Trotz Bedenken ließ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die Robert Habecks (Mitte) Wirtschaftsministerium federführend ausgearbeitet hatte, passieren. Jetzt ist der Bundestag am Zug.

Trotz Bedenken ließ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die Robert Habecks (Mitte) Wirtschaftsministerium federführend ausgearbeitet hatte, passieren. Jetzt ist der Bundestag am Zug.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat trotz anhaltender Bedenken bei Energieversorgern und in Teilen der Politik das Bundeskabinett passiert. Finanzminister Christian Lindner (FDP) beließ es bei einer Protestnote im Protokoll. Er stimme nur in dem Bewusstsein zu, dass die Bundestagsfraktionen im parlamentarischen Verfahren das Gesetz "intensiv beraten und auch weitere notwendige Änderungen vornehmen werden", ließ er festhalten.

Auf Widerstand waren insbesondere Bedingungen für den Einbau wasserstofffähiger Heizungen gestoßen. Dies ist laut Entwurf des grün geführten Bundeswirtschaftsministeriums nur zulässig, wenn Gasnetzbetreiber versichern, bis spätestens 2035 ihre Verteilnetze vollständig auf Wasserstoff umzustellen. Zudem unterliegen Gasnetzbetreiber Regresspflichten, wenn sich der Anschluss an ein vorgelagertes Wasserstofftransportnetz oder eine lokale Wasserstoffproduktion verzögert.

VKU: Anerkennung und Kopfschütteln

Kern des Gesetzentwurfes ist es, den Einbau reiner Gas- und Ölheizungen von 2024 an zu verbieten. Neu in Betrieb genommene Heizungen sollen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ausnahmen und Förderungen sind vorgesehen.

Der Stadtwerkeverband VKU sprach in einer Stellungnahme am Mittwoch von einem "Wechselbad der Gefühle". Die Entschlossenheit und das Tempo, mit der die Bundesregierung die Wärmewende vorantreiben wolle, verdiene Respekt und Anerkennung, kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der Entwurf löse an vielen Stellen aber auch Kopfschütteln aus.

"Wasserstofffähige Heizungen klar diskriminiert"

So hält der Verband nach wie vor die Erneuerbaren-Vorgaben für Wärme- und Gasnetze für nicht umsetzbar. Zudem lehnt er die pauschale Regressansprüche gegen Netzbetreiber ab.

"Wasserstofffähige Gasheizungen werden in dem Entwurf klar diskriminiert", bilanzierte auch Florian Feller, Vorsitzender der Initiative H2vorOrt, im Interview mit der ZfK. "Denn nur für diese Technologie wird die Klimaneutralität effektiv um zehn Jahre vorgezogen." Hier müssen nachgebessert werden, um einen umsetzbaren und guten Pfad für die Dekarbonisierung des Wärmemarkts mit Wasserstoff zu ermöglichen, forderte er. (Die ZfK berichtete.)

Kritisch hatten sich auch einflussreiche FDP-Energiepolitiker geäußert. Das letzte Wort sei im Bereich der Gasnetze und beim Thema Heizungsumstellungen "noch längst nicht gesprochen", hatte Michael Kruse, ergiepolitischer Sprecher der liberalen Bundestagsfraktion, der ZfK im Vorfeld gesagt. Scharfe Kritik hatte es auch aus Reihen der Union gegeben. "Im Ministerium gibt es einige Mitarbeiter, die einen regelrechten Wärmepumoen-Fetisch haben", kommentierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn am Mittwoch.

Rückendeckung von Agora Energiwende und BEE

Rückendeckung hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck von der Denkfabrik Agora Energiewende erhalten. Sie sieht im Zuge der Klimawende künftig für mehr als 90 Prozent der bestehenden Gasverteilnetze keine Verwendung mehr. (Die ZfK berichtete.)

Eindeutig positionierte sich überdies der Erneuerbaren-Verband BEE. Die Rufe nach der Anerkunng wasserstofffähiger Heizungen seien "kontraproduktiv", teilte er mit. "Denn sie haben weniger das Wohl der Verbraucher*innen oder des Klimas im Blick als vielmehr den verlängerten Absatz von fossilen Gaskesseln."

Weiteres Verfahren

Nach erfolgtem Kabinettsbeschluss sind nun der Bundestag und danach der Bundesrat am Zug. Die Bundesregierung will die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bis zur Sommerpause verabschiedet haben. (aba)

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