Von Andreas Baumer
Manchmal muss man ganz genau suchen auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur, um Neuigkeiten zur sogenannten Nest-Reform zu finden. Dass die Behörde in den vergangenen Tagen noch zwei Kurzgutachten zu den Auswirkungen der geplanten neuen Anreizregulierung im Strom- und Gasnetzbereich veröffentlichte, dürfte vielen entgangen sein. Nicht dem Energieverband BDEW. Dazu später mehr.
Beginnen wir mit dem Kurzgutachten des Analysehauses Frontier Economics, das auf den 30. Oktober datiert ist. Zur Erinnerung: Die Bundesnetzagentur kommunizierte einen Tag zuvor, wo sie sich noch einmal bewegen würde und wo nicht.
Best-of-Four-Methode untersucht
Frontier Economics untersuchte die sogenannte Bestabrechnung bei unterschiedlichen Kostenarten. Bislang wurde dafür die sogenannte Best-of-Four-Methode verwendet. Heißt: Tatsächliche und sogenannte standardisierte Gesamtkosten wurden mit zwei Methoden kombiniert. Daraus ergeben sich vier Werte. Der höchste Effizienzwert wurde für den jeweiligen Netzbetreiber verwendet.
Die Netzbetreiberlobby wäre gern bei diesem Verfahren geblieben. Die Bundesnetzagentur will die Bestabrechnung hingegen ändern. Künftig sollen nur noch Durchschnittswerte aus den Methodenkombinationen mit tatsächlichen und standardisierten Gesamtkosten verwendet werden. Dadurch bleiben statt vier nur noch zwei Werte übrig. Best-of-Two also. Der höhere Effizienzwert gilt.
Allein dadurch befürchten Netzbetreiber eine Verschlechterung ihrer Effizienzwerte. Die Frontier-Economics-Studie scheint dies zu bestätigen. Der von der Bundesnetzagentur bevorzugte Ansatz setze tendenziell stärkere Effizienzanreize als Best-of-Four, heißt es dort. "Dadurch können sich Nebeneffekte auf Investitionsanreize ergeben."
Nest und Kanu 2.0
Die Studienautoren greifen zudem Kritik auf, die vor allem von Gasnetzbetreibern kam. Hierbei geht es insbesondere um Unternehmen, die Kanu 2.0 verwenden, um ihre Netzinvestitionen schneller abzuschreiben. Für sie steigt bei der Nutzung der Best-of-Two-Methode das Risiko von Verzerrungen. "Hohe Abschreibungen können (...) zu Benachteiligungen einzelner Unternehmen führen", schreiben die Studienverfasser. Als Möglichkeit führen sie die Beibehaltung der Best-of-Four-Methode in der Transformationsphase an.
Tatsächlich hat auch die Bundesnetzagentur das Kanu-2.0-Problem erkannt und bereits im Festlegungsentwurf vom Sommer eine Art Hintertür eingebaut. Allerdings liegt es im Ermessen der Behörde, ob von der Best-of-Two-Methode abgewichen wird. Eine valide Aussage, ob die Kanu-2.0-Effekte wirklich derart gravierend sein würden, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, teilte ein Sprecher der Behörde mit.
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Mehr Netzbetreiber im Effizienzvergleich
Springen wir zum zweiten Kurzgutachten, das vom Analysehaus Swiss Economics erstellt wurde und auf den 17. Oktober datiert ist. Die Autoren beschäftigten sich darin mit dem Einfluss neuer Netzbetreiber im Effizienzvergleich. Zum Hintergrund: Aktuell muss sich lediglich eine Minderheit der Netzbetreiber dem Effizienzvergleich stellen. Kleinere Netzbetreiber können das vereinfachte Verfahren wählen, das weniger Aufwand bedeutet.
Die Bundesnetzagentur will dies ändern. Aus ihrer Sicht sollen sich etwas mehr Netzbetreiber dem Effizienzvergleich stellen. Auch der Schwellenwert, der zwischen verpflichtendem und optionalem Effizienzvergleich unterscheidet, soll geändert werden – weg von der Endkundenzahl hin zu einem wirtschaftlichen Wert. Allerdings nahm hier die Bundesbehörde auf den letzten Metern noch Änderungen vor. Nach ihrer Einschätzung rutschen somit nur zehn Netzbetreiber mehr ins Regelverfahren. Die Gesamtstruktur würde sich also nicht gravierend ändern.
Trotzdem gibt es unter Netzbetreibern im Regelverfahren die Befürchtung, dass ein dynamischer, sehr effizienter Neuling den Effizienzvergleich gehörig durcheinanderwirbeln und alle anderen nach unten ziehen könnte. Die Swiss-Economics-Autoren halten hingegen dieses Risiko für gering: "Es gibt weder aus wissenschaftlicher-theoretischer, praktischer noch empirischer Sicht überzeugende Argumente, welche per se gegen eine Erweiterung des Datensatzes um zusätzliche Netzbetreiber aus dem vereinfachten Verfahren sprechen."
Auch Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller positionierte sich im ZfK-Interview hierzu klar. "Wir halten das für einen praktisch nicht relevanten Fall", sagte er. "Dieser junge, dynamische Netzbetreiber, der dann auch noch besonders effizient ist, hat sich mir noch nicht vorgestellt. Aber mal angenommen, das wäre trotzdem der Fall: Dann haben wir uns schon in der Vergangenheit den Ausreißer im Effizienzvergleich immer besonders genau angesehen. Das werden wir auch weiter tun."
BDEW fühlt sich in Kritik bestätigt
Doch zurück zum Energieverband BDEW, der in einer Presseaussendung auf die beiden noch recht frischen Studien hinwies. Er fühlt sich nach Prüfung der Frontier-Economics-Studie in seiner Nest-Kritik bestätigt. "Die geplanten Änderungen führen zu strukturellen Nachteilen für Netzbetreiber, die mit der Energiewende hohe Investitionen tätigen müssen", teilte der Verband mit.
Das Swiss-Economics-Gutachten überzeugt den BDEW hingegen nicht. "Weder die Datenbasis noch die konkreten Ergebnisse werden vom Gutachter veröffentlicht", schrieb der Verband. "Damit bleibt unklar, wie stark der Effekt tatsächlich ausfällt."
Und wie bewertet die Bundesnetzagentur die Einschätzungen der Analysehäuser? "Die Ergebnisse der Kurzgutachten sind in den finalen Festlegungsentwürfen berücksichtigt worden", teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Heißt: Noch nicht bekannte Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. Zumal der erste Schwung der Reform ohnehin schon durch den Länderausschuss gegangen ist. Auch der zweite Schwung, der sich mit den Verfahren zum Effizienzvergleich, zur Kapitalverzinsung und zum Produktivitätsfaktor Xgen befasst, wurde bereits an den Länderausschuss übermittelt. Dieser wird vom Länderausschuss am 27. November behandelt.
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