"Bundesnetzagentur hätte frühzeitig einschreiten können, wenn nicht müssen"
Herr Eder, Billiganbieter, die ihre Energielieferung eingestellt haben, ohne insolvent zu gehen, haben viele Grundversorger erzürnt. Der Ruf nach einem entschiedeneren Eingreifen der Bundesnetzagentur wird lauter. Aber welche rechtliche Handhabe haben deutsche Energieegulierungsbehörden überhaupt?
Die Energieregulierungsbehörden, allen voran die Bundesnetzagentur, sind zur Überwachung der geltenden Gesetze und Verordnungen für den ganzen Energiemarkt verpflichtet. Das bezieht auch die Vielzahl an Energievertrieben, also explizit auch die Wettbewerbsbereiche, mit ein. Mit guten Gründen hat der…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In