Chefregulierer Klaus Müller will Ende kommenden Jahres das künftige Netzregulierungsregime unter Dach und Fach haben.

Chefregulierer Klaus Müller will Ende kommenden Jahres das künftige Netzregulierungsregime unter Dach und Fach haben.

Bild: © Rolf Vennenbernd/dpa

Mit Anfang dieses Jahres ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Energiebranche im engen Austausch zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich. Die Marschrichtung der Bonner Behörde lautet: Die Netz­re­gu­lie­rung soll schnel­ler und un­bü­ro­kra­ti­scher wer­den. Die Branche pocht darauf, dass die mit der Energiewende verbundenen erheblichen Kostenbelastungen berücksichtigt werden. BNetzA-Präsident Klaus Müller skizziert im ZfK-Interview den Sachstand und erläutert den Zeitplan für die kommenden Monate. 

Herr Müller, im Rahmen des NEST-Prozesses haben Sie seit Anfang dieses Jahres mit der Branche über die künftige Regulierung der Verteilnetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber diskutiert. Sie wollten im vierten Quartal erste Festlegungsentwürfe vorlegen – wie sieht es damit aus?

Die Bundesnetzagentur hat mit dem EuGH-Urteil die Chance, aber auch die Verpflichtung bekommen, die doch sehr komplexe Anreizregulierung für die Netzbetreiber auf zwei Stellschrauben hin zu überprüfen. Erstens, wo können wir vereinfachen und beschleunigen? Zweitens, wo können wir einen Beitrag leisten, um die unbestritten zu hohen Netzentgelte in Deutschland zu reduzieren? Natürlich ergeben sich daraus Zielkonflikte. Das ist in den vergangenen Monaten auch deutlich geworden. Aber mit diesen beiden Prämissen sind wir in den Prozess reingegangen.

Wie haben Sie diesen Austausch wahrgenommen?

Wir haben von der Branche, den Verbänden und Unternehmen, recht konstruktive Rückmeldungen bekommen. Unsere Position war immer, wenn uns etwas fachlich überzeugt, dann ist das eine Sachdebatte und keine Frage, bei der es beiden Seiten um Gesichtswahrung geht. Die Experten-Anhörungen, die wir zur Vorbereitung der Festlegungsentwürfe durchgeführt haben, sind praktisch abgeschlossen. Nun wird der Diskussionsstand in unserem Haus in Festlegungsentwürfe überführt. Nach der Weihnachtspause im Januar möchten wir zur Rahmenfestlegung, in der das Regulierungssystem beschrieben wird, und zu den Nachfolgeregelungen zu StromNEV und GasNEV Entwürfe des Festlegungstenors mit Erwägungen veröffentlichen. Auch zur Kapitalverzinsung und zum Effizienzvergleich wollen wir nach der Weihnachtspause den Sachstand kommunizieren. Und es bleibt bei unserem Zeitplan: Ende 2025 wollen wir mit dem Prozess zur Kosten- bzw. Erlösbestimmung fertig sein.
Wichtig ist mir aber auch die Botschaft: Wenn es zu einzelnen Fragen noch Vertiefungsbedarf in Form weiterer Expertenanhörungen geben sollte, sind wir dafür offen. Vorausgesetzt es gibt wirklich neue Erkenntnisse. Die Terminflut der letzten Monate war sicherlich auch für die Branche nicht immer einfach zu handhaben.

„Im Ergebnis müssen wir feststellen, dass wir den von der Branche beschriebenen Kostenanstieg zumindest zwischen den Jahren 2021 bis 2023 so nicht feststellen können.“

Wird es einen Ausgleich für die aus der Sicht der Branche deutlich gestiegenen Betriebskosten geben?

Das war immer eines der Hauptmotive, mit dem die Branche an uns herangetreten ist. Deshalb haben wir für ein schnelleres Nachfahren der tatsächlichen Kosten in einem dynamischen Umfeld unseren Vorschlag einer auf drei Jahre verkürzten Regulierungsperiode eingebracht. Der Applaus dafür hielt sich in engen Grenzen. Wir halten das dennoch weiterhin für den richtigen Weg. Gleichzeitig ist klar, dass wir eine deutliche Beschleunigung in den Prozessen brauchen. Hierzu sehen wir zahlreiche Vereinfachungen vor, die sich aber auch praktisch und - vor Gericht - bewähren müssen. Wir können uns daher in der fünften Regulierungsperiode auch noch einmal übergangsweise eine Dauer von fünf Jahren vorstellen, um Erfahrungen zu sammeln. Davon unabhängig  haben wir uns die tatsächliche Veränderung der wesentlichen Betriebskosten bei einer Anzahl größerer Verteilernetzbetreiber anhand der Jahresabschlüsse nochmals angesehen. Im Ergebnis müssen wir feststellen, dass wir den von der Branche beschriebenen Kostenanstieg zumindest zwischen den Jahren 2021 bis 2023 so nicht feststellen können.

Nicht zu bestreiten ist doch aber zum Beispiel, dass die Netzbetreiber mehr Personal benötigen, um den ambitionierten Netzausbau zu bewältigen?

Das sollte man annehmen. Aber für das abgerechnete Jahr 2023 sehen wir, dass sich das über die Branche hinweg so noch nicht in den Kosten niedergeschlagen hat. In den Workshops haben uns immer wieder einzelne Unternehmen sehr plastisch beschrieben, wie sich ihre Personal- und Sachkosten nach oben entwickelt haben. Aber der Regulierer kann keine einzelbetriebliche Anreizregulierung auf den Weg bringen, sondern nur eine für alle Netzbetreiber. Deshalb werden wir uns die Zahlen für 2024 sehr genau anschauen. Wenn sich dann der Bedarf an höheren operativen Kosten in konkreten Zahlen manifestiert, kann sich die Bundesnetzagentur gut vorstellen, darauf zu reagieren, auch bereits innerhalb der laufenden 4. Regulierungsperiode. Dann müssen wir entscheiden, wie wir das machen wollen.

„Womöglich werden wir die Branche auch ein wenig ,zum Jagen' tragen.“

Was bedeutet das konkret?

Wie gesagt: Wenn wir über die Einführung eines Modells in der laufenden 4. Regulierungsperiode reden, wollen wir Zahlen sehen. Hier gilt „Butter bei die Fische“. Wir brauchen hier möglichst schnell einen Blick in die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024, um dann – bei Bedarf – für die Anpassung der Erlösobergrenze ab dem 1.1.2026 handlungsbereit zu sein.
Womöglich werden wir die Branche auch ein wenig „zum Jagen tragen“. Ich kann mir vorstellen, dass wir den Weg über eine offizielle Datenerhebung zu diesem Thema gehen. Dann möchte ich allerdings nicht den Vorwurf hören, das sei dann wieder zu viel Bürokratie.
Als Anpassungsinstrument hat der VKU aus unserer Sicht ein sehr operationables Modell auf den Tisch gelegt. Dieses ließe sich für die laufende 4. Regulierungsperiode, wie auch grundsätzlich in einer 5. Regulierungsperiode anwenden.

Die Gewerbesteuer soll künftig auf Grundlage der tatsächlich gezahlten Steuern des Unternehmens ermittelt werden. Die Branche fürchtet hohen zusätzlichen Prüfungsaufwand und es gibt europarechtliche Bedenken. Halten Sie trotzdem daran fest?

Unsere Haltung zu einer Anpassung der Gewerbesteuer haben wir auf zahlreichen Veranstaltungen und auch in unseren Eckpunktepapieren dokumentiert und dafür heftige Kritik geerntet. Die vorgebrachten Argumente – insbesondere auch von unseren Kolleginnen und Kollegen der Landesregulierungsbehörden – haben wir gehört. Daher tendieren wir derzeit dazu, es in der Konsultation der Festlegungsentwürfe bei der kalkulatorischen Gewerbesteuer zu belassen. Wir sehen, dass die kalkulatorische Gewerbesteuer zu einem WACC und auch zu einer verkürzten Regulierungsperiode passen kann.

Den zweiten Teil des ZfK-Interviews mit Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller lesen Sie am kommenden Montag (25. November) im ZfK Morning Briefing und auf zfk.de. Darin äußert sich der Behördenchef u.a. zu den umstrittenen Bonus/Malus-Plänen für Netzbetreiber, zum WACC-Modell und zu steigenden Netzentgelten im Zuge der Kanu-2.0-Regelungen.

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