Wärmeplanungsgesetzes. Zurzeit liegen knapp vier Milliarden Euro im Topf. Aus Sicht führender Energieverbände ist das viel zu wenig.

Noch diesen Donnerstag soll das kommunale Wärmeplanungsgesetz final vom Bundestag verabschiedet werden. Voraussichtlich am 15. Dezember ist der Bundesrat am Zug. Zum Jahreswechsel soll das Gesetz dann parallel zum Heizungsgesetz in Kraft treten. (aba)

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