Stephanie von Ahlefeldt ist als Abteilungsleiterin Wärme und Wasserstoff im Wirtschaftsministerium für die Reform des GEG zuständig.

Stephanie von Ahlefeldt ist als Abteilungsleiterin Wärme und Wasserstoff im Wirtschaftsministerium für die Reform des GEG zuständig.

Bild: © Claudius Pflug

Von Lucas Maier

Beim Koalitionsausschuss am Donnerstag spielte die Wärmewende nur eine untergeordnete Rolle. Einzig die Einführung eines Energiewendefonds im Rahmen des Deutschlandfonds dürfte direkt auf den Ausbau klimaneutraler Wärme einzahlen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium zu anderen zentralen Wärmevorhaben steht, hatte zuvor Stephanie von Ahlefeldt, Leiterin der Wärmeabteilung im Bundeswirtschaftsministerium, beim Kongress des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) dargelegt. Ein Überblick.

1. Zukunft der Wärmenetze

"Wir wollen den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze", sagte von Ahlefeldt und stärkte damit der Fernwärmebranche demonstrativ den Rücken. Die Wärmenetze würden nicht nur zur Erreichung der Klimaziele beitragen, sondern auch die Resilienz der Wärmeversorgung erhöhen. Das Nutzen lokaler Wärmequellen wie Abwärme oder Geothermie sei in dicht bebauten Innenstädten oftmals die einzige klimaverträgliche Option in der Wärmeversorgung.

Als zentrales Mittel zum Ausbau der Fernwärme gilt das Förderprogramm BEW (Abkürzung für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze). "Wir stellen hier wirklich erhebliche Mittel bereit", sagte die Spitzenbeamtin. Seit dem Förderbeginn im Jahr 2021 habe man bisher rund 2900 Anträge bewilligt. Es seien rund 3,6 Milliarden Euro an Fördermitteln geflossen.

Zurückhaltend gab sich von Ahlefeldt, was die von der Fernwärmebranche geforderte Erhöhung der Mittel betrifft. "Die Haushaltssituation gerät in den kommenden Jahren in schwieriges Fahrwasser", sagte sie. "Deswegen wäre es das Allerschönste, wenn Sie noch jede Menge Kostensenkungspotenziale in Ihren Netzen entdecken."

Zur Erinnerung: Für das kommende Jahr will der Bund Fördermittel in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro bereitstellen. Die Branche fordert dagegen mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich.

2. Kraft-Wärme-Kopplung

In der vergangenen Legislatur wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verlängert. Für von Ahlefeldt ein sehr wichtiger Punkt, denn: "KWK-Anlagen brauchen eine sehr komfortable Förderung, die Fernwärmenetze und Speicher beinhaltet."

Für die Fernwärmebranche handelte es sich bei der zu Jahresbeginn beschlossenen Änderung allerdings lediglich um eine Notlösung. Sie will, dass KWK-Anlagen bis 2035 verlängert werden. Die schwarz-rote Koalition einigte sich im Koalitionsvertrag zumindest darauf, das Gesetz noch in diesem Jahr  "an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus" anzupassen.

Seitdem ist es recht ruhig geworden um das KWK-Gesetz. Der Hauptgrund dafür: Die Beteiligten warten darauf, ob der Europäische Gerichtshof die KWK-Förderung als staatliche Beihilfe einstuft. Die EU-Kommission hatte geklagt. Der zuständige Generalanwalt, der das Höchstgericht bei der Entscheidungsfindung unterstützt, hat jüngst geraten, die Klage abzuweisen. Folgt das Gericht dieser Empfehlung, müsste die KWK-Förderung nicht mehr von der Kommission genehmigt werden. Das Wirtschaftsministerium verspürt angesichts der jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene "ein bisschen Rückenwind", wie von Ahlefeldt verriet.

3. Gebäudeenergiegesetz

Zuletzt kochte die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wieder hoch. Ein Streitpunkt ist demnach, ob die 65-Prozent-Regel aufgeweicht wird. Diese besagt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen. Diese Regel gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.

Wie weit die Verhandlungen dazu bereits fortgeschritten sind, verriet von Ahlefeldt nicht. Nur so viel: "Ein Hauptziel beim GEG ist es, dass wir wieder Investitionen sehen, und zwar überall: in Fernwärmenetze, in Wärmepumpen und in den Tausch von Heizungen."

Die Fernwärmebranche kritisiert zudem, dass ihre Technologie im Vergleich zu Wärmepumpen benachteiligt werde. Während Wärmepumpen unabhängig vom Strommix als vollständig klimaneutral eingestuft werden, unterliegen Fernwärmebetreiber deutlich strengeren Regeln. "Wir haben Fernwärme als Erfüllungsoption im Blick", sagte Ahlefeldt dazu.

4. Wärmelieferverordnung

Der Koalitionsvertrag ist bei der Wärmelieferverordnung ziemlich klar. Die schwarz-rote Koalition versprach, diese "zügig" zu überarbeiten und modernisieren.

Der Stadtstaat Hamburg gab der Debatte um die Wärmelieferverordnung im Oktober einen neuen Schub. Senatorin Katharina Fegebank will die sogenannte Kostenneutralitätsregelung neu gestalten. Die aktuelle Regelung behindere den Anschluss von Bestandsgebäuden "erheblich" und bremse somit die notwendige Transformation im Wärmesektor aus.

"Die rückwärtsgewandte Berechnung der Kostenneutralität nach der Wärmelieferverordnung, führt im Zusammenspiel mit den aktuell niedrigen Gaspreisen dazu, dass der Abschluss von Neuverträgen nahezu zum Erliegen gekommen ist", heißt es im Antrag. Am Freitag will der Bundesrat darüber abstimmen. Es wird eine Mehrheit für den Hamburger Antrag erwartet.

Auch von Ahlefeldt drängt auf eine Änderung der Verordnung. Die Warmmietenneutralität sei "vermessen", sagte sie. Für derzeitige Preisunterschiede zwischen Fernwärme und Gas müsse eine politische Einigung gefunden werden. Denn die Fernwärme sei auf einem guten Weg zur Dekarbonisierung, aber: "Es werden Reste bleiben, die einem Mieter oder einer Mieterin zuzumuten sind."

Eine Besonderheit der Wärmelieferverordnung ist, dass die Federführung nicht beim Wirtschafts-, sondern beim Justizministerium liegt. Die Fachabteilung des Wirtschaftsministeriums hätte sich das gern anders gewünscht. Von Ahlefeldt gab selbst zu bedenken, dass sich das Justizministerium in der Debatte als Anwalt für Mietinteressen profiliere.

Die ZfK fragte beim Justizministerium nach, wie weit die Reform der Wärmelieferverordnung bereits gereift sei. Eine Sprecherin gab sich bedeckt. Das Ministerium prüfe derzeit, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags am besten umgesetzt werden könnten, teilte sie mit.

5. Transparenz bei Wärmepreisen

Auch hierzu macht der Koalitionsvertrag Vorgaben. "Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht", heißt es dort. "Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle."

Zuletzt erhöhte die Monopolkommission den Druck. "Aktuell können lokale Monopolisten bei Fernwärme die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher nach oben treiben", sagte Tomaso Duso, der dem Expertengremium vorsteht.

Von Ahlefeldt nahm Fernwärmeversorger dagegen in Schutz. Die Kraft-Wärme-Kopplung würde unter Generalverdacht fallen, sagte sie. Das sei falsch. Der Ausbau und die Vergrünung der Fernwärme würden viele Mittel benötigen, Bundeskartellamt und Monopolkommission würden das verkennen.

Zugleich mahnte sie die Fernwärmebranche, bei Preisen auf größtmögliche Transparenz zu setzen. Bei der Kalkulation sollte darauf geachtet werden, dass die Preise konkurrenzfähig bleiben, gerade auch mit Blick auf die Wärmepumpen. Den Vorschlag einer unbürokratischen Schlichtungsstelle begrüßte sie.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper