Als die Ampel-Koalition Ende 2023 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts plötzlich ohne ordentlichen Haushalt dastand, wurden manche Energiewende-Programme kurzerhand eingefroren. Die Kommunalwirtschaft dürfte dabei an die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) denken, die vor allem für die Fernwärme wichtig ist. Neubewilligungen waren damals nicht mehr möglich.
Nun droht Deutschland zu Beginn des kommenden Jahres wieder ohne neuen Haushalt dazustehen. Das heißt: wieder nur vorläufige Haushaltsführung. Und dann? Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) versicherte am Donnerstag in einem Pressegespräch, dass es keinen Förderstopp geben werden.
Keine Haushaltssperre
Die Förderprogramme, etwa für Wärmenetze und für Wärmepumpen, sollen demnach fortgeführt werden, auch wenn es keine Haushaltseinigung gibt. "Es gibt keine Haushaltssperre", sagte Habeck. "Und anders als nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteils gibt es auch keinen Finanzminister, der eine solche Sperre erlassen könnte."
Damit spielte der Vizekanzler auf den erst am Mittwoch entlassenen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) an. Lindner hatte im November 2023 nach dem Urteil aus Karlsruhe eine weitreichende Haushaltssperre für alle künftigen Ausgaben erlassen. Konkret ging es damals um sogenannte Verpflichtungsermächtigungen, mit der die Bundesregierung Zahlungsverpflichtungen für kommende Jahre eingeht.
Zusätzliche Budgets
Es sei sogar möglich, innerhalb der bereitgestellten Budgets weitere Verpflichtungsermächtigungen einzugehen, erklärte Habeck weiter. Sprich: So lange noch Budgets im Klima- und Transformationsfonds gibt, dürften diese auch ausgereizt werden.
Fraglich ist allerdings, wie viel zusätzliche Budgets noch zu Verfügung stehen. Der Bundesrechnungshof hatte erst im Oktober in einem Bericht kritisiert, dass die Mittel aus dem Klimafonds für 2025 bereits ausgeschöpft seien.
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Neue Förderprogramme
Zudem gestand Habeck ein, dass es für neue Förderprogramme eines Bundestagsbeschlusses bedürfe. "Hier gibt es also eine gewisse Limitierung", so der Grünen-Politiker.
"Aber alles, was da ist, kann auch fortgeführt werden." Bereits eingegangene Verpflichtungen aus den bestehenden Förderprogrammen würden "selbstverständlich" auch eingehalten. Das gelte für alle Programme, die aus dem Klimafonds finanziert würden.
Zuschüsse zum EEG-Konto
Auch zu den Bundeszuschüssen zur EEG-Förderung äußerte sich der Wirtschaftsminister auf Nachfrage. Denn Fehlbeträge auf dem EEG-Konto gleicht die Bundesregierung seit Mitte 2022 nicht mehr über eine auf den Strompreis aufgeschlagene EEG-Umlage aus, sondern aus Mitteln, die bislang aus dem Klima- und Transformationsfonds genommen wurden. Allein bis Ende September hat der Bund in diesem Jahr schon 15 Milliarden Euro überwiesen.
Das soll nach Vorstellung von Habeck auch weiterhin geschehen. "Gesetzliche Verpflichtungen werden auch weiterhin bedient und die EEG-Förderung ist gesetzlich geregelt", sagte er. Für das kommende Jahr rechnen die Übertragungsnetzbetreiber derzeit mit EEG-Ausgaben von 17 Milliarden Euro.
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Ausgaben beschränkt
Wenn die Bundesregierung keine Mehrheit für den Haushalt 2025 findet, tritt ab Januar eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien aber bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen. Neuer Finanzminister wurde am Donnerstag der bisherige Wirtschaftsberater von Kanzler Scholz, Jörg Kukies (SPD). (jk)



