Von Julian Korb
Kurz vor Weihnachten will Robert Habeck der Biogas-Branche noch ein Geschenk machen. Das grüne Bundeswirtschaftsministerium hat den lang ersehnten Entwurf für Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 zu Bio-Energie vorgelegt. Die ZfK hat sich die Vorschläge angeschaut.
Für Stadtwerke interessant dürfte sein, dass Biomasseanlagen mit Wärmeauskopplung in ein Wärmenetz künftig vorrangig bezuschlagt werden sollen. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielen für viele Kommunen in der Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Dass das Wirtschaftsministerium dies nun im Biogaspaket anerkennt, dürfte in der Kommunalwirtschaft positiv aufgenommen werden.
Zweifel an Flexzuschlag
Auch in anderen Bereichen setzt das Ministerium einen neuen Fokus. So soll unter anderem eine stärkere Flexibilisierung von geförderten Biogasanlagen angereizt werden. Dazu soll der Flexibilisierungszuschlag von 65 Euro je Kilowatt auf 85 Euro steigen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Maßnahmen, bezweifelt aber, dass die Erhöhung ausreicht, um die "kompletten Mehrkosten" abzudecken.
Der Hintergrund: Bislang fahren die meisten Biogasanlagen in Deutschland "auf Strich". Das heißt: dauerhaft auf Volllast. Im künftigen Stromsystem braucht es aber mehr flexible Lasten, um die Volatilität von PV- und Windstrom auszugleichen. Bislang fehlen ausreichende Anreize, damit Betreiber von Biogasanlagen diese flexibler ausrichten. Mehr Flexibilität erfordert in der Regel auch höhere Investitionen, etwa in Gas- und Wärmespeicher oder in Blockheizkraftwerke (BHKW).
Drastischer äußert sich der Erneuerbaren-Verband BEE. Der Entwurf sei "nicht weniger als ein Leitfaden zum Ausstieg aus dieser unverzichtbaren Technologie", lässt sich BEE-Präsidentin Simone Peter in einer Mitteilung zitieren. Die Flexibilitätsanforderungen seien "viel zu hoch, da sie darüber hinaus mit deutlich zu geringen Anreizen flankiert werden sollen."
Weniger geförderte Betriebsstunden
Für Kritik aus der Biogasbranche sorgt auch eine weitere geplante Änderung. So sollen nach den Überlegungen des Wirtschaftsministeriums die Betriebsstunden der Biogasanlagen ohne Übergangsregelung von heute 4000 deutlich auf 2500 und später auf 2000 Stunden reduziert werden. Dabei sollen auch Betriebsstunden bei Halblast vom Kontingent als ganze Stunde abgezogen werden. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass im Winter, wenn die Nachfrage nach Strom und Wärme besonders groß sei, die Betriebsstunden fehlten, warnt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.
Der VKU begrüßt zwar grundsätzlich die verringerten Betriebsstunden. Diese sollten aber mit einer deutlichen Erhöhung des Ausschreibungsvolumens einhergehen, so der Verband. Sonst würde "die Kannibalisierung der Anlagen untereinander" künftig noch zunehmen.
Der BEE sieht das ähnlich und empfiehlt konkret, das Ausschreibungsvolumen für 2025 einmalig auf 1800 Megawatt (MW) anzuheben. Bisher sieht das EEG 2023 für das kommende Jahr 1300 MW vor. Der Erneuerbaren-Verband spricht sich zudem für eine "Übergangslösung" aus. Alle weiteren Festlegungen seien "mit Bedacht und Umsicht" in der nächsten Legislaturperiode zu treffen, so BEE-Präsidentin Peter.
Hoffen auf neue Regierung
Dass der Verband sich für eine Verschiebung einsetzt, ist bemerkenswert. Bei anderen energiepolitischen Vorhaben, wie etwa der Kraftwerksstrategie oder der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hatte er stets auf eine kurzfristige Verabschiedung gedrängt. Auch als Habeck das Biogaspaket erstmals ankündigte, war das noch der Fall.
Hintergrund dürfte hier sein, dass eine mögliche unionsgeführte Bundesregierung gegenüber der Bioenergie offener eingestellt sein dürfte als das derzeit noch grün geführte Wirtschaftsministerium. Die Unionsfraktion im Bundestag hat bereits sogar ein eigenes Biomassepaket eingebracht, für das es jedoch erwartungsgemäß keine gesetzgeberische Mehrheit gab.
Mini-Frist verärgert Branche
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte übrigens noch eine eigene Überraschung für die Verbände parat: Erneut erhielten die Branchenvertreter nur wenig Zeit, um zu dem Gesetzespaket Stellung zu nehmen. Und zwar konkret 24 Stunden – an einem Freitag. "Eine Zumutung", findet der VKU. Ein "echter Praxischeck" sei so nicht möglich. Eine Rücksprache mit den Mitgliedsunternehmen zu dem Entwurf stehe deshalb noch aus.
Zeit genug dürfte der Verband erhalten. Denn dass die nur noch aus Grün-Rot bestehende Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit für das Biogaspaket findet, gilt als ausgeschlossen. Lediglich Tauschgeschäfte mit der Union zu anderen Gesetzesvorhaben wären denkbar. Ob das Biogaspaket bei der Rest-Ampel aber so hohe Priorität genießt, ist unwahrscheinlich.
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